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Montag, 18. September 2017

Schwur von Buchenwald verteidigen

DKP zum Prozess der Antifaschistin Silvia Gingold gegen das Land Hessen

Am kommenden Dienstag verhandelt das Verwaltungsgericht Kassel über die Beobachtung der Antifaschistin und Friedensaktivistin Silvia Gingold durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz. Silvia Gingold engagiert sich in der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN–BdA) und im Kasseler Friedensforum. Sie ist Tochter der bekannten antifaschistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold und will erreichen, dass der sogenannte Verfassungsschutz sie nicht mehr überwacht und die über sie gespeicherte Informationen endgültig löscht. Dazu erklärt Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP):

„Das Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes ist vollkommen inakzeptabel. Der selbsternannte Verfassungsschutz, der nicht nur im Fall des neofaschistischen Terrornetzwerkes NSU mit Neonazis paktiert und rechte Netzwerke gefördert und mit aufgebaut hat, hat keinerlei Recht, Nazigegner und Demokraten zu überwachen. Nach wie vor und aller Skandale zum Trotz fühlt sich der Geheimdienst jedoch noch immer verpflichtet, gegen die politische Linke mobil zu machen und diese zu diffamieren.

Im Verfahren ‚Silvia Gingold gegen Land Hessen‘ hat der Verfassungsschutz etwa erklärt, dass es verfassungsfeindlich sei, sich auf den Schwur der Häftlinge von Buchenwald zu berufen. Zur Erinnerung: 1945 schworen die Häftlinge des KZ Buchenwald, die sich selbst befreit hatten: ‚Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung.‘ Sie zogen die Lehre aus der deutschen Geschichte: Solange die Banken und Konzerne die Macht haben, gibt es auch die Gefahr, dass sie zum faschistischen Terror übergehen. Der sogenannte Verfassungsschutz dreht das Ganze nun um. Er wirft Silvia Gingold und der VVN/BdA vor: Sie ‚bezeichnet den Kapitalismus als eigentlichen Urheber des Faschismus (…). Konkludent lehnt der Verband (VVN/BdA) also die ‚kapitalistische‘, mithin freiheitliche demokratische Grundordnung ab.‘

Damit erklärt der sogenannte Verfassungsschutz öffentlich, was wir wussten: Sein Ziel ist nicht die Verteidigung der Grundrechte, seine Aufgabe ist die Verteidigung des Kapitalismus.

Die DKP ruft alle Demokratinnen und Demokraten dazu auf, das Erbe des antifaschistischen Widerstandes entschlossen gegen die Schlapphüte, Schreibtischtäter und die politischen Scharfmacher in der Landes- und Bundespolitik zu verteidigen. Unsere Solidarität gilt den Opfern der immer aggressiver werdenden staatlichen Repressions- und Diffamierungsstrategie gegen links.

Würde der Inlandsgeheimdienst seiner Aufgabe, ‚extremistische Entwicklungen und Zusammenschlüsse‘ zu überwachen und zu bekämpfen, tatsächlich gerecht werden wollen, hätte er Grund genug zu aller erst in den eigenen Reihen aufzuräumen und sich selbst abzuwickeln.“

Prozess: Dienstag, 19. September, 10.30 Uhr, Verwaltungsgericht Kassel (Tischbeinstraße 32, Raum 204)

Begleitveranstaltung „Wen schützt der Verfassungsschutz? – Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?“: 11 Uhr, in der Kunsthochschule Kassel (Menzelstraße 13–15, Nordbau, Eingang A)

Mittwoch, 15. Juli 2015

Berufsverbots-Opfer rehabilitieren!

Protest gegen Berufsverbote vor dem Landtag in Hannover, November 2012 - Bildrechte: UZ-Archiv

Am 11. März 2015 beschloss die Delegiertenversammlung der IG-Metall-Verwaltungsstelle Frankfurt am Main einstimmig folgenden Antrag an den 23. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall:

Die IG Metall fordert, dass in allen Bundesländern umgehend sämtliche Erlasse und Regelungen aufgehoben werden, die im Zusammenhang mit dem Ministerpräsidentenerlass vom 28. Januar 1972 (sogenannter »Radikalenerlass«) erlassen wurden. Gegenüber den von Berufsverbot Betroffenen ist eine entsprechende Entschuldigung vorzunehmen. Sie sind umfassend zu rehabilitieren und gegebenenfalls zu entschädigen. Der Vorstand wird aufgefordert, entsprechende Schritte bei den Bundesländern und Bundesbehörden einzufordern.

Der sogenannte »Radikalenerlass« wurde 1972 von den Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler (Willy Brandt, SPD – Anm. d. Red.) beschlossen. Zur Abwehr von angeblichen »Verfassungsfeinden« sollten »Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich‐demokratische Grundordnung einzutreten«, aus dem Öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden.

Mithilfe der sogenannten »Regelanfrage« wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom Verfassungsschutz auf ihre politische »Zuverlässigkeit« durchleuchtet. In der Folge kam es zu rund 11.000 Berufsverbots‐ und 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Tausenden von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Briefträgern, Lokführern und in der Rechtspflege Tätigen wurde auf diese Weise die berufliche Perspektive genommen. Der Erlass diente nicht nur der Einschüchterung von aktiven Linken, sondern führte auch zur Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungs‐ und Organisationsfreiheit, zu Duckmäusertum und zur Vernichtung vieler Existenzen. (…)

Ende der 80er Jahre zogen die sozialdemokratisch geführten Bundesländer Konsequenzen aus dem von Willy Brandt später selbst eingeräumten »größten Irrtum« und schafften die Erlasse ab. (…)

Die Berufsverbotepraxis stellt einen Verstoß gegen die »Charta der Grundrechte der Europäischen Union« von 2010 dar. Sie verstößt gegen die EU‐Antidiskriminierungsrichtlinie zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung vom 27.11.2000 ‐ 2000/78/EG und deren deutsche Umsetzung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006. (…)

Gegen antikommunistische Repression wehren! Zur aktuellen Repression gegen die Verwendung des Logos der Freien Deutschen Jugend.



Gemeinsame Erklärung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und der Sozialistischen Arbeiterjugend (SDAJ)

Zur aktuellen Repression gegen die Verwendung des Logos der Freien Deutschen Jugend

Polizei und Staatsanwaltschaft in München gehen seit Monaten verstärkt und willkürlich gegen Jugendliche vor, die sich mit dem Logo der historischen Freien Deutschen Jugend zeigen. In Berufung auf das westdeutsche Verbot der FDJ in den 1950er-Jahren fanden Hausdurchsuchungen und Festnahmen statt. Nun kommt es vor dem Münchner Amtsgericht zu mehreren Prozessen. Die aktuelle Repression zielt nicht auf einzelne, sondern richtet sich gegen alle fortschrittlichen und demokratischen Kräfte.

Die FDJ gründete sich während der Zeit des deutschen Faschismus unter Jugendlichen im Exil. Zehntausende Jugendliche kämpften ab dem Kriegsende bis in die fünfziger-Jahre in der Bundesrepublik mit der Freien Deutschen Jugend gegen Militarisierung, Faschismus und Monopolmacht. Die Bonner Adenauer-Regierung duldete im Rahmen der Wiederbewaffnung keinen Widerstand und ging mit allen Mitteln gegen die FDJ vor. Sie fürchtete die Trägerinnen und Träger der Blauhemden, weil sie für ein demokratisches und entmilitarisiertes Deutschland eintraten. Verbot der Organisation, Verbot der Aktionen (u.a. eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung), Verfolgung der Mitglieder. Ein trauriger Höhepunkt war der Mord an dem Münchner Jugendlichen Philipp Müller durch die westdeutsche Polizei. 1954 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot.

Herbert Mies erklärt aus aktuellem Anlass: „Antimilitaristinnen und Antimilitaristen, Antifaschistinnen und Antifaschisten, Sozialistinnen und Sozialisten, Kommunistinnen und Kommunisten, wir haben uns unsere Organisationen nicht von diesem Staat vorschreiben zu lassen. Damals wie heute fordern wir, dass die antikommunistischen Verbote der FDJ und der KPD aufgehoben werden. Wir fordern die Einstellung der Prozesse gegen die Blauhemden mit dem Symbol der aufgehenden Sonne. Die Blauhemden sind ein Teil der deutschen Geschichte. Wir fordern Freiheit und Entschädigung für alle Opfer von politischer Repression!“ Herbert Mies, geb. 1929, war Vorsitzender der verbotenen westdeutschen FDJ und wurde mehrfach inhaftiert. Von 1973 bis 1990 war er Vorsitzender der DKP.

Essen, 20. Juli 2015

Mittwoch, 8. Juli 2015

Wir trauern um Hans Canjé



Am Montag, dem 06. Juli 2015, ist nach schwerer Krankheit und doch unerwartet, Hans Canjé im Alter von 85 Jahren in Berlin verstorben.

Hans hat die Arbeit der Initiativgruppe zur Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges von Anbeginn begleitet und für die Aufhebung des KPD-Verbots von 1956 gestritten.
Insbesondere schrieb er, unter seinem Pseudonym Hans Daniel, zahlreiche Artikel in den Zeitungen junge Welt, Neues Deutschland und Unsere Zeit um auf das Anliegen der Initiativgruppe aufmerksam zu machen. Zuletzt im Januar schrieb er für uns eine Rezension über die Buchvorstellung "Im kalten Krieg" von Helmut Duffner.


Hans war stets optimistisch aber konsequent im Kampf für Gerechtigkeit, gegen Faschismus sowie für eine bessere und friedliche Welt.


Besonders engagiert war Hans Canjé auch im Verein der Kämpfer und Freunde der Spanischen Republik 1936-1939 e.V. (KFSR). Wir übermitteln unseren Freunden unsere herzliche Anteilnahme zum Verlust ihres treuen Mitstreiters und werden sein Andenken in Ehren halten.

Dienstag, 2. Juni 2015

„Nichts verlernt – Die zweite Karriere ehemaliger NS-Richter und Staatsanwälte bei der 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts“



VVN-BdA Lüneburg legt neue Schrift vor:
In einer neuen Veröffentlichung in ihrer Schriftenreihe widmet sich die Lüneburger VVN-BdA der Strafrechtspraxis der 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts während der 1950er und 60er-Jahre. Hier strengte die Lüneburger Staatsanwaltschaft mehrere tausend politische Strafverfahren gegen (häufig vermeintliche) Mitglieder und Unterstützer der KPD an, unter ihnen viele Nazi-Verfolgte.


„Oft hatte man den Eindruck, als wenn die (Lüneburger) NS-Staatsanwälte und - Richter nachträglich an den Opfern Rache nehmen würden, weil sie als Zeugen der Verbrechen der Nazi- Justiz und der SS aus den Höllen der Gestapo und der Konzentrationslager entkommen konnten.“ (Lutz Lehmann)

Das Lüneburger Gericht verurteilte mehrere hundert Angeklagte zu nicht selten hohen Haftstrafen: Eine unvollständige Übersicht belegt für 142 Personen Haftstrafen von insgesamt 1.557 Monaten Gefängnis.

Juristisch begründet wurde der Kampf gegen den politischen Kern der damaligen Widerstandsbewegung gegen die Restaurationspolitik der Bundesregierung mit dem Strafrechtsänderungsgesetz („Blitzgesetz“) und dem FDJ- und dem KPD-Verbot, „eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen“(Bundestags-Abgeordneter Horst Haasler).

Unter den in Lüneburg Verurteilten der damals 24-jährige Journalist Walter Timpe. Er hatte es gewagt, öffentlich gegen die Wiederaufrüstung Stellung zu beziehen, über die Nazivergangenheit einiger Bundesminister zu berichten und das Verbot der kommunistischen Jugendorganisation FDJ zu kritisieren. Dafür wurde er 1955 von Lüneburgs 4. Strafkammer des Landgerichts mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Sein Ankläger war Staatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach, der zuvor als Staatsanwalt beim Sondergericht Kattowitz gegen jüdische und polnische Angeklagte gewütet hatte.

In dem jetzt vorgelegten ersten Teil zu diesem Themenkomplex mit dem Titel „Nichts verlernt – Die zweite Karriere ehemaliger NS-Richter und Staatsanwälte bei der 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts“ widmet sich die VVN-BdA ausschließlich dem prozessbeteiligten Justizpersonal. Die Autoren untersuchen dabei im Einzelnen das Nazi-Vorleben dieser Richter und Staatsanwälte als NSDAP-Mitglieder und –Funktionäre und als „NS-Täter mit dem Dolch unter der Robe“, sowie ihre relativ problemlose Wiedereinstellung in den Justizdienst.
Als „bewährte Justizbeamte“ mit ihren Erfahrungen u.a. an Kriegs- und Sondergerichten waren sie für die politischen Prozesse gegen den alten und neuen „bolschewistischen Feind“ prädestiniert und erfüllten ihre Aufgabe zur Zufriedenheit des Justizministeriums, eine Behörde, deren NS-Personalstruktur in einem gesonderten Kapitel vorgestellt wird.
Die funktionierende Kameraderie des Justizpersonals vom Landgericht bis zum Ministerium wird besonders deutlich, wo es galt, die amtierenden Richter und Staatsanwälte vor öffentlicher Kritik wegen ihrer Nazi-Taten abzuschirmen. Belastende Dokumente wurden als unglaubwürdig abgetan, überwiegend begründet mit ihrer Herkunft von den DDR(„SBZ“)-Behörden. Den Tatvorwürfen gegen das Justizpersonal wurde nicht ernsthaft nachgegangen, sondern im Gegenteil gegen die Kritiker Anzeigen erstattet mit dem Hinweis auf deren mögliche kommunistische Einstellung. Kam die Lüneburger Justizbehörde wegen des öffentlichen Drucks nicht darum herum, Verfahren gegen Bedienstete ihrer 4. Strafkammer aufzunehmen, so wurden sie allesamt niedergeschlagen unter Zuhilfenahme zahlreicher Verfahrenstricks der verschiedenen Behördenleiter bis hinauf zum Justizministerium. Dabei praktizierten die Behörden eine Art Selbstschutz: Würde auch nur in einem Fall ein Richter oder Staatsanwalt Lüneburgs 4. Strafkammer verurteilt wegen seiner NS-Mordtaten, so wäre das gesamte System der Immunisierung dieses Personenkreises vor strafrechtlicher Verfolgung zusammengebrochen. Die Justiz selber säße auf der Anklagebank. In diesem Sinne kämpften Lüneburgs Richter und Staatsanwälte auch um den Bestand ihrer eigenen Karriere, indem sie ihre schärfsten Kritiker zum Schweigen brachten.

Soviel ist im historischen Rückblick sicher: Unter demokratisch-rechtstaatlichen Gesichtspunkten hätte keiner der benannten Richter und Staatsanwälte nach 1945 wieder in seinem alten Beruf tätig werden können - schon gar nicht in politischen Verfahren. In zwei oder drei Einzelfällen bestenfalls vorübergehend als Verkehrsrichter.
Als Konsequenz ihrer Untersuchung verweisen die Autoren auf die gegenwärtige Politik: „Wir erhoffen uns mit der Vorlage dieser Schrift eine rege Diskussion. Insbesondere soll sie zu einer Neubewertung der Verfahren und Urteile beitragen, die die beschriebenen Richter und Staatsanwälte zu verantworten haben. Denn mit den Ansprüchen einer demokratischen Justiz sind sie unvereinbar. Das wirft zwingend die Frage nach rückwirkenden Konsequenzen für Justiztäter und –opfer auf! Zumindest im Sinne der Angeklagten und Verurteilten müssen die damaligen Verfahren überprüft und muss eine mögliche Rehabilitierung der Opfer angestrebt werden.“

Die Schrift ist für 3,00 Euro zu erhalten im „Laden & Cafe Avenir“ im Heinrich-Böll-Haus, Katzenstraße Lüneburg, oder für 5,00 Euro zu bestellen unter vvn-bda-lg@web.de (einschl. Versandkosten).


P. Asmussen

Donnerstag, 29. Januar 2015

Buchvorstellung "Im kalten Krieg" - Eine Zeitungsschau aus der Frühgeschichte des Kalten Krieges

Duffners »Mikrokosmos«

Eine Zeitungsschau aus der Frühgeschichte des Kalten Krieges

Von Hans Daniel in jungeWelt 26.01.2015


Das Buch kommt mit dem schlichten Titel »Im Kalten Krieg« daher. Helmut Duffner, der Autor bzw. Sammler der darin enthaltenen Porträts und publizistischen Beiträge aus den Jahren 1950 bis 1968, spricht von einem »Mikrokosmos, gespiegelt in Zeitungsartikeln«. Die stammen allesamt aus dem Rhein-Ruhr-Gebiet, der Rheinischen Post (RP) und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Im Rückblick schon fast spannend zu lesen, was da in diesen frühen Jahren der BRD in der Provinzpresse an linientreuen Texten abgesondert wurde, etwa wenn es um die Wiederaufrüstung im Verbund mit dem nun etwas modifizierten Antikommunismus oder die Ost- und Deutschlandpolitik der Regierung in Bonn ging. Dabei stand auch die Regionalpresse – hier auszugsweise dargestellt und beschränkt auf Meldungen aus dem Jahr der militärischen Weichenstellungen, 1950 – Gewehr bei Fuß.
Am 28. Februar 1950 berichtete die WAZ, dass der ehemalige General der faschistischen Wehrmacht, Hasso von Manteuffel, in einem Schreiben an Kanzler Konrad Adenauer (CDU) seine »fachlichen Gesichtspunkte« zu der im November 1949 (zwei Monate nach Konstituierung des ersten Bundestages!) geführten Diskussion »über die Aufstellung sogenannter leichter Verbände« niedergelegt habe. »Vor etwa neun Monaten« sei es bereits zu »einem Höflichkeitsbesuch Manteuffels bei Dr. Adenauer gekommen«.
Unter der Überschrift »Kein Gespräch mit Landesverrätern« war am 9. Juni 1950 in der RP zu lesen, die Bundesregierung habe »mit äußerstem Befremden« von den Handelsgesprächen Kenntnis genommen, die der niedersächsische Landwirtschaftsminister Dr. Gehrke »mit dem stellvertretenden ›Ministerpräsidenten‹ der Sowjetzone, Ulbricht«, geführt hat. Der habe sich »angemaßt«, »die deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze vertraglich den Polen zuzusprechen«.
»KP-Agenten werben ›Ferienkinder‹ für SED« alarmierte die WAZ am 9. August 1950 ihre Leser. Die gehen »in verschiedenen Städten von Haus zu Haus und versuchen, vor allem ärmere Volksschichten dazu zu überreden, ihre Kinder zu einem Erholungsurlaub in die Ostzone zu schicken«. Die RP schreckte am selben Tag ihre Leser mit der Nachricht auf: »Kinderfänger der SED treiben zur Zeit ihr Unwesen in der Bundesrepublik«.
Fast gleichzeitig mit »streng geheim« gehaltenen Plänen für eine »Generaloffensive gegen illegale KP« (WAZ, 11.8.50), beschäftigte sich »auf einer Geheimsitzung« das Bundeskabinett »mit dem Sicherheitsproblem«. Dem vorausgegangen sei »eine Geheimkonferenz der Hohen Kommissare«, auf »der, wie man annimmt, ebenfalls (...) das heikle Thema der deutschen Schutzpolizei zur Diskussion stand«. (WAZ, 25.8.50).
  
Während die CDU-geführte Landesregierung von Nordrhein-Westfalen laut RP vom 5.9.1950 (»Landesregierung macht Ernst«) alle Veranstaltungen des »Komitees der Kämpfer für den Frieden« und der »Aktionsgemeinschaft der Jugend für ein einiges Deutschland« verbot und »unnachsichtige Strenge« bei Verstoß dagegen androhte, legte Bonn mit der ersten Welle von Berufsverboten nach: »Schluss mit dem Staatsfeind! Bund entlässt Kommunisten« (RP, 19.9.50). Verfügt wurde »die Entfernung aller Mitglieder und Anhänger der KPD aus dem öffentlichen Dienst« des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Damit aber war die »kommunistische Gefahr« noch nicht hinreichend gebannt. Da musste auch noch die britische Besatzungsmacht aktiv werden: Sie beschlagnahmte »im Zuge der Verstärkung aller Verteidigungsmaßnahmen gegen eine Bedrohung aus dem Osten« den eben fertiggestellten Sitz des Vorstandes der KPD in Düsseldorf.
In einem Bericht »Einig über deutsche Wiederaufrüstung« zitiert die RP am 19. Oktober 1950 aus einem Leitartikel der New York Times zu Überlegungen der westlichen Besatzungsmächte: »Es wird ganz besonders notwendig sein, neue Quellen für Menschenreserven zu finden, die nur aus Deutschland kommen können (...).« Am 3. November heißt es im selben Blatt: »Nach dem amerikanischen Plan sollen der Europa-Armee deutsche Truppen in der Stärke von zehn Divisionen angeschlossen werden.« Die WAZ wußte am 24. November: »Dr. Adenauer bot Kontingente an«. Am 21. Dezember (RP) stand fest: »Deutsche Militärs beraten mit«. Genannt wurden die kriegserfahrenen ehemaligen Generäle der faschistischen Wehrmacht Hans Speidel und Adolf Heusinger.
Die »Zeitungsschau« wird umrahmt u. a. von den Porträts der aus dem Rheinland stammenden Kommunisten Jupp Angenfort, Jupp Mallmann und dem Ehepaar Rosemarie und Karl Stiffel. Sie mussten ihren Widerstand gegen diese Politik mit Verfolgung und Gefängnisstrafen bezahlen. Angenfort, Vorsitzender der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in Westdeutschland, wurde trotz seiner Immunität als Landtagsabgeordneter der KPD in Nordrhein-Westfalen, am 12. März 1953 verhaftet. Am 4. Juni 1955 verurteilte ihn der politische Sondersenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wegen »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« zu fünf Jahren Zuchthaus.
Mallmann, aktiver Antimilitarist, am 2. November 1953 wegen »Staatsgefährdung« und »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« verhaftet, saß 408 Tage in Einzelhaft, ehe er ohne Gerichtsverhandlung mit Auflagen entlassen wurde. Am 28. Februar 1958 verurteilte die 4. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg Karl Stiffel zu 18 Monaten Gefängnis wegen »Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation (FDJ) in Tateinheit mit Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot und Geheimbündelei«. Rosemarie Stiffel erhielt am 7. März 1958 mit ähnlicher Begründung eine Gefängnisstrafe von 19 Monaten. Duffners »Mikrokosmos« ist ein aufschlussreiches Zeitdokument eines »kritischen Begleiters«, der sich eigener Wertung enthält. Die Fakten sprechen für sich.

Helmut Duffner: Im Kalten Krieg. 160 Seiten, 7,50 Euro, zzgl. Versand

Bezugsmöglichkeiten:

IROKK, Essen - irokkinfo@arcor.de
DDR-Kabinett-Bochum e.V. - info@ddr-kabinett-bochum.de
Geschäftsstelle der GRH e.V. - www.grh-ev.org

Montag, 24. November 2014

Aktuelles Buch: "Im Kalten Krieg" von Helmut Duffner



Im Kalten Krieg - Szenen an Rhein und Ruhr

Mit diesem Buch hat Helmut Duffner eine Arbeit vorgelegt, die ein Stück Zeitgeschichte widerspiegelt.
Er hat wenig kommentiert, sondern mit Auszügen aus der Rheinischen Post und der Westdeutschen Allgemeinen aus den Jahren 1950 bis Ende des Jahres 1963 belegt, wie der Kalte Krieg in der Bundesrepublik geschürt wurde.
Dabei hat er vor allem seine engere Heimat Moers und Duisburg im Blick gehabt. Auch wenn er sein Buch mit dem jungen Abgeordneten des NRW-Landtags Jupp Angenfort beginnt, bleibt er nicht bei der FDJ stehen, sondern zeigt auf, welche umfassende Wirkung der Antikommunismus erreichte und dem Beispiel der USA getreu folgte.

Duffner gehörte nicht der KPD bzw. gehört nicht der DKP an, er war auch ein kritischer Begleiter der FDJ. Manche Zeitungsmeldung erscheint fast unglaublich. Hätte ich nicht ähnliche Meldungen in den hannoverschen Tageszeitungen gelesen, wären mir Zweifel gekommen. Doch Helmut Duffner hat hier nichts erfunden, sondern Meldungen zitiert, die in allen Regionen ähnlich zu lesen waren. 
Auf Seite 114 wird der Bundesinnenminister Dr. Schröder (ehemaliger SA-Mann P.Dü.) zitiert. Laut Rheinische Post verbreitete Schröder die Lüge, dass auf niemanden nach dem KPD-Verbot eine Hetzjagd ausgeführt wird, niemand solle ohne Not seinen Arbeitsplatz verlieren. Es bestehe nur ein Interesse die Hauptfunktionäre zu erfassen. 

Auf meine Anfrage beim niedersächsischen Innenministerium wurde mir 1992 mitgeteilt, daß seit 1956 Informationen über mich gesammelt würden. (Da war ich, P.Dü., 17 Jahre alt.) Einsehen konnte ich die Akten allerdings nicht, aber es werde weiter gesammelt. Zwar nicht mehr zur Person, sondern nur allgemein. Ich ging davon aus, dass nicht mehr an meiner Wäsche geschnüffelt wurde, sondern meine öffentlichen Äußerungen registriert wurden. Auch kann ich beschwören, dass ich 1956 kein Hauptfunktionär war. Zu der Zeit war ich Lehrling bei Siemens, IG Metall Jugendvertrauensmann und aktiv in der Naturfreundejugend.


Helmut Duffner führt auch aus wie weit das Feld der „Hauptfunktionäre“ abgesteckt war und nennt die christliche Pazifistin Dr. Klara–Maria Faßbinder und Schauspielerin Hanne Hiob. Ebenso Gertrud Schröter aus Celle, und Elfriede Kautz aus Hannover, die 1961 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt waren, weil sie Kinderferienfahrten organisiert hatten. Das wurde ihnen nicht nur als Arbeit für die verbotene KPD und den aufgelösten DFD (Demokratischer Frauenbund in Westdeutschland) ausgelegt, sondern ihnen wurde Landesverrat unterstellt, weil sie auch mit Kindern in die DDR gefahren waren und deren Personalien angegeben hatten.

Duffner würdigt auch Strafverteidiger, wie Dr. Gustav Heinemann, Dr. Diether Posser und Dr, Heinrich Hannover. Die Liste ließe sich noch verlängern, denn es gab auch noch andere demokratische Juristen, die dem Blödsinn der „Kommunisten-Verfolgung“ widerstanden. Ein lesenswertes Buch, das zum Weiterlesen der Quellen- und Literaturnachweise anregt.

Eine kleine Korrektur an dem Buch sollte vorgenommen werden: Die Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges ist nicht im Spätherbst 1989 gegründet worden, sondern im September 1988 und trat in Düsseldorf an die Öffentlichkeit. 

Peter Dürrbeck


Zu bestellen ist das Buch postalisch für 7,50 EUR zzgl. 2,50 EUR Versand bei: 
IROKK, Hoffnungstr. 18, 45127 Essen oder per internet: irokkinfo@arcor.de