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Mittwoch, 15. Juli 2015

Berufsverbots-Opfer rehabilitieren!

Protest gegen Berufsverbote vor dem Landtag in Hannover, November 2012 - Bildrechte: UZ-Archiv

Am 11. März 2015 beschloss die Delegiertenversammlung der IG-Metall-Verwaltungsstelle Frankfurt am Main einstimmig folgenden Antrag an den 23. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall:

Die IG Metall fordert, dass in allen Bundesländern umgehend sämtliche Erlasse und Regelungen aufgehoben werden, die im Zusammenhang mit dem Ministerpräsidentenerlass vom 28. Januar 1972 (sogenannter »Radikalenerlass«) erlassen wurden. Gegenüber den von Berufsverbot Betroffenen ist eine entsprechende Entschuldigung vorzunehmen. Sie sind umfassend zu rehabilitieren und gegebenenfalls zu entschädigen. Der Vorstand wird aufgefordert, entsprechende Schritte bei den Bundesländern und Bundesbehörden einzufordern.

Der sogenannte »Radikalenerlass« wurde 1972 von den Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler (Willy Brandt, SPD – Anm. d. Red.) beschlossen. Zur Abwehr von angeblichen »Verfassungsfeinden« sollten »Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich‐demokratische Grundordnung einzutreten«, aus dem Öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden.

Mithilfe der sogenannten »Regelanfrage« wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom Verfassungsschutz auf ihre politische »Zuverlässigkeit« durchleuchtet. In der Folge kam es zu rund 11.000 Berufsverbots‐ und 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Tausenden von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Briefträgern, Lokführern und in der Rechtspflege Tätigen wurde auf diese Weise die berufliche Perspektive genommen. Der Erlass diente nicht nur der Einschüchterung von aktiven Linken, sondern führte auch zur Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungs‐ und Organisationsfreiheit, zu Duckmäusertum und zur Vernichtung vieler Existenzen. (…)

Ende der 80er Jahre zogen die sozialdemokratisch geführten Bundesländer Konsequenzen aus dem von Willy Brandt später selbst eingeräumten »größten Irrtum« und schafften die Erlasse ab. (…)

Die Berufsverbotepraxis stellt einen Verstoß gegen die »Charta der Grundrechte der Europäischen Union« von 2010 dar. Sie verstößt gegen die EU‐Antidiskriminierungsrichtlinie zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung vom 27.11.2000 ‐ 2000/78/EG und deren deutsche Umsetzung, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006. (…)

Donnerstag, 20. November 2014

Antikommunismus ohne Verfallsdatum



von Ulla Jelpke in Ossietzky Nr.16/2014

Geht es nach der Bundesregierung, dann dauert der Kalte Krieg bis in alle Ewigkeit fort. Das wurde jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur »Aufarbeitung der Berufsverbote und Aufhebung des KPD-Verbots« deutlich.

Am 19. Mai 2014 hatten der Vorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), Heinrich Fink, und Peter Dürrbeck von der Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges dem Petitionsausschuß des Bundestages eine von mehr als 3000 Personen unterzeichnete Petition zur Aufhebung des Verbotsurteils gegen die Kommunistische Partei Deutschlands aus dem Jahr 1956 vorgelegt. Das KPD-Verbot sei ein mit einer Demokratie unvereinbares Relikt des Kalten Krieges, das sich gegen Antifaschisten richte, argumentierten die Einreicher der Petition. Das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Parteiverbot gegenüber der KPD wirke »ohne zeitliche Grenze als Feststellung der Verfassungswidrigkeit mit der Folge der Auflösung der KPD und des Verbots von Ersatzorganisationen«, erklärt die Bundesregierung unter Berufung auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraph 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. »Eine Aufhebung des Parteiverbots beziehungsweise ein Wiederaufnahmeverfahren ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen.« Sollte der Petitionsausschuß dieser Rechtsauffassung der Bundesregierung folgen, muß das Verbot weiterbestehen.

Auf die Frage, inwieweit die im Jahr 1956 – zur Hochzeit des Kalten Krieges und der Teilung Deutschlands – benannten Verbotsgründe weiterhin für gültig erachtet werden, verweigert die Bundesregierung unter Verweis auf die Unabhängigkeit der Richter die Antwort. Auch zu möglichen Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die ein Festhalten am KPD-Verbot rechtfertigen könnten, will sich die Regierung nicht äußern. Sie nehme »weder zu einer Verfassungsfeindlichkeit einer nicht mehr existenten Partei noch zu hypothetischen, zukünftigen Sachverhalten Stellung«, so die Antwort der Regierung. Ganz so hypothetisch scheint die Frage allerdings nicht zu sein. Schließlich ermittelte das Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr in zwei nicht näher aus-geführten Fällen im Zusammenhang mit dem KPD-Verbot.

Aufgrund des KPD-Verbots leiteten Staatsanwälte in den 50er und 60er Jahren bis zu 200.000 Ermittlungsverfahren ein, es erfolgten zwischen 7000 und 10.000 Verurteilungen. Zahlreiche in den Verdacht kommunistischer Aktivität geratene Menschen verloren – auch durch Denunziationen des Verfassungsschutzes – ohne Verurteilung ihre Arbeitsplätze. Mit der Feststellung, sie sehe keine Veranlassung, das KPD-Verbotsurteil in Frage zu stellen, verweigert die Bundesregierung die Antwort auf die Frage, ob infolge des KPD-Verbots Unrecht geschehen sei und welche Möglichkeiten für eine Rehabilitierung dieser Opfer des Kalten Krieges beständen.

Wissen wollte die Linksfraktion auch, in welchen EU-Mitgliedsstaaten vergleichbare Verbote kommunistischer Parteien bestanden oder noch bestehen. Doch will die Bundesregierung »keine verwertbaren Erkenntnisse« besitzen. Bereits eine schnelle Internetrecherche hätte hier geschichtlichen Nachhilfeunterricht leisten können. Zum Zeitpunkt des KPD-Verbots waren in Europa kommunistische Parteien nur in den damals noch nicht der Europäischen Gemeinschaft angehörenden faschistischen Diktaturen von Franco in Spanien und António Oliveira Salazar in Portugal verboten. Nach dem Sturz der Diktaturen wurden die kommunistischen Parteien in diesen Ländern wieder legalisiert und spielen bis heute eine Rolle in der nationalen Politik. Nach dem Militärputsch 1967 mußten auch die griechischen Kommunisten eine Zeitlang in den Untergrund gehen. Heute sind kommunistische Parteien in einer Reihe ost- und südosteuropäischer Staaten als Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Staatsparteien verboten oder Verfolgung ausgesetzt.

Zwar wurde 1968 mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) wieder eine kommunistische Partei in der Bundesrepublik zugelassen. Doch mit dem sogenannten Radikalenerlaß durch eine Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) am 28. Januar 1972 wurde deren Mitgliedern ebenso wie zahlreichen anderen Aktivisten der radikalen Linken eine Anstellung im Öffentlichen Dienst verwehrt. Rund 3,5 Millionen Anwärter für den Öffentlichen Dienst wurden fortan vom Verfassungsschutz auf ihre politische Zuverlässigkeit überprüft, es erfolgten 11.000 offizielle Berufsverbote, 2200 Disziplinarverfahren, 1250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem Öffentlichen Dienst. Für viele Betroffene ergeben sich heute erhebliche finanzielle Nachteile bei der Rentenzahlung, da sie ihren erlernten Beruf etwa als Lehrer nicht oder lange Zeit nicht ausüben durften.

1979 wurden die Regelanfragen beim Geheimdienst auf Bundesebene und später auch von den Ländern eingestellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilte am 26. September 1995 im Falle Dorothea Vogt, daß der Radikalenerlaß gegen die Menschenrechte der Meinungs- und Koalitionsfreiheit sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoße. Altbundeskanzler Willy Brandt bezeichnete den von ihm mitgetragenen Radikalenerlaß als »Irrtum« und erklärte es zum »demokratisch-rechtsstaatlichen Gebot«, die »negativen Folgen des einstigen Ministerpräsidentenbeschlusses zu bereinigen«.

Eine Vorreiterrolle spielt hier der Niedersächsische Landtag. Dort wurde am 15. Mai 2014 mit den Stimmen der oppositionellen CDU und FDP ein von der rot-grünen Regierungskoalition eingebrachter Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeit ihrer Rehabilitierung beschlossen. »Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurde Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert«, heißt es in dem Antrag zu den Folgen des Radikalenerlasses. Doch für die schwarz-rote Bundesregierung ist die niedersächsische Initiative kein Anlaß, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Die Einsetzung einer entsprechenden Kommission auf Bundesebene sei nicht geplant, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion. Auch an den Grundsätzen für die Prüfung der Verfassungstreue, die dem Staat bis heute die Möglichkeit von Berufsverboten bietet, will sie weiter festhalten. Das KPD-Verbot und die Berufsverbotsoption bleiben damit auch in Zukunft Instrumente einer präventiven Konterrevolution gegen sozialen Protest.

Mittwoch, 21. Mai 2014

Petition am 19.05.2014 offiziell übergeben : KPD- Verbotsurteil von 1956 aufheben.


Am 19. 05. 2014 übergaben Prof. Heinrich Fink, Vorsitzender der VVN-BdA und Peter Dürrbeck, Mitglied im Sprecherkreis der Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges (IROKK) über 3000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Vorsitzende des Ausschuss Kerstin Steinke (Partei die Linke) empfing Heinrich Fink und Peter Dürrbeck im Bundestagsgebäude. Prof. Heinrich Fink und Peter Dürrbeck erläuterten die Erklärung des Sprecherkreises der IROKK vom Januar 2014 mit dem Titel: Das KPD- Verbotsurteil und die Demokratie sind unvereinbar.
Heinrich Fink betonte, dass der Bundesausschuss der VVN- BdA sich dieser Erklärung anschliesst und die Forderungen unterstützt.
Frau Kerstin Steinke war die Problematik bekannt und sie versprach das Anliegen im Ausschuss vorzutragen und dafür zu plädieren, dass eine Debatte dazu im Parlament stattfindet.

In der Erklärung der IROKK heisst es unter anderem:
„Mehr als 40 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges und fast ein viertel Jahrhundert nach dem Ende der DDR ist es höchste Zeit, 'das unsägliche Urteil aus dem Jahr 1956 aufzuheben'.
Neue Untersuchungen, darunter das Buch von Dominik Rigoll 'Staatsschutz in Westdeutschland' weisen nach, dass das KPD- Urteil ein Relikt des Kalten Krieges ist und vor allem dem Einfluss von NS-Persönlichkeiten in staatlichen Stellen geschuldet ist, die mit dem Urteil ihre Verfolgungen von Antifaschistinnen und Antifaschisten aus der Zeit vor 1945 fortsetzen konnten“
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass mit der sog. Extremismusklausel antifaschistische und demokratische Initiativen, besonders aus der Jugend, drangsaliert werden, z.B. wenn sie öffentliche Gelder beantragen.
Verwiesen wird auch auf die Berufsverbote, die tausenden jungen Menschen die Perspektiven raubten. Die Opfer dieser Praxis sind ebenfalls nicht rehabilitiert worden.

Peter Dürrbeck verwies im weiteren Gespräch auf die Entschließungen des niedersächsischen Landtages und einen Empfang für die Opfer des Kalten Krieges aus Niedersachsen durch den ehemaligen Landtagspräsidenten Prof. Wernstedt, Justizminister Prof. Dr. Pfeiffer und den Wissenschaftsminister Thomas Oppermann, sowie weiterer Landtagsabgeortneten. Er übergab Kerstin Steinke als Hintergrundmaterial die Rede Prof. Pfeiffers bei dem Empfang und weiteres Material in diesem Zusammenhang.

21.Mai 2014

Für die Initiativgruppe

Peter Dürrbeck  

Mittwoch, 5. Juni 2013

"Verboten–verfolgt–vergessen" - Veranstaltung am 21. Juni 2013 - Bochum


 
 
"Verboten–verfolgt–vergessen"

Die Verfolgung der politischen Opposition in der Adenauerzeit – ein Film von Daniel Burkholz

Aus der Filmbeschreibung: „Bereits kurz nach Ende des 2. Weltkriegs begann der Kalte Krieg. Vor diesem Hintergrund plante die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer schon 1950 den Aufbau einer Armee. Gegen dieses Vorhaben gab es in der Bevölkerung große Proteste. Die Regierung Adenauer reagierte schnell. Innerhalb weniger Wochen wurde ein politisches Strafrecht eingeführt, das seine Wurzeln im Strafrecht der Nazizeit hatte. Alle BürgerInnen, die gegen die Wiederbewaffnung oder für die Wiedervereinigung waren, galten nun als StaatsfeindInnen. Über 200.000 Menschen wurden politisch verfolgt - häufig von Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern, die ihr Handwerk noch in der Nazizeit gelernt hatten - und ca. 10.000 von ihnen zu teils langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Oftmals wurde ihre Existenz zerstört. Auf diese Weise wurde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik - und lange vor 1968 - eine große außerparlamentarische Bewegung zerschlagen.“

Besonders von der Strafverfolgung betroffen waren Kommunistinnen und Kommunisten. Viele saßen schon während des Faschismus hinter Gittern. Und ihre Richter, Staatsanwälte und Wärter blieben die gleichen. So wundert es wenig, das nur wenige Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, in manchen Urteilen der Adenauer-Justiz die früher erlittene KZ-Haft auch noch als strafverschärfend gewertet wurde.

Der Film soll auch die Forderung nach Rehabilitierung bekräftigen, die die Opfer der bundesdeutschen Linkenverfolgung erheben. Sie haben nie eine Entschuldigung gehört, nie auch nur einen Cent Wiedergutmachung erhalten. Seit vielen Jahren setzt sich besonders die „Initiativgruppe zur Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges“ (IROKK) dafür ein, verbunden mit der Forderung der Aufhebung des seit 1956 bestehenden KPD-Verbots.

21. Juni 2013 um 19:00 Uhr

Filmvorführung und Diskussion im
Kulturzentrum „Bahnhof Langendreer“,
Wallbaumweg 108, 44894 Bochum – Raum 6

Im Anschluss an den Film freuen wir uns auf die weiterführende Diskussion mit den beiden Zeitzeugen Ingrid und Herbert Wils aus Hagen. Beide waren als Mitglieder der in Westdeutschland bereits 1951 verbotenen Freien Deutschen Jugend (FDJ) jahrelang inhaftiert. Ihr „Verbrechen“, die Herstellung einer Betriebszeitung  und das Singen von als staatsfeindlich ein-geschätzten Liedern. Wie heute noch bei den Paragraphen 129a und 129b, wo eigentlich legale Aktionen plötzlich ein Straftatbestand sein können.

Veranstalter: DKP Kreisorganisation Bochum

Freitag, 15. Februar 2013

Ein unrühmliches Kapitel



Opfer der politischen Justiz in der BRD warten weiter auf Rehabilitierung. Erinnerung an ein Treffen vor zehn Jahren mit dem niedersächsischen Justizminister Christian Pfeiffer


Von Hans Daniel in jungeWelt 16.02.2013

Demonstration in Mannheim gegen das KPD-Verbot (17. August 1968)
Demonstration in Mannheim gegen das KPD-Verbot (17. August 1968)
Günter Bennhardt aus Lünen, in der Adenauer-Ära wegen »Geheimbündelei« und »Staatsgefährdung« 20 Monate inhaftiert, schrieb nach einem Besuch der Gedenkstätte im Dresdener Untersuchungsgefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit ins ausliegende Gästebuch, daß zur »andere(n) Seite der Erkenntnis durch Erinnerung« auch das gehöre, »was in den Jahren des Kalten Krieges an politischem Unrecht geschehen ist«. Gemeint sind damit Vorgänge in der Bundesrepublik.

Diese »Seite der Erkenntnis« soll nun endlich durch die Schaffung einer Gedenkstätte für Opfer der politischen Justiz ins öffentliche Gedächtnis gerückt werden. Der Bundesausschuß der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), die Landesverbände der Verfolgtenorganisation Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, die im vergangenen Jahr gegründete Gruppe »Kinder des Widerstandes« und Peter Dürrbeck, dessen Mutter Opfer der politischen Nachkriegsjustiz war, haben sich für einen entsprechenden Vorschlag ausgesprochen. »Wegen der Vergangenheit des Gefängnisses in Wolfenbüttel böte es sich als Standort an. Allerdings böten sich auch andere Standorte an«, heißt es in einer Erklärung, aber »sie sollten sich schon in Niedersachsen befinden«.

Dafür sprechen viele Gründe, schreibt Oberlandesgerichtsrat a.D. Helmut Kramer in einem Brief an Bennhardt. Nicht zuletzt die Tatsache, daß die Justiz dieses Bundeslandes besonders eifrig war. Weitere Gründe, in diese Gedenkstätte auch die Erinnerung an die Opfer des Kalten Krieges einzubeziehen: »Zum einen haben viele junge Kommunisten Haftstrafen, die gegen sie überwiegend wegen bloßer Meinungsäußerungen verhängt worden sind, in Wolfenbüttel verbüßt. Zum anderen ergibt sich eine direkte Verbindungslinie zur NS-Justiz daraus, daß es ehemalige NS-Richter, oftmals sehr konkret durch Unrechtsurteile schwer belastet, waren, die sie verurteilt haben.« (Siehe unten und Spalte)

Dieses Problem muß thematisiert werden. Das hat ein – wegen der Einmaligkeit in der bundesdeutschen Geschichte der Erinnerung wertes – Treffen deutlich gemacht, das vor zehn Jahren, am 13. Februar 2003, im Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung stattfand. Der Ort der Begegnung war ebenso ungewöhnlich wie die Gäste, die der damals amtierende Justizminister des Landes, Christian Pfeiffer, eingeladen hatte. Es waren Mitglieder der »Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges«, Frauen und Männer also, die in den Hochzeiten von 1951 bis 1968 wegen Verstoßes gegen das FDJ- bzw. KPD-Verbot, wegen antimilitaristischer Aktivitäten verfolgt worden waren.

»Die Vergangenheit läßt uns nicht los«, lautete der erste Satz der Begrüßungsrede des Ministers. Einige Sätze später war deutlich, daß sich diese Worte nicht allein auf die Jahre der faschistischen Diktatur beziehen sollten. Fast 60 Jahre nach der Befreiung beginne die Gesellschaft »ihre Geschichte als die eines doppelten Versagens zu begreifen«. Und damit war er bei dem Thema, das er am Ende seiner Rede »ein unrühmliches Kapitel deutscher Justizgeschichte« nannte: »die Zeit eines teilweise geradezu paranoiden Antikommunismus.« Damals brauchte der erste Bundeskanzler der BRD, Konrad Adenauer (CDU), um die »westdeutsche Bevölkerung nur fünf Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation zur Wiederaufrüstung bewegen zu können (…) allerdings ein Feindbild: die Sowjetunion und die Kommunisten«, so Pfeiffer.

Widerspruch, Widerstand dagegen grenzten damals an Hochverrat und Staatsgefährdung, waren »landesverräterische Beziehungen«, stellten in jedem Fall ein Vergehen dar gegen die proklamierte »freiheitliche demokratische Grundordnung« und wurden damit ein Fall für die Wächter über die »wehrhafte Demokratie«. Das rief den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst (MAD), den Bundesnachrichtendienst (BND) und die 17 politischen Sonderstrafkammern auf den Plan, die mit umfassenden Ermittlungsverfahren, in nicht wenigen Fällen mit den Erfahrungen aus den Jahren 1933 bis 1945, ans Werk gingen. Die Zahlen sind bekannt: 125000 Ermittlungsverfahren, in die an die 500000 Bürger einbezogen waren und rund 10000 Verurteilungen zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen, von den diskriminierenden, zum Teil existenzvernichtenden Folgeauflagen ist hier keine Rede.

Im offiziellen Gedächtnis ist dieses Kapitel nicht existent. Wenn die Bundestagsfraktion der Linkspartei sich seit Jahren immer wieder im Parlament darum bemüht, daß das in der BRD geschehene Unrecht eingestanden wird, die in der BRD von der politischen Justiz Verurteilten rehabilitiert werden, sind sich die Regierungsparteien einig: Das war alles »rechtsstaatlich«. Zudem ist kommunistischer Widerstand gegen den Faschismus, auch darin stimmen diese Parteien überein, nicht der Ehrung wert. Das Abschmettern eines entsprechenden Antrags der Linksfraktion im vergangenen November hat dies erneut manifestiert. Vom Unrechtscharakter, so hörten wir es eben wieder von CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe im Zusammenhang mit den neuen Schmähungen gegen Gregor Gysi, darf nur in bezug auf die DDR gesprochen werden