Wer sind wir?
Unsere Gruppe entstand auf Initiative
von vier Frauen, alle vier Töchter von Widerstandskämpfern und –kämpferinnen. Das
sind Alice Czyborra (Gingold), Traute Sander (Burmester), Inge Trambowsky
(Kutz) und Klara Tuchscherer (Schabrod). Sie werden unterstützt von der Vereinigung
der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist/innen und weiteren
Unterzeichner/innen ihres Aufrufs.
Der Name der
Gruppe ist Programm: „Kinder des Widerstandes“ wollen dem antifaschistischen
Kampf ein persönliches Gesicht geben, zeigen was Widerstand, Verfolgung,
Inhaftierung, Folter und Terror für den einzelnen Menschen und dessen Familien
bedeutete. Und zwar vor wie nach 1945.
Unsere Eltern
waren empört darüber, dass Altnazis auf allen Ebenen z.B. Richter,
Staatsanwälte, Minister – sogar als Staatsoberhaupt – wieder in Amt und Würden
kamen. Sie waren empört darüber, dass es erneut zu einer Wiederbewaffnung kam.
Viele unserer Eltern und Großeltern wurden in der Zeit des Kalten Krieges
nochmals verfolgt.
Warum jetzt?
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Weil die
Nazis immer mehr und aggressiver werden- Wir müssen vor dem geschichtlichen
Hintergrund verdeutlichen, was Faschismus bedeutet.
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Weil
viel Unkenntnis über den Widerstand im Faschismus besteht und die Geschichte
oft verfälscht wird.
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Weil die
Zeitzeugen zumeist nicht mehr unter uns sind und wir in ihrem Sinne weitermachen
wollen.
Was wollen wir?
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Unsere
Gruppe möchte der Ausgrenzung unserer Eltern und Großeltern aus der
Gedenkarbeit entgegenwirken
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Wir als
Nachkommen wollen die Erfahrungen und Einschätzungen im Kampf gegen Faschismus
und Neofaschismus weitergeben.
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Viele
unserer Eltern sind nach 1945 weiter diskriminiert worden. Wir setzen uns dafür
ein, dass sie ihre Würde und Anerkennung zurückerhalten.
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Wir sind
gerade aufgrund der Ungerechtigkeit gegen eine Ziehung eines Schlussstriches
unter die Geschichte der Nazizeit.
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Wir
suchen weiter nach Nachkommen von Widerstandskämpfern, um ihre persönlichen
Geschichten zu hören, aufzuschreiben. Aber auch um weitere Mitstreiter zu
bekommen.
Wir mischen uns ein!
Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. November 2009 erklärt:
"Angesichts des einzigartigen Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische
Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat", sind das
Grundgesetz und die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland "geradezu
als Gegenentwurf" zum nationalsozialistischen Regime zu verstehen.“
"Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus
war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie Inkraftsetzung
des Grundgesetzes beteiligten Kräfte." (Aus den Leitsätzen zum Beschluss
des Ersten Senats vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08).
Hinterbliebene von NS-Opfern fordern ihr
Recht
Die
Gegnerschaft zur Naziherrschaft ist demnach Verfassungsgebot und Staatsdoktrin.
Dem sehen wir uns verpflichtet.
Seit jüngster
Zeit gibt es eine Reihe von Dokumentationen, die belegen, was die VVN seit den 60er Jahren nachgewiesen
hat: In der Bundesrepublik konnten Eliten der Nazizeit wieder tätig werden,
Einfluss nehmen und dabei weiterhin gegen Antifaschisten vorgehen.
Gerichte
verfolgten Teilnehmer des Arbeiterwiderstandes, vornehmlich des kommunistischen
Widerstandes, um sie - auch unter Hinweis auf Vorstrafen aus politischen
Prozessen von 1933 bis 1945 - wegen ihrer politischen Tätigkeit erneut
einzusperren und ihnen die Rechte auf Entschädigung abzusprechen. Ärzte aus der
NS-Zeit wurden als Gutachter eingesetzt, um die Entschädigungsrechte der oft
schwer geschädigten politisch, rassisch und religiös Verfolgten in Zweifel zu
ziehen.
Auch die
Kinder und Enkel der Betroffenen hatten - infolge der Leiden ihrer Verwandten -
mitzuleiden: Denn die Familien der Opfer litten oft materielle Not, die Kinder
und Enkel, also die aus der 2. und 3. Generation, waren betroffen von
psychischen Schäden und Traumatisierungen, sie waren im Bildungswesen, in Schule
und Gesellschaft Diskriminierungen bis hin zu Berufsverboten ausgesetzt. Sie
galten als Kinder von "Vorbestraften". Die jetzt bekannt gewordenen
personellen Kontinuitäten aus der Zeit vor und nach 1945 müssen zu Konsequenzen
führen. Doch die Gelegenheiten, die sich dazu bieten, werden nicht genutzt. Der
Umgang des Deutschen Bundestages mit dem Antrag "Widerstand von Kommunistinnen
und Kommunisten gegen das NS-Regime" (Drucksache 17/2201), eingebracht von
der Fraktion DIE LINKE am 16. 6. 2010, ist ein Skandal, ja ein Schlag ins
Gesicht der NS-Opfer. Ohne mündliche Aussprache, nur mit schriftlichen
Wortbeiträgen, die seitens der CDU, CSU und FDP, aber auch der SPD den Geist
der Restauration und des Kalten Krieges atmeten, wurde der Antrag am 11. November
2010 zu später Stunde beerdigt. Die CDU/CSU-Reaktion ist unfassbar und, ähnlich
wie bei den vielen Debatten zum Kriegsverrat, sprachlich und argumentativ stark
in der Nähe von rechtsextremen Organisationen.
Auch
in der Erinnerungsarbeit der Gedenkstätten für Opfer des NS-Unrechts werden die
Vertreter der 2. und 3. Generation oftmals abgewiesen. Man erklärt ihnen ungeschminkt:
Euer Anspruch auf Mitsprache in der Gedenkarbeit ist verwirkt. Genugtuung
darüber, dass Zeitzeugen sich nicht mehr einmischen können, ist unverkennbar.
Doch, wir mischen uns ein.
VVN-BdA NRW
Hallo Ernst Thälmann Gedenkstätte Hamburg.
AntwortenLöschenElisabeth sukowski-Pfohlmann freue mich sehr über diese Seite.
Haben in unserem Archiv viel Material zu diesem Thema,wenn ihr Hilfe braucht,meldet euch. Meine
Familie war auch betroffen 1933 und 1945 bis ja eigendlich bis heute,denn das Thema bestimmt auch mein ganzes Leben.Wie sicher viele die sich damit befasste und es erlebte.
Schöne Grüße aus Hamburg.