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Dienstag, 2. Juni 2015

„Nichts verlernt – Die zweite Karriere ehemaliger NS-Richter und Staatsanwälte bei der 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts“



VVN-BdA Lüneburg legt neue Schrift vor:
In einer neuen Veröffentlichung in ihrer Schriftenreihe widmet sich die Lüneburger VVN-BdA der Strafrechtspraxis der 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts während der 1950er und 60er-Jahre. Hier strengte die Lüneburger Staatsanwaltschaft mehrere tausend politische Strafverfahren gegen (häufig vermeintliche) Mitglieder und Unterstützer der KPD an, unter ihnen viele Nazi-Verfolgte.


„Oft hatte man den Eindruck, als wenn die (Lüneburger) NS-Staatsanwälte und - Richter nachträglich an den Opfern Rache nehmen würden, weil sie als Zeugen der Verbrechen der Nazi- Justiz und der SS aus den Höllen der Gestapo und der Konzentrationslager entkommen konnten.“ (Lutz Lehmann)

Das Lüneburger Gericht verurteilte mehrere hundert Angeklagte zu nicht selten hohen Haftstrafen: Eine unvollständige Übersicht belegt für 142 Personen Haftstrafen von insgesamt 1.557 Monaten Gefängnis.

Juristisch begründet wurde der Kampf gegen den politischen Kern der damaligen Widerstandsbewegung gegen die Restaurationspolitik der Bundesregierung mit dem Strafrechtsänderungsgesetz („Blitzgesetz“) und dem FDJ- und dem KPD-Verbot, „eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen“(Bundestags-Abgeordneter Horst Haasler).

Unter den in Lüneburg Verurteilten der damals 24-jährige Journalist Walter Timpe. Er hatte es gewagt, öffentlich gegen die Wiederaufrüstung Stellung zu beziehen, über die Nazivergangenheit einiger Bundesminister zu berichten und das Verbot der kommunistischen Jugendorganisation FDJ zu kritisieren. Dafür wurde er 1955 von Lüneburgs 4. Strafkammer des Landgerichts mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Sein Ankläger war Staatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach, der zuvor als Staatsanwalt beim Sondergericht Kattowitz gegen jüdische und polnische Angeklagte gewütet hatte.

In dem jetzt vorgelegten ersten Teil zu diesem Themenkomplex mit dem Titel „Nichts verlernt – Die zweite Karriere ehemaliger NS-Richter und Staatsanwälte bei der 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts“ widmet sich die VVN-BdA ausschließlich dem prozessbeteiligten Justizpersonal. Die Autoren untersuchen dabei im Einzelnen das Nazi-Vorleben dieser Richter und Staatsanwälte als NSDAP-Mitglieder und –Funktionäre und als „NS-Täter mit dem Dolch unter der Robe“, sowie ihre relativ problemlose Wiedereinstellung in den Justizdienst.
Als „bewährte Justizbeamte“ mit ihren Erfahrungen u.a. an Kriegs- und Sondergerichten waren sie für die politischen Prozesse gegen den alten und neuen „bolschewistischen Feind“ prädestiniert und erfüllten ihre Aufgabe zur Zufriedenheit des Justizministeriums, eine Behörde, deren NS-Personalstruktur in einem gesonderten Kapitel vorgestellt wird.
Die funktionierende Kameraderie des Justizpersonals vom Landgericht bis zum Ministerium wird besonders deutlich, wo es galt, die amtierenden Richter und Staatsanwälte vor öffentlicher Kritik wegen ihrer Nazi-Taten abzuschirmen. Belastende Dokumente wurden als unglaubwürdig abgetan, überwiegend begründet mit ihrer Herkunft von den DDR(„SBZ“)-Behörden. Den Tatvorwürfen gegen das Justizpersonal wurde nicht ernsthaft nachgegangen, sondern im Gegenteil gegen die Kritiker Anzeigen erstattet mit dem Hinweis auf deren mögliche kommunistische Einstellung. Kam die Lüneburger Justizbehörde wegen des öffentlichen Drucks nicht darum herum, Verfahren gegen Bedienstete ihrer 4. Strafkammer aufzunehmen, so wurden sie allesamt niedergeschlagen unter Zuhilfenahme zahlreicher Verfahrenstricks der verschiedenen Behördenleiter bis hinauf zum Justizministerium. Dabei praktizierten die Behörden eine Art Selbstschutz: Würde auch nur in einem Fall ein Richter oder Staatsanwalt Lüneburgs 4. Strafkammer verurteilt wegen seiner NS-Mordtaten, so wäre das gesamte System der Immunisierung dieses Personenkreises vor strafrechtlicher Verfolgung zusammengebrochen. Die Justiz selber säße auf der Anklagebank. In diesem Sinne kämpften Lüneburgs Richter und Staatsanwälte auch um den Bestand ihrer eigenen Karriere, indem sie ihre schärfsten Kritiker zum Schweigen brachten.

Soviel ist im historischen Rückblick sicher: Unter demokratisch-rechtstaatlichen Gesichtspunkten hätte keiner der benannten Richter und Staatsanwälte nach 1945 wieder in seinem alten Beruf tätig werden können - schon gar nicht in politischen Verfahren. In zwei oder drei Einzelfällen bestenfalls vorübergehend als Verkehrsrichter.
Als Konsequenz ihrer Untersuchung verweisen die Autoren auf die gegenwärtige Politik: „Wir erhoffen uns mit der Vorlage dieser Schrift eine rege Diskussion. Insbesondere soll sie zu einer Neubewertung der Verfahren und Urteile beitragen, die die beschriebenen Richter und Staatsanwälte zu verantworten haben. Denn mit den Ansprüchen einer demokratischen Justiz sind sie unvereinbar. Das wirft zwingend die Frage nach rückwirkenden Konsequenzen für Justiztäter und –opfer auf! Zumindest im Sinne der Angeklagten und Verurteilten müssen die damaligen Verfahren überprüft und muss eine mögliche Rehabilitierung der Opfer angestrebt werden.“

Die Schrift ist für 3,00 Euro zu erhalten im „Laden & Cafe Avenir“ im Heinrich-Böll-Haus, Katzenstraße Lüneburg, oder für 5,00 Euro zu bestellen unter vvn-bda-lg@web.de (einschl. Versandkosten).


P. Asmussen

Donnerstag, 29. Januar 2015

Buchvorstellung "Im kalten Krieg" - Eine Zeitungsschau aus der Frühgeschichte des Kalten Krieges

Duffners »Mikrokosmos«

Eine Zeitungsschau aus der Frühgeschichte des Kalten Krieges

Von Hans Daniel in jungeWelt 26.01.2015


Das Buch kommt mit dem schlichten Titel »Im Kalten Krieg« daher. Helmut Duffner, der Autor bzw. Sammler der darin enthaltenen Porträts und publizistischen Beiträge aus den Jahren 1950 bis 1968, spricht von einem »Mikrokosmos, gespiegelt in Zeitungsartikeln«. Die stammen allesamt aus dem Rhein-Ruhr-Gebiet, der Rheinischen Post (RP) und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Im Rückblick schon fast spannend zu lesen, was da in diesen frühen Jahren der BRD in der Provinzpresse an linientreuen Texten abgesondert wurde, etwa wenn es um die Wiederaufrüstung im Verbund mit dem nun etwas modifizierten Antikommunismus oder die Ost- und Deutschlandpolitik der Regierung in Bonn ging. Dabei stand auch die Regionalpresse – hier auszugsweise dargestellt und beschränkt auf Meldungen aus dem Jahr der militärischen Weichenstellungen, 1950 – Gewehr bei Fuß.
Am 28. Februar 1950 berichtete die WAZ, dass der ehemalige General der faschistischen Wehrmacht, Hasso von Manteuffel, in einem Schreiben an Kanzler Konrad Adenauer (CDU) seine »fachlichen Gesichtspunkte« zu der im November 1949 (zwei Monate nach Konstituierung des ersten Bundestages!) geführten Diskussion »über die Aufstellung sogenannter leichter Verbände« niedergelegt habe. »Vor etwa neun Monaten« sei es bereits zu »einem Höflichkeitsbesuch Manteuffels bei Dr. Adenauer gekommen«.
Unter der Überschrift »Kein Gespräch mit Landesverrätern« war am 9. Juni 1950 in der RP zu lesen, die Bundesregierung habe »mit äußerstem Befremden« von den Handelsgesprächen Kenntnis genommen, die der niedersächsische Landwirtschaftsminister Dr. Gehrke »mit dem stellvertretenden ›Ministerpräsidenten‹ der Sowjetzone, Ulbricht«, geführt hat. Der habe sich »angemaßt«, »die deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze vertraglich den Polen zuzusprechen«.
»KP-Agenten werben ›Ferienkinder‹ für SED« alarmierte die WAZ am 9. August 1950 ihre Leser. Die gehen »in verschiedenen Städten von Haus zu Haus und versuchen, vor allem ärmere Volksschichten dazu zu überreden, ihre Kinder zu einem Erholungsurlaub in die Ostzone zu schicken«. Die RP schreckte am selben Tag ihre Leser mit der Nachricht auf: »Kinderfänger der SED treiben zur Zeit ihr Unwesen in der Bundesrepublik«.
Fast gleichzeitig mit »streng geheim« gehaltenen Plänen für eine »Generaloffensive gegen illegale KP« (WAZ, 11.8.50), beschäftigte sich »auf einer Geheimsitzung« das Bundeskabinett »mit dem Sicherheitsproblem«. Dem vorausgegangen sei »eine Geheimkonferenz der Hohen Kommissare«, auf »der, wie man annimmt, ebenfalls (...) das heikle Thema der deutschen Schutzpolizei zur Diskussion stand«. (WAZ, 25.8.50).
  
Während die CDU-geführte Landesregierung von Nordrhein-Westfalen laut RP vom 5.9.1950 (»Landesregierung macht Ernst«) alle Veranstaltungen des »Komitees der Kämpfer für den Frieden« und der »Aktionsgemeinschaft der Jugend für ein einiges Deutschland« verbot und »unnachsichtige Strenge« bei Verstoß dagegen androhte, legte Bonn mit der ersten Welle von Berufsverboten nach: »Schluss mit dem Staatsfeind! Bund entlässt Kommunisten« (RP, 19.9.50). Verfügt wurde »die Entfernung aller Mitglieder und Anhänger der KPD aus dem öffentlichen Dienst« des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Damit aber war die »kommunistische Gefahr« noch nicht hinreichend gebannt. Da musste auch noch die britische Besatzungsmacht aktiv werden: Sie beschlagnahmte »im Zuge der Verstärkung aller Verteidigungsmaßnahmen gegen eine Bedrohung aus dem Osten« den eben fertiggestellten Sitz des Vorstandes der KPD in Düsseldorf.
In einem Bericht »Einig über deutsche Wiederaufrüstung« zitiert die RP am 19. Oktober 1950 aus einem Leitartikel der New York Times zu Überlegungen der westlichen Besatzungsmächte: »Es wird ganz besonders notwendig sein, neue Quellen für Menschenreserven zu finden, die nur aus Deutschland kommen können (...).« Am 3. November heißt es im selben Blatt: »Nach dem amerikanischen Plan sollen der Europa-Armee deutsche Truppen in der Stärke von zehn Divisionen angeschlossen werden.« Die WAZ wußte am 24. November: »Dr. Adenauer bot Kontingente an«. Am 21. Dezember (RP) stand fest: »Deutsche Militärs beraten mit«. Genannt wurden die kriegserfahrenen ehemaligen Generäle der faschistischen Wehrmacht Hans Speidel und Adolf Heusinger.
Die »Zeitungsschau« wird umrahmt u. a. von den Porträts der aus dem Rheinland stammenden Kommunisten Jupp Angenfort, Jupp Mallmann und dem Ehepaar Rosemarie und Karl Stiffel. Sie mussten ihren Widerstand gegen diese Politik mit Verfolgung und Gefängnisstrafen bezahlen. Angenfort, Vorsitzender der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in Westdeutschland, wurde trotz seiner Immunität als Landtagsabgeordneter der KPD in Nordrhein-Westfalen, am 12. März 1953 verhaftet. Am 4. Juni 1955 verurteilte ihn der politische Sondersenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wegen »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« zu fünf Jahren Zuchthaus.
Mallmann, aktiver Antimilitarist, am 2. November 1953 wegen »Staatsgefährdung« und »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« verhaftet, saß 408 Tage in Einzelhaft, ehe er ohne Gerichtsverhandlung mit Auflagen entlassen wurde. Am 28. Februar 1958 verurteilte die 4. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg Karl Stiffel zu 18 Monaten Gefängnis wegen »Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation (FDJ) in Tateinheit mit Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot und Geheimbündelei«. Rosemarie Stiffel erhielt am 7. März 1958 mit ähnlicher Begründung eine Gefängnisstrafe von 19 Monaten. Duffners »Mikrokosmos« ist ein aufschlussreiches Zeitdokument eines »kritischen Begleiters«, der sich eigener Wertung enthält. Die Fakten sprechen für sich.

Helmut Duffner: Im Kalten Krieg. 160 Seiten, 7,50 Euro, zzgl. Versand

Bezugsmöglichkeiten:

IROKK, Essen - irokkinfo@arcor.de
DDR-Kabinett-Bochum e.V. - info@ddr-kabinett-bochum.de
Geschäftsstelle der GRH e.V. - www.grh-ev.org

Samstag, 22. November 2014

Stellungnahme der Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges (IROKK)



Am Freitag, den 14. November befasste sich der Sprecherkreis der Initiative mit unseren Aktivitäten im Jahre 2014.


Im Mittelpunkt stand dabei die Übergabe der über 3000 Unterschriften zur Aufhebung des KPD-Verbots an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages.

Der Sprecherkreis der Initiative hatte ergänzend zur Unterschriftensammlung eine Erklärung unter der Überschrift: „Das KPD- Verbotsurteil und die Demokratie sind unvereinbar“ herausgegeben, die er als Material auch der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Kerstin Steinke (Die Linke) übergab. Bei der Übergabe durch Peter Dürrbeck (IROKK) und den Vorsitzenden der VVN- BdA Prof. Heinrich Fink an Frau Steinke im Gebäude des Deutschen Bundestags erläuterte Prof. Heinrich Fink, warum die VVN- BdA sich daran beteiligte und Peter Dürrbeck verwies auf die vorangegangenen Eingaben an den Bundestag und die Gespräche mit Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags, sowie die Stellungnahmen von niedersächsischen Minister/innen in Gesprächen mit Opfern des Kalten Krieges.


Frau Steinke versprach, dem Ausschuss zu berichten. Der Ausschuss lehnte jedoch umgehend und ohne Prüfung mehrheitlich eine inhaltliche Befassung mit dem Thema ab, worauf die Fraktion des „Die Linke“ in einer Fragestunde des Bundestagestages nachhakte. Alles in allem wurde immer wieder hervorgehoben, dass der Bundestag das Verbotsurteil nicht aufheben könne. Die Möglichkeit eines Parlamentsbeschlusses auf Überprüfung des Verbotsantrag durch das Bundesverfassungsgericht und die Hinweise darauf, dass das Verbotsurteil unter Eindruck des Kalten Krieges gefällt wurde, wird von der Parlamentsmehrheit rundweg abgelehnt.


Die ausdrücklich im KPD-Verbotsurteil genannte Möglichkeit zur Überprüfung des Urteils bei der Wiedervereinigung wird völlig ignoriert, da die ostdeutschen Bundesländerländer ja der Bundesrepublik beigetreten seien und vorher keine gesamtdeutschen Wahlen stattfanden, zu denen dann die KPD hätte zugelassen werden müssen. Mit dieser Begründung wurde bekanntlich auch Diskussion um eine gesamtdeutsche Verfassung abgelehnt.

Bei einer solchen Haltung wird auch die Aufarbeitung der Geschichte  der Bundesrepublik verhindert und die Auseinandersetzung mit Funktionsträgern des NS-Regimes, vor allem in Justizorganen, Polizei  und Bundeswehr vermieden. Immer wieder stoßen neuere Forschungen von Historikern auf eklatante Verletzungen durch Politiker und Funktionsträger bei der Gründung der Bundesrepublik, die ihre Vergangenheit leugneten und ihre Willfährigkeit beim Einsatz von Zwangsarbeitern und der Enteignung jüdischem, polnischem und tschechischen Eigentum vertuschten.


Ein Sprecher der Initiativgruppe: "Wir haben immer wieder deutlich  gesagt, das der juristische Weg nur eine Möglichkeit ist und wir keine  Gnade wollen, sondern es muss ein gesellschaftliches Umdenken erfolgen, um neues Unrecht zu verhindern."


Im weiteren Verlauf unserer Sitzung wurde festgestellt, dass es auch  in diesem Jahr weitere Veranstaltungen gab, in denen Verfolgte aus der Zeit des Kalten Krieges als Zeitzeugen auftraten, und verwiesen wurde  auf die Zusammenarbeit mit den  „Kindern des Widerstands“, von denen  viele, so sie in der „alten“ Bundesrepublik groß geworden sind, die doppelte Verfolgung ihrer Eltern erlebten. IROKK betonte die weitere Zusammenarbeit und würden begrüßen, wenn auch in mehreren Bundesländern solche Gruppen entstehen.


Die Initiativen der Opfer der Berufsverbote, ihre Anliegen erneut an die Öffentlichkeit und die Landesparlamente heranzutragen, werden von der IROKK begrüßt. Unter den Berufsverbote-Opfern sind auch eine Reihe  von Kindern von Nazi-Verfolgten und Verfolgten aus der Zeit des Kalten Krieges. Mit den Gruppen zur Rehabilitierung der Berufsverbotsopfer und den „Kindern des Widerstandes" will die IROKK im Jahr 2015 verstärkt zusammenarbeiten. Ihnen soll das umfangreiche Archiv über die Verfolgungen im Kalten Krieg zur Verfügung stehen, dass IROKK aufgebaut hat.

Peter Dürrbeck - Ulli Sander - Andreas Maluga


Donnerstag, 20. November 2014

Antikommunismus ohne Verfallsdatum



von Ulla Jelpke in Ossietzky Nr.16/2014

Geht es nach der Bundesregierung, dann dauert der Kalte Krieg bis in alle Ewigkeit fort. Das wurde jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur »Aufarbeitung der Berufsverbote und Aufhebung des KPD-Verbots« deutlich.

Am 19. Mai 2014 hatten der Vorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), Heinrich Fink, und Peter Dürrbeck von der Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges dem Petitionsausschuß des Bundestages eine von mehr als 3000 Personen unterzeichnete Petition zur Aufhebung des Verbotsurteils gegen die Kommunistische Partei Deutschlands aus dem Jahr 1956 vorgelegt. Das KPD-Verbot sei ein mit einer Demokratie unvereinbares Relikt des Kalten Krieges, das sich gegen Antifaschisten richte, argumentierten die Einreicher der Petition. Das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Parteiverbot gegenüber der KPD wirke »ohne zeitliche Grenze als Feststellung der Verfassungswidrigkeit mit der Folge der Auflösung der KPD und des Verbots von Ersatzorganisationen«, erklärt die Bundesregierung unter Berufung auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraph 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. »Eine Aufhebung des Parteiverbots beziehungsweise ein Wiederaufnahmeverfahren ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen.« Sollte der Petitionsausschuß dieser Rechtsauffassung der Bundesregierung folgen, muß das Verbot weiterbestehen.

Auf die Frage, inwieweit die im Jahr 1956 – zur Hochzeit des Kalten Krieges und der Teilung Deutschlands – benannten Verbotsgründe weiterhin für gültig erachtet werden, verweigert die Bundesregierung unter Verweis auf die Unabhängigkeit der Richter die Antwort. Auch zu möglichen Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die ein Festhalten am KPD-Verbot rechtfertigen könnten, will sich die Regierung nicht äußern. Sie nehme »weder zu einer Verfassungsfeindlichkeit einer nicht mehr existenten Partei noch zu hypothetischen, zukünftigen Sachverhalten Stellung«, so die Antwort der Regierung. Ganz so hypothetisch scheint die Frage allerdings nicht zu sein. Schließlich ermittelte das Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr in zwei nicht näher aus-geführten Fällen im Zusammenhang mit dem KPD-Verbot.

Aufgrund des KPD-Verbots leiteten Staatsanwälte in den 50er und 60er Jahren bis zu 200.000 Ermittlungsverfahren ein, es erfolgten zwischen 7000 und 10.000 Verurteilungen. Zahlreiche in den Verdacht kommunistischer Aktivität geratene Menschen verloren – auch durch Denunziationen des Verfassungsschutzes – ohne Verurteilung ihre Arbeitsplätze. Mit der Feststellung, sie sehe keine Veranlassung, das KPD-Verbotsurteil in Frage zu stellen, verweigert die Bundesregierung die Antwort auf die Frage, ob infolge des KPD-Verbots Unrecht geschehen sei und welche Möglichkeiten für eine Rehabilitierung dieser Opfer des Kalten Krieges beständen.

Wissen wollte die Linksfraktion auch, in welchen EU-Mitgliedsstaaten vergleichbare Verbote kommunistischer Parteien bestanden oder noch bestehen. Doch will die Bundesregierung »keine verwertbaren Erkenntnisse« besitzen. Bereits eine schnelle Internetrecherche hätte hier geschichtlichen Nachhilfeunterricht leisten können. Zum Zeitpunkt des KPD-Verbots waren in Europa kommunistische Parteien nur in den damals noch nicht der Europäischen Gemeinschaft angehörenden faschistischen Diktaturen von Franco in Spanien und António Oliveira Salazar in Portugal verboten. Nach dem Sturz der Diktaturen wurden die kommunistischen Parteien in diesen Ländern wieder legalisiert und spielen bis heute eine Rolle in der nationalen Politik. Nach dem Militärputsch 1967 mußten auch die griechischen Kommunisten eine Zeitlang in den Untergrund gehen. Heute sind kommunistische Parteien in einer Reihe ost- und südosteuropäischer Staaten als Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Staatsparteien verboten oder Verfolgung ausgesetzt.

Zwar wurde 1968 mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) wieder eine kommunistische Partei in der Bundesrepublik zugelassen. Doch mit dem sogenannten Radikalenerlaß durch eine Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) am 28. Januar 1972 wurde deren Mitgliedern ebenso wie zahlreichen anderen Aktivisten der radikalen Linken eine Anstellung im Öffentlichen Dienst verwehrt. Rund 3,5 Millionen Anwärter für den Öffentlichen Dienst wurden fortan vom Verfassungsschutz auf ihre politische Zuverlässigkeit überprüft, es erfolgten 11.000 offizielle Berufsverbote, 2200 Disziplinarverfahren, 1250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem Öffentlichen Dienst. Für viele Betroffene ergeben sich heute erhebliche finanzielle Nachteile bei der Rentenzahlung, da sie ihren erlernten Beruf etwa als Lehrer nicht oder lange Zeit nicht ausüben durften.

1979 wurden die Regelanfragen beim Geheimdienst auf Bundesebene und später auch von den Ländern eingestellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilte am 26. September 1995 im Falle Dorothea Vogt, daß der Radikalenerlaß gegen die Menschenrechte der Meinungs- und Koalitionsfreiheit sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoße. Altbundeskanzler Willy Brandt bezeichnete den von ihm mitgetragenen Radikalenerlaß als »Irrtum« und erklärte es zum »demokratisch-rechtsstaatlichen Gebot«, die »negativen Folgen des einstigen Ministerpräsidentenbeschlusses zu bereinigen«.

Eine Vorreiterrolle spielt hier der Niedersächsische Landtag. Dort wurde am 15. Mai 2014 mit den Stimmen der oppositionellen CDU und FDP ein von der rot-grünen Regierungskoalition eingebrachter Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeit ihrer Rehabilitierung beschlossen. »Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurde Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert«, heißt es in dem Antrag zu den Folgen des Radikalenerlasses. Doch für die schwarz-rote Bundesregierung ist die niedersächsische Initiative kein Anlaß, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Die Einsetzung einer entsprechenden Kommission auf Bundesebene sei nicht geplant, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion. Auch an den Grundsätzen für die Prüfung der Verfassungstreue, die dem Staat bis heute die Möglichkeit von Berufsverboten bietet, will sie weiter festhalten. Das KPD-Verbot und die Berufsverbotsoption bleiben damit auch in Zukunft Instrumente einer präventiven Konterrevolution gegen sozialen Protest.

Mittwoch, 11. Juni 2014

Antikommunistische Kontinuität - Petition zur Aufhebung des KPD-Verbots im Bundestag zurückgewiesen



von Hans Daniel in Tageszeitung junge Welt 11.06.2014

Eine Lektion in Staatsbürgerkunde wurden Peter Dürrbeck, Mitglied im Sprecherkreis der Initiative für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges (IROKK), und dem Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Heinrich Fink, am Vorabend des 65. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes zuteil. 

Sie überreichten am 19. Mai der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bundestages, Kersten Steinke (Die Linke), eine Petition mit dem Titel: »Das KPD-Verbotsurteil und die Demokratie sind unvereinbar«. 3000 Unterstützer hatten das Anliegen unterschrieben.
Der 18. Deutsche Bundestag wird darin aufgefordert, Schritte einzuleiten, um das KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 aufzuheben, »weil es als Begründung für ungerechtfertigte politische Verfolgungen und Diskriminierungen diente und bis heute nachwirkt«. Nach dem Ende des Kalten Kriegs und fast ein Vierteljahrhundert nach dem Ende der DDR sei es an der Zeit und längst überfällig. Steinke sagte zu, das Anliegen im Ausschuß zur Behandlung vorzulegen.

Die KPD hatte im Widerstand gegen den deutschen Faschismus große Opfer gebracht und wurde einmal mehr auf dem Höhepunkt des Antikommunismus nach 1945 verboten. Ihre Mitglieder wurden durch eine erneut installierte politische Sondergerichtsbarkeit verfolgt und verurteilt. In Folge des Verbots sind etwa 250000 Ermittlungsverfahren eingeleitet und rund 10000 Verurteilungen zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen wegen des Verstoßes gegen das Verbot verhängt worden.

Die dem Petitionsausschuß übergebene IROKK-Erklärung verweist auf die neue Publikation »Staatsschutz in Westdeutschland – Von der Entnazifizierung bis zur Extremistenabwehr« des Historikers Dominik Rigoll. Der Autor nennt das Verbotsurteil ein »Relikt des Kalten Krieges«, geschuldet vor allem dem Einfluß von Nazis in staatlichen Stellen. Sie konnten mit dem Urteil ihre Verfolgung von Antifaschisten aus der Zeit vor 1945 fortsetzen. In dieser Kontinuität sah der langjährige Vorsitzende der VVN-BdA die Verpflichtung seines Verbandes, die Petition zu unterstützen. 
Er verwies darauf, daß nicht wenige der wegen des Verstoßes gegen das KPD Verbot Verurteilten Mitglieder der VVN waren. Sie waren in den Jahren der faschistischen Herrschaft jahrelang in Zuchthäusern und Konzentrationslager inhaftiert. Exemplarisch nennt Fink den langjährigen nordrhein-westfälischen KPD-Landtagsabgeordneten Karl Schabrod. Von den 147 Monaten und acht Tagen, die das »Dritte Reich« gedauert hat, war der Antifaschist 143 Monate eingekerkert – überwiegend im Zuchthaus. Nach dem Verbot der KPD 1956 wurde er zweimal zu insgesamt 29 Monaten Haft verurteilt, weil er als unabhängiger Kandidat zu Land- und Bundestagswahlen antrat. Der Vorwurf lautet auf »Staatsgefährdung« und »Rädelsführerschaft« in einer verbotenen Organisation. Neben einer Gefängnisstrafe wurde ihm sein Status als Verfolgter des Faschismus aberkannt, und er erhielt Berufsverbot als Journalist. 

Am 23. Mai feierte der Bundestag die »bisher beste Verfassung in der deutschen Geschichte«. Einen Tag zuvor und nur drei Tage nach Einreichen war die Antwort auf die Petition bereits zurückgeschickt. Darin wird mitgeteilt: Die beantragte Überprüfung des Urteil sei »dem Bundestag wegen Dreiteilung der Staatsgewalt und der Unabhängigkeit der Richter nicht möglich«. Weiter heißt es in dem Schreiben, daß die Eingabe damit »abschließend beantwortet« sei.

Mittwoch, 21. Mai 2014

Petition am 19.05.2014 offiziell übergeben : KPD- Verbotsurteil von 1956 aufheben.


Am 19. 05. 2014 übergaben Prof. Heinrich Fink, Vorsitzender der VVN-BdA und Peter Dürrbeck, Mitglied im Sprecherkreis der Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges (IROKK) über 3000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Vorsitzende des Ausschuss Kerstin Steinke (Partei die Linke) empfing Heinrich Fink und Peter Dürrbeck im Bundestagsgebäude. Prof. Heinrich Fink und Peter Dürrbeck erläuterten die Erklärung des Sprecherkreises der IROKK vom Januar 2014 mit dem Titel: Das KPD- Verbotsurteil und die Demokratie sind unvereinbar.
Heinrich Fink betonte, dass der Bundesausschuss der VVN- BdA sich dieser Erklärung anschliesst und die Forderungen unterstützt.
Frau Kerstin Steinke war die Problematik bekannt und sie versprach das Anliegen im Ausschuss vorzutragen und dafür zu plädieren, dass eine Debatte dazu im Parlament stattfindet.

In der Erklärung der IROKK heisst es unter anderem:
„Mehr als 40 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges und fast ein viertel Jahrhundert nach dem Ende der DDR ist es höchste Zeit, 'das unsägliche Urteil aus dem Jahr 1956 aufzuheben'.
Neue Untersuchungen, darunter das Buch von Dominik Rigoll 'Staatsschutz in Westdeutschland' weisen nach, dass das KPD- Urteil ein Relikt des Kalten Krieges ist und vor allem dem Einfluss von NS-Persönlichkeiten in staatlichen Stellen geschuldet ist, die mit dem Urteil ihre Verfolgungen von Antifaschistinnen und Antifaschisten aus der Zeit vor 1945 fortsetzen konnten“
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass mit der sog. Extremismusklausel antifaschistische und demokratische Initiativen, besonders aus der Jugend, drangsaliert werden, z.B. wenn sie öffentliche Gelder beantragen.
Verwiesen wird auch auf die Berufsverbote, die tausenden jungen Menschen die Perspektiven raubten. Die Opfer dieser Praxis sind ebenfalls nicht rehabilitiert worden.

Peter Dürrbeck verwies im weiteren Gespräch auf die Entschließungen des niedersächsischen Landtages und einen Empfang für die Opfer des Kalten Krieges aus Niedersachsen durch den ehemaligen Landtagspräsidenten Prof. Wernstedt, Justizminister Prof. Dr. Pfeiffer und den Wissenschaftsminister Thomas Oppermann, sowie weiterer Landtagsabgeortneten. Er übergab Kerstin Steinke als Hintergrundmaterial die Rede Prof. Pfeiffers bei dem Empfang und weiteres Material in diesem Zusammenhang.

21.Mai 2014

Für die Initiativgruppe

Peter Dürrbeck  

Montag, 23. Dezember 2013

Das KPD-Verbotsurteil und die Demokratie sind unvereinbar!

 
 
 
 
Petition an den 18. Deutschen Bundestag
 
Die Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges (IROK), Sitz Essen, stellte bereits vor der Bundestagswahl eine Erklärung "KPD-Verbotsurteil von 1956 aufheben" vor.
 
Die Initiatoren, darunter Prof. Erich Buchholz, Berlin; Sevim Dagdelen MdB "Die Linke", Duisburg; Gerd Deumlich, Essen; Prof. Georg Fülberth, Marburg; Prof. Nina Hager, stellv. DKP-Vorsitzende, Berlin, und Ulrich Sander, Dortmund, wollen daran erinnern, dass eine Demokratie und die Illegalisierung von Kommunistinnen und Kommunisten nicht zusammenpassen.
 
Kein anderes Land der EU kennt ein derartiges Urteil. Auch wenn es die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) gibt, ändert dies nichts an dem zwingenden Gebot, "das unsägliche Urteil aus dem Jahr 1956 aufzuheben", mit dem Adenauer die Partei verbieten ließ, die große Beiträge im Kampf gegen den Faschismus erbrachte und unvergessene Beiträge im Ringen gegen die Wiederbewaffnung in Deutschland leistete, wofür zahlreiche ihrer Mitglieder mit Gefängnisstrafen belegt wurden.
 
Dem nun konstituieren 18. Deutsche Bundestag soll die Erklärung mit den gesammelten Unterschriften noch im Januar als Petition vorgelegt werden. Bis zum Abschluß der Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11. Januar in Berlin können noch weitere Unterschriften gesammelt werden. Danach soll dem nun konstituieren 18. Deutsche Bundestag die Erklärung mit den gesammelten Unterschriften als Petition vorgelegt werden.
 
 

Mittwoch, 5. Juni 2013

"Verboten–verfolgt–vergessen" - Veranstaltung am 21. Juni 2013 - Bochum


 
 
"Verboten–verfolgt–vergessen"

Die Verfolgung der politischen Opposition in der Adenauerzeit – ein Film von Daniel Burkholz

Aus der Filmbeschreibung: „Bereits kurz nach Ende des 2. Weltkriegs begann der Kalte Krieg. Vor diesem Hintergrund plante die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer schon 1950 den Aufbau einer Armee. Gegen dieses Vorhaben gab es in der Bevölkerung große Proteste. Die Regierung Adenauer reagierte schnell. Innerhalb weniger Wochen wurde ein politisches Strafrecht eingeführt, das seine Wurzeln im Strafrecht der Nazizeit hatte. Alle BürgerInnen, die gegen die Wiederbewaffnung oder für die Wiedervereinigung waren, galten nun als StaatsfeindInnen. Über 200.000 Menschen wurden politisch verfolgt - häufig von Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern, die ihr Handwerk noch in der Nazizeit gelernt hatten - und ca. 10.000 von ihnen zu teils langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Oftmals wurde ihre Existenz zerstört. Auf diese Weise wurde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik - und lange vor 1968 - eine große außerparlamentarische Bewegung zerschlagen.“

Besonders von der Strafverfolgung betroffen waren Kommunistinnen und Kommunisten. Viele saßen schon während des Faschismus hinter Gittern. Und ihre Richter, Staatsanwälte und Wärter blieben die gleichen. So wundert es wenig, das nur wenige Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, in manchen Urteilen der Adenauer-Justiz die früher erlittene KZ-Haft auch noch als strafverschärfend gewertet wurde.

Der Film soll auch die Forderung nach Rehabilitierung bekräftigen, die die Opfer der bundesdeutschen Linkenverfolgung erheben. Sie haben nie eine Entschuldigung gehört, nie auch nur einen Cent Wiedergutmachung erhalten. Seit vielen Jahren setzt sich besonders die „Initiativgruppe zur Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges“ (IROKK) dafür ein, verbunden mit der Forderung der Aufhebung des seit 1956 bestehenden KPD-Verbots.

21. Juni 2013 um 19:00 Uhr

Filmvorführung und Diskussion im
Kulturzentrum „Bahnhof Langendreer“,
Wallbaumweg 108, 44894 Bochum – Raum 6

Im Anschluss an den Film freuen wir uns auf die weiterführende Diskussion mit den beiden Zeitzeugen Ingrid und Herbert Wils aus Hagen. Beide waren als Mitglieder der in Westdeutschland bereits 1951 verbotenen Freien Deutschen Jugend (FDJ) jahrelang inhaftiert. Ihr „Verbrechen“, die Herstellung einer Betriebszeitung  und das Singen von als staatsfeindlich ein-geschätzten Liedern. Wie heute noch bei den Paragraphen 129a und 129b, wo eigentlich legale Aktionen plötzlich ein Straftatbestand sein können.

Veranstalter: DKP Kreisorganisation Bochum

Freitag, 13. April 2012

Der Rechtsstaat und sein Recht

von Dr. Robert Steigerwald
Wenn wir nicht amerikanischer als die Amerikaner arbeiten, brauchen wir gar nicht nach Karlsruhe zu fahren!« Der das sagte, war Emil Carlebach, Buchenwald-Häftling, KPD-Landtagsabgeordneter in Hessen und Mitbegründer der Frankfurter Rundschau, der kein Verehrer des »American Way of Life« war. Der ihm dabei zuhörte, war ich, zu diesem Zeitpunkt im KPD-Zentralorgan Freies Volk für die Theorieseite »zuständig«, also - es war ja noch die »Zeit Stalins«! - so ein wenig ideologischer Wachhabender.

Etwas düpiert fragte ich Emil, wohl auch mit etwas erstaunt wirkender Stimme: »Emil, wie meinst Du das?« Er hielt ein kleines Taschenbuch hoch, kleiner als DIN A6, und sagte: »Also wir gehen in den Saal, jeder mit so einem Büchlein, abwechselnd macht sich je einer von uns für eine halbe Stunde Notizen, dann verläßt er den Saal und geht zu unseren schreibenden Genossinnen. Er diktiert anhand seiner Notizen. Sie rnudeltl das ab. Es kommt der nächste Genosse, und so entsteht zu einigen Stunden des Prozeßverlaufs ein von uns verfaßter Bericht. Kommt dann die Pause, stehen wir am Saalausgang und verteilen unser rProtokolll. Könnt Gift drauf nehmen, ich kenne die Korrespondenten, sie werden sich um unser Material reißen. Wir sind schneller als alle anderen, eben amerikanischer als die Amerikaner.« So machten wir es dann.

Aber kommen wir zur Sache! Am 22. November 1951 fanden in Paris unter Teilnahme Konrad Adenauers Verhandlungen statt. Es ging unter dem Firmenschild der Bildung einer »Europäischen Verteidigungsgemeinschaft« darum, die BRD in den Westen zu integrieren und den Aufbau einer westdeutschen Armee vorzubereiten. Einen Tag darauf, am 23. November 1951, beantragte die Adenauer-Regierung beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der entschiedensten Kämpferin gegen diese Remilitarisierung unseres Landes, die KPD.

Solche terminliche Duplizität gab es beim Verbotsprozeß noch einmal: 1956 stand die Wiederwahl des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, des erzkonservativen Dr. Josef Wintrich, auf der Tagesordnung, aber der unter seinem Vorsitz tagende Senat des Gerichts hatte die KPD noch immer nicht verboten. Da lud Bundeskanzler Adenauer - vierzehn Tage vor besagter Wahl Wintrichs - diesen Herrn zum Gespräch.

Worüber werden die beiden sich wohl unterhalten haben? Dreimal darf geraten werden, und ein Schelm ist, wer da Böses denkt. Am 17. August 1956 erklären die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Partei schließlich für verfassungswidrig und ordnen ihre Auflösung an.

Lenkende Hand der USA

Während des Prozesses wirkte der CIA-Offizier Franz von Borkenau als Berater des Prozeßbevollmächtigten der Regierung, Ritter von Lex. Und der US-Senat in Gestalt seines »Ausschusses zur Bekämpfung umstürzlerischer Tätigkeit« hatte das Material über den Verbotsantrag des amerikanischen Justizministers zur KP der USA veröffentlicht. Dieses wurde während des Verbotsprozesses gegen die KPD von der Bundeszentrale für Heimatdienst - Vorläuferin der Bundeszentrale für Politische Bildung - in deutscher Sprache verbreitet. Wir hatten davon erfahren, ich bat in einem Brief an diese Zentrale um Überreichung des Materials. Am 27. November 1954 erhielt ich einen ablehnenden Bescheid. Darin hieß es: »Bitte halten Sie uns nicht für übervorsichtig, aber mir ist bekannt, daß sich z.Zt. auch viele Kommunisten in Karlsruhe aufhalten, und ich möchte« - nun stand im Brief ursprünglich »Ihnen«, »Ihnen« groß geschrieben, also ich war gemeint, das wurde dann durchgestrichen und durch »denen« ersetzt - ich fahre fort: »...und ich möchte denen unser Material nicht schicken. Deshalb erklären Sie sich noch bitte kurz zu Ihrer Person ...« Nun, wir kamen dennoch an das Material heran.

Eingebettete Richter

Der ideologische Schein läßt viele übersehen, daß die Gesetze nicht aus einer Welt des schönen Scheins vom hohen Himmel herunterkommen: »Gesetze sind nicht freie Erzeugnisse des menschlichen Geistes, die sich dem ewigen klassenlosen Ideal der Gerechtigkeit in stets wachsender Verbesserung nähern (...) Sie sind vielmehr zeitbedingte Erzeugnisse der jeweiligen Herrschaftsverhältnisse, und ihr Zweck ist, diese zu sichern.« (Emil Julius Gumbel, Verräter verfallen der Feme, Berlin 1929, S. 28). Und Karl Dietrich Bracher über die politische Justiz der Weimarer Republik: »Dies alles vollzog sich hinter der Fiktion vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz als einer eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie (...) zum wesentlichen Teil dem Bereich des Politischen dazu, ja, sie muß dort als eine durchaus politische Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge: also Politischer Justiz im engeren Sinne (...) Die Fiktion vom überparteilichen Charakter der Justiz (...) verdeckte die Tatsache, daß die Beamten und gerade auch die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit, in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft ...« (zit. n. H. und E. Hannover, Politische Justiz 1918-1933, Frankfurt a. M. 1966, S. 10).

In der BRD werden diese Richter doch vom Richterwahlausschuß des Bundestags nominiert und stammen aus den Bundestagsparteien. So ist die politische Justiz - über Vermittlungsglieder hinweg - an die Träger der politischen Macht gebunden und folglich auf die Durchsetzung der Grundziele dieser politischen Macht ausgerichtet. Da dieses Grundziel in der hier zu behandelnden Zeit erklärtermaßen das Zurückdrängen (»Rollback«) des Sozialismus war, hatte die politische Justiz genau diesem Ziel zu dienen.

Natürlich haben all jene Richter, die gemäß dem Parteienproporz und der Zugehörigkeit zur jeweils richtigen Partei in die höchsten Richterämter delegiert worden sind, beim Einzug in ihr neues Amt ihre Überzeugungen, ihre Vorurteile, ihre Karriereerwartungen aufgegeben und bei der Rechtsprechung vergessen, daß sie als Mitglieder von CDU, CSU, SPD, FDP usw. in ihre wohldotierte Position gelangt sind. Daß da irgend jemand in die unabhängige Rechtsprechung eingreifen würde, das gibt es doch nur in der Agitation der Kommunisten. Wir haben doch Gewaltenteilung. Da handelt man nur streng nach dem Gesetz. Oder nicht?

In seinem Buch »Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968« (Frankfurt/M. 1978) zählt Alexander von Brünneck eine ganze Reihe ehemaliger Nazijuristen auf, die über Kommunisten zu Gericht saßen (a.a.O., S. 228, 234). So setzte Karlheinz Ottersbach, der als Staatsanwalt am Sondergericht Katowice (Kattowitz) im von Nazideutschland besetzten Polen auch bei Bagatelldelikten Todesurteile ausgesprochen hatte, nach 1945 seinen antikommunistischen Feldzug an der IV.Strafkammer beim Landgericht Lüneburg fort, wo er gegen zahlreiche KPD-Mitglieder ermittelte. Ein anderer der über die KPD zu Gericht sitzenden Richter hatte in der Weimarer Republik einen der Mörder von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg aus dem Leipziger Reichsgerichtsgebäude entkommen lassen. Der Prozeßbeauftragte der Bundesregierung in Karlsruhe, Ritter von Lex, hatte 1933 als Repräsentant der Bayerischen Volkspartei im Reichstag in äußerst aggressiver Weise die Zustimmung seiner Fraktion zu Hitlers Ermächtigungsgesetz begründet.

Im Prozeß gegen die KPD saß mit Theodor Ritterspach jemand im Richtergremium, der zuvor im Bundesinnenministerium - das den Prozeß vorbereitete und betrieb - als Beamter gearbeitet hatte. Der Berichterstatter des Gerichts, Dr. Erwin Stein, hatte bei den Ermittlungen der Anklageseite gegen die KPD gearbeitet, beim Anlegen von Geheimakten mitgewirkt, war daher in hohem Maße als befangen einzustufen, wurde aber dennoch im Gericht belassen. Insgesamt kamen acht der zwölf Richter des Verbotsprozesses aus dem gleichen Staatsapparat oder der gleichen Partei des Bundeskanzlers, der bzw. die den Prozeß führte. In jedem normal rechtsstaatlich funktionierenden Justizsystem hätte die Befangenheit dieses Gerichts keines Zweifels bedurft.

Übrigens hatte einer der zwölf Richter des Senats sich unmittelbar vor Prozeßbeginn krankgemeldet und konnte so an den Sitzungen des Senats nicht mehr teilnehmen: Dort oben saßen also elf Richter, wir sprachen unter uns nur vom »Elferrat«, und wer den rheinischen Karneval kennt, kann mit dem Namen etwas anfangen - allerdings hielten wir diese Leute nicht für Narren!

Grundrechte entzogen

Wie nun ordnete sich die Politische Justiz in diese politischen Grundziele ein? Zunächst durch die Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang spielte das erste Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 eine zentrale Rolle, welches 37 neue Strafnormen festlegte, und unter anderem Hochverrat, Landesverrat und Geheimbündelei unter Strafe stellte. Es war eindeutig gegen die Kommunisten gerichtet. »Praktisch die gesamte politische Betätigung der Kommunisten wurde kriminalisiert.« (von Brünneck, a.a.O., S. 74) In Anlehnung an die Nazipraxis wurde dem bis dahin geltenden politischen Bereich des Hochverrats und seiner Vorbereitung ein neuer vorgeschaltet: die Staatsgefährdung. Das war eine Vorverlegung der Schutzvorschriften, die »eine Vielzahl von gewaltlosen Formen politischer Betätigung pönalisierte (...), bei denen eine - wenn auch nur sehr vermittelte - Form der Gefährdung des Staates objektiv nicht festgestellt werden mußte«. (von Brünneck, a.a.O., S. 75) Mit dieser Manipulation bezeichnete man einfach politische Betätigungen, die man nicht dem Hochverrat gleichsetzen konnte, als staatsgefährdend. Max Güde, damals Generalbundesanwalt: Zur Begründung von Staatsgefährdung bedürfe es »nicht der ausdrücklichen Feststellung einer konkreten Gefährdung«. (Max Güde, »Probleme des politischen Strafrechts«, in: Monatsschrift für Deutsches Recht 1957, S. 21) Die Absicht genüge, und die stellt das Gericht fest. Es reichte aus, daß Richter den Angeklagten bestimmte Absichten einfach unterstellten. »Der Täter braucht subjektiv keine verfassungsfeindlichen Ziele zu verfolgen. Er braucht auch selbst keine gegen die Verfassung gerichteten Handlungen begangen zu haben.« (von Brünneck, a.a.O., S. 85) Sein Handeln wurde dadurch Straftat, daß ihm bestimmte Absichten unterstellt wurden.

Sodann erfolgte die Einordnung der Politischen Justiz in die politischen Grundziele der Machtträger durch die Rechtsprechung selbst. Hier wirken vor allem folgende Faktoren:

- eine extreme Auslegung der Gesetze selbst;

- die extreme Auslegung jeglicher kommunistischer Meinungsäußerung (insbesondere später, nach dem KPD-Verbot), was in der Praxis auf den Entzug eines eigentlich verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts hinauslief;

- die extensive Verwendung des rechtstechnischen Verfahrens, von der »Offenkundigkeit eines Tatbestands« (die oft das entsprechende Gericht in einem früheren Verfahren »festgestellt« hatte) auszugehen;

- Behinderung der Verteidigung, insbesondere durch Verdächtigung und Diffamierung der Verteidiger;

- lange, oft jahrelange Untersuchungshaft;

- hohe Finanzforderungen;

- Haftbedingungen, bei denen mit einem Mal die Gesinnung der Verurteilten nicht mehr in Betracht kam, also insbesondere die Verweigerung der Kennzeichnung und Behandlung als politische Gefangene;

- im Hintergrund des Verfahrens eine faktisch beherrschende Stellung der politischen Polizei und des sogenannten Verfassungsschutzes;

- Aufhebung sogar des alten Rechtsgrundsatzes, daß niemand für Taten bestraft werden dürfe, die zum Zeitpunkt ihres Stattfindens noch nicht strafbar waren (dies mußte allerdings das Gericht 1961 als nicht verfassungsgemäß korrigieren).

Die faktische Verweigerung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für Kommunisten fand in der Weise statt, daß nahezu jegliche politische Äußerung von Kommunistinnen oder Kommunisten als eine Handlung wider das KPD-Verbot ausgelegt wurde. »Praktisch hieß das, daß der rFörderungswillel dann angenommen wurde, wenn Kommunisten sich politisch äußerten. Sie machten sich für ihre politischen Aussagen im Ergebnis immer strafbar, unabhängig vom Inhalt ihrer Äußerung. Es kam insbesondere nicht darauf an, ob ihre Forderungen sachlich berechtigt waren oder ob sie auch von anderen Gruppen in der Bundesrepublik vertreten wurden. Unerheblich war auch, daß ihre Äußerungen für sich genommen strafrechtlich irrelevant waren, insbesondere nicht gegen Paragraph 93 StGB (Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; d.Red.) verstießen« (von Brünneck (a.a.O., S.176).

Indem man etwas als offenkundige Tatsache ausgab, mußte über die strafrechtliche Relevanz eines Tatbestandes oder einer unterstellten Absicht gar nicht mehr verhandelt werden.

Was die lange Untersuchungshaft angeht - sie betrug zum Beispiel in meinem Fall zwei Jahre -, so hatte sie mehrere Auswirkungen. Erstens wurde damit ohne Gerichtsverfahren eine faktische Freiheitsstrafe vollzogen. Zweitens lief sie auf ein langes Voruntersuchungsverfahren hinaus, das - zusammen mit den umfangreichen Ermittlungen und der Länge der Verfahren (bei mir dauerte der Prozeß fast sieben Wochen!) - zu sehr hohen Prozeßkosten führte (bei mir waren es etwa 10000 DM, 1956 eine unerhörte Summe). Abgesehen davon wurde die ganze Länge der Untersuchungshaft nicht als Teil der Strafe anerkannt. Mir wurden zum Beispiel sechs Monate von zwei Jahren Untersuchungshaft nicht auf die Strafe angerechnet, so daß ich de facto im Ergebnis meines ersten Prozesses nicht dreieinhalb Jahre, sondern deren vier »verbüßte«.

Urteile und Vorurteile

Es wurde nicht die von der KPD wirklich anerkannte Theorie ins Verfahren eingeführt, sondern eine auf bekannten westlichen Vorurteilen beruhende.

Das bedeutete, daß über die KPD im Rahmen der vorgegebenen bürgerlichen Vorurteile über die Kommunisten verhandelt und geurteilt wurde! Es wurde zwar ausdrücklich erklärt, die Weltanschauung des Marxismus-Leninismus könne nicht Verfahrensgegenstand sein, sei nicht justitiabel, weil Weltanschauungen grundgesetzlich geschützt seien, doch »mit der Illegalisierung des Bekenntnisses zum rMarxismus-Leninismusl« wurde »auch ein Teil dieser rLehrel selbst illegalisiert«. (von Brünneck, a.a.O., S.

123) Als Dr. Achim von Winterfeld für die Bundesregierung die weite Verbreitung der marxistischen Theorie als verbotswidrig anführte, gab er zu »bedenken«, »daß allein die Auflagenhöhe der klassischen Werke des Marxismus-Leninismus 931000000 beträgt«.

In den Begründungen der Antragsteller im KPD-Verbotsprozeß, ausgerechnet durch von Lex vorgetragen, heißt es im typischen Nazi-Blut-und-Boden-Jargon: »Sie« (gemeint ist die KPD) »ist ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoff in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet«. (48. Tag der Verhandlung)

Im Verfahren gegen die KPD spielte die These von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine zentrale Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hielt sich für verpflichtet, »den rWertegehaltl der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingehend authentisch zu interpretieren. Es hat ignoriert, daß es gerade der Sinn der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist - wie Artikel 5 GG deutlich ausweist -, verschiedenen Kräften mit sehr widersprechenden politischen Philosophien gleichberechtigte politische Entfaltungsmöglichkeiten im Rahmen des durch das Grundgesetz gebildeten Systems zuzubilligen, es also keineswegs die Aufgabe des Verfassungsgerichts sein konnte, den Bürgern der Bundesrepublik und den politischen Parteien irgendeine politische Kompromißphilosophie obligatorisch aufzuerlegen. Es ist wohl kein Zufall, daß das Gericht dem Leser der Urteilsgründe einen Nachweis für diese Rechtsmanipulation schuldig geblieben ist. Das Gericht hat sich dazu verleiten lassen, seinen eigenen Glaubensinhalt dem Grundgesetz zu unterlegen.« (Wolfgang Abendroth, Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie, Neuwied und Berlin 1968, S. 148) Präsident Dr. Wintrich meinte, das Verfassungsgericht habe nicht nur die Aufgabe, die Verfassungsordnung zu wahren, sondern sie auch zu entfalten (!). Der Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth zeigt die darin liegende Gefahr, das Prinzip der Gewaltentrennung zu durchbrechen: Das Gericht habe die Aufgabe, bestehende Normen anzuwenden und die Verfassung zu wahren, nicht aber, sie zu »entfalten«. Diese Aufgabe komme einzig der gesetzgebenden Körperschaft, also dem Parlament, zu.

Die Politische Justiz war, wegen des ideologischen Scheins, eine neutrale Instanz zu sein, das geeignete Mittel, um die aggressive, revanchistische Politik der Bundesregierung mit dem Weihrauch des Rechts einzuhüllen. Kein Wunder, daß der den Nazis verpflichtete Professor für Staatsrecht Ernst Forsthoff (NS-Beurteilung: »Nationalsozialist durch und durch«) - auch er kam in der Bundesrepublik wieder zu hohen Ehren - im Widerspruch zu Artikel 24 und 25 des Grundgesetzes erklären konnte, die Überwindung des Kapitalismus sei ein verfassungswidriges Ziel! Genau diese Begründung finden wir im Tenor des KPD-Verbots-Urteils. Nicht um Recht und Gesetz ging und geht es in der Kommunistenhatz, sondern um die Ideen von Marx, Engels und Lenin. Weil wir Kommunisten uns auf sie beziehen, haben wir uns seit eh und je den Haß der Reichen und Mächtigen zugezogen - darauf sind wir stolz!

Dr. Robert Steigerwald ist Mitherausgeber und Redakteur der Marxistischen Blätter und seit 1948 kommunistisch organisiert. Wegen seiner Mitgliedschaft in der KPD saß er zwischen 1953 und 1960 insgesamt fünf Jahre in Einzelhaft

Mittwoch, 11. April 2012

Die Kommunistenverfolgung ist bis heute nicht beendet

KPD-Verbot aufheben – Karl Schabrod (stehend), Ludwig Landwehr
und Max Reimann in Düsseldorf (19.11.1968) Foto: Anton Tripp

Am 22. November 1951 reichte die Bundesregierung beim Bundesverfassungs-gericht den Antrag ein die KPD zu verbieten. Kurz danach begannen etliche Durchsuchungen von Parteibüros, um "Beweise" für das anstehende Verfahren zu sammeln. Zuvor waren Abgeordnete der KPD (Heinz Renner, Oskar Müller, Walter Vesper und Fritz Rische) wegen "unparlamentarischen Verhaltens" für 20 Sitzungstage aus dem Bundestag verwiesen worden. Im Januar 1952 wurde die Geschäftsordnung des Bundestages geändert. Dadurch verlor die KPD ihren Fraktionsstatus und damit das Recht Anträge und Anfragen zu stellen. Während das Verbot der FDJ in der Bundesrepublik bereits am 25. Juni 1951 noch per Regierungsverordnung durchsetzt wurde, sah man sich genötigt das KPD-Verbot per Gerichtsbeschluss durchzudrücken.
Der Prozess dauerte bekanntlich fünf Jahre und wurde durch das direkte Eingreifen von Konrad Adenauer mit dem Verbotsurteil beendet. Ende August 1956 wäre das Mandat des verhandlungs-führenden Senats abgelaufen. Eine andere Kammer hätte die Verhandlungen neu aufnehmen müssen. Adenauer und seinem Anhang dauerte die Verhandlung viel zu lang. Er drängte intensiv auf das Verbot.

Der Kalte Krieg wird forciert
Betrachten wir diese Fakten, dürfen wir nicht die Umstände vergessen, unter welchen sich die Ergebnisse abspielten: Der Kalte Krieg nahm immer schärfere Formen an, 1946 hatte Churchill seine berühmt-berüchtigte Rede in Fulton/USA gehalten. In dieser Zeit setzte die US-Administration auf verschärften Antikommunismus und mit McCarthy auf Kommunistenhetze; gegen Ethel und Julius Rosenberg wurde das Todesurteil verhängt. In der Zeit, in der der KPD-Prozess bzw. die Prozess-vorbereitung lief, fand von 1950 bis 1953 der - hauptsächlich durch die USA geführte - Korea-Krieg statt, was auch den Kalten Krieg enorm zuspitzte.

Parallel zu diesen Ereignissen wurde die Westeinbindung der Bundesrepublik betrieben.
Wahlplakate der CDU warnten vor dem russischen Bären oder warben mit dem Slogan: "Alle Wege führen nach Moskau!" und zeigen einen Sowjetsoldaten, der nach Deutschland griff. Diese Art Wahlkampf knüpfte ohne Skrupel an Parolen von Goebbels an.
Außerdem setzte die Regierung Adenauer Zeichen für eine Wiederaufrüstung und die Schaffung einer neuen Armee. Die Einheit Deutschlands, wie im Abkommen von Potsdam, war nicht ihr Ziel. Und in Nürnberg verurteilte Nazi- und Kriegsverbrecher wurden nach und nach freigelassen und in den Aufbau der Bundesrepublik integriert. Das 131er-Gesetz von 1951 regelte die Eingliederung Beamter aus der Nazizeit (auch Berufssoldaten). Für Polizei, Wehrmacht, Wirtschaft und Justizapparat wurde "bewährtes" Personal gebraucht. Wer z. B. damals in die Schule ging, merkte auch, dass immer mehr Lehrer und Studienräte zur Wiederverwendung eingesetzt wurden, von denen nicht wenige von ihren Heldentaten als Offiziere an der Dwina oder der Düna oder im Kaukasus schwärmten. Bereits dem Zweiten Bundestag gehörten nach den Wahlen 1953 129 ehemalige NSDAP-Mitglieder an.
Wer da eine andere Position vertrat, wurde bekämpft. (Wenn ich da anfinge Namen zu nennen, müsste ich mehrere Sonderseiten bekommen.) Zwei Namen möchte ich stellvertretend doch nennen, Jupp Angenfort, der als Landtagsabgeordneter der KPD in NRW und Vorsitzender der westdeutschen FDJ auf offener Straße verhaftete wurde, und Robert Steigerwald, der ebenfalls verhaftet wurde, weil er in der Sozialdemokratischen Aktion mitgearbeitet hat. Beide haben über fünf Jahre in bundesdeutschen Gefängnissen gesessen. Noch vor dem KPD-Verbotsurteil. Sie waren nicht die Einzigen, auch nicht mit so langen Haftstrafen.
Kurz bevor der KPD-Verbotsantrag gestellt wurde, hatte der Bundestag das Bundesverfassungs-gerichts-Gesetz und die Blitzgesetze beschlossen, mit denen besonders die KPD und linke Kräfte juristisch bekämpft werden sollten und es bis heute noch werden. Selbst wenn besonders der § 90 heute teilweise wegen Verfassungsfeindlichkeit aufgehoben wurde, wird weiterhin nach diesem Geist verhandelt und Länderinnenminister fordern ständig eine Gesetzesverschärfung. Der nieder-sächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ist dabei ein Haupteinpeitscher.

KPD: Gegen Remilitarisierung und für die Einheit Deutschlands
Die KPD, bis 1953 im Bundestag vertreten, zeigte sich als Gegnerin der Politik der Wiederaufrüstung und trat auf vielen Versammlungen für ein einheitliches und demokratisches Deutschland ein. Max Reimann erklärte am 8. Mai 1948 vor dem Parlamentarischen Rat: "Herr Dr. Adenauer, es ist doch wahr, dass Sie von Anfang an gegen das Potsdamer Abkommen gewesen sind. Ich wage zu behaupten, wenn Sie nicht gegen dieses Potsdamer Abkommen gewesen wären, dann hätten die in- und ausländischen Imperialisten Deutschland niemals spalten können, dann wäre niemals der Kontrollrat aktionsunfähig geworden. Darum tragen Sie als deutscher Politiker vor dem deutschen Volk die Hauptverantwortung." Und konsequenterweise verweigerten die beiden kommunistischen Vertreter im Parlamentarischen Rat, Max Reimann und Heinz Renner, am 23. Mai ihre Unterschrift. "Wir unterschreiben nicht die Spaltung Deutschlands!", waren ihre Worte. (Zitiert nach dem Handbuch der Bundestagsfraktion der KPD: "4 Jahre Bundestag")
In der 98. Sitzung des Bundestages vom 8. November 1950 waren es die kommunistischen Abgeordneten Walter Fisch und Fritz Rische, die sich wiederholt gegen die Wiederaufrüstung in der Bundesrepublik wandten. In der 113. Sitzung des Bundestages am 24. Januar 1951 stellte Walter Fisch für die KPD-Fraktion fest: "In allen Schichten unseres Volkes wird die Meinung immer stärker, dass die Remilitarisierung verhindert werden muss, dass man alles tun muss, solange auch nur die Möglichkeit einer Verständigung zwischen Ost und West besteht, die jede Remilitarisierung überflüssig macht ...

Der Wille des Volkes verlangt die unverzügliche Einstellung der Geheimverhandlungen auf dem Petersberg."
Auf dem Petersberg bei Bonn und in Paris fanden Verhandlungen für den Generalvertrag und das EVG-Abkommen statt (Vorläufer der römischen Verträge und der Nato).
Es zeigt sich ganz deutlich an diesen Beispielen, dass die KPD im Bundestag ein Störenfried in Sachen Wiederaufrüstung und Westeinbindung war. Grund genug, ein Verbot der KPD durchzusetzen.
Durchaus waren es nicht nur die CDU und ihre Vasallen, die sich intensiv für den Aufbau einer neuen Armee einsetzten, auch die SPD unterstützte die Zielsetzung, es müsste nur alles parlamentarisch abgesichert sein. Man fühlt sich lebhaft an die heutige Haltung von SPD und Grünen beim Nato-Einsatz in Jugoslawien und in Libyen erinnert.
Nicht nur in Bundestagsdebatten war die KPD zum "Störenfried" geworden, sie trat natürlich auch in sozialpolitischen Fragen, in der Schulpolitik und in den Kommunen für demokratische Mit- und Selbstbestimmung auf.
Ein besonderes Ärgernis waren für Konzernherren kommunistische Betriebsräte und kommunistische Aufsichtsratsmitglieder. Dort wurden Kampagnen gegen unsere Genossinnen und Genossen geführt und oft mit Hilfe von Gewerkschaften, getreu dem Motto: Wer einen Hund prügeln will, der findet auch einen Knüppel. Auch wenn man sich dort aus der Gefangenschaft zurückkehrender wegen Kriegsverbrechen Verurteilter bedienen musste oder wenn alles nichts half, in Nacht-und-Nebel-Aktionen Gewerkschaftsbüros, wie bei der BSE, versiegelte.
Grob umrissen stellt dies das Klima da, in dem der KPD-Verbotsprozess eröffnet wurde.

Die Hauptargumente der Anklage
Der Prozessbevollmächtigte der KPD im Verbotsprozess in Karlsruhe, Prof. Friedrich Karl Kaul, stellte bei einem Öffentlichen Hearing am 5. Juni 1971 eine formal und materiell rechtliche Unhaltbarkeit des KPD-Verbotsurteils fest. Er wies auf Verletzungen des Bundesverfassungs-gerichtsgesetzes (BVGG) hin. Dabei geht es um falsche Zitate, Auslegungen ganz anderer Aussagen und das Anlegen von Geheimakten durch das Gericht, zu denen die KPD als Beklagte keinen Zugang hatte. Hinzu kam noch, dass drei Prozessvertreter der KPD auf Grund der Blitzgesetze verhaftet waren und in Handschellen zu den Verhandlungen geführt wurden Der KPD wurde schlicht unterstellt, sie wolle aus der Bundesrepublik eine Kopie der Sowjetunion oder der DDR machen. Die bürgerlichen Medien waren sich in ihrer Sprachregelung einig und analysierten nicht die Aussagen der KPD, sondern unterstellten die eigenen, bürgerlichen Vorstellungen von Revolution, wie sie es auch schon in der Weimarer Republik und in den Jahren des Faschismus getan hatten. Teilweise wurden auch Unterstellungen aus den USA übernommen. Selbst als in den USA manche dieser Auffassungen auf den Müll geworfen waren, brachte der Prozessvertreter der Bundesregierung, Ritter von Lex, sie in den Prozess ein.

Dagegen spielte der Aufruf der KPD von 1945 für ein antifaschistisches, demokratisches Deutschland überhaupt keine Rolle. Dieser Aufruf war 1946 von der SPD heftig angeprangert worden, ihr Sprecher in den Westzonen, Kurt Schumacher, hatte der KPD und Wilhelm Pieck vorgeworfen, damit den Sozialismus zu verraten. Die SPD erklärte, wie Schumacher betonte, dass der Sozialismus in den westlichen Besatzungszonen marschiere. Die CDU hatte in ihrem Ahlener Programm die Verstaatlichung der Grundstoffindustrie gefordert. Allerdings war das 1951 alles vergessen. Auf ein Manko in der Argumentation der KPD in ihren öffentlichen Auftritten und in ihrer Presse möchte ich noch hinweisen. Die KPD hat in diesen Jahren nicht verstanden ihre Politik verständlich "rüber zu bringen" und hat oft Begriffe aus den Werken der Theoretiker des Sozialismus an eine Bevölkerung weitergegeben, die über 40 Jahre mit bürgerlichen und faschistischen Ideen zugeschüttet worden war. Begrifflichkeiten, mit denen Kommunisten durchaus umgehen konnten, waren lange noch nicht Allgemeingut für die arbeitenden Menschen, die man ja gewinnen wollte. Es war auch ein Irrglaube zu meinen, dass Menschen, die 1945 die Nase gestrichen voll hatten von Krieg und Faschismus, etwas mit unserer Diktion anfangen konnten. Der Aufruf der KPD von 1945 hatte zwar deutlich auf dieses Problem hingewiesen, doch auch bei uns wurde nicht geduldig genug auf dieser Strecke weiter gearbeitet. So wurde z. B. der Begriff bzw. die Losung vom revolutionären Sturz des Adenauer-Regierung von den Arbeitern überhaupt nicht verstanden. Und die bürgerlichen Agitatoren brachten diese Losung auch als Argument, um ihre "Revolutions"vorstellungen den Kommunisten zu unterstellen. Und obgleich sich die KPD 1951 von der Losung getrennt hatte, wurde diese natürlich im Prozessverlauf Gegenstand der Anklagevertretung.

Schauen wir uns die Dokumente zum Prozess an, können wir an vielen Stellen die Unterstellungen der Anklagevertretung erkennen. In den Protokollen von Hearings zum KPD-Verbot werden diese Themen ebenfalls aufgegriffen.

Gern verweisen heute noch Autoren darauf, dass etwa gleichzeitig mit dem KPD-Verbotsantrag auch gegen die Nazinachfolgerin SRP vom Bundesverfassungsgericht ein Verfahren eingeleitet wurde. Die SRP wurde nach 13 Monaten im Jahr 1952 verboten. Meiner Auffassung nach hätte es in diesem Falle ausgereicht, den Artikel 139 des Grundgesetz zur Anwendung zu bringen, um diese Partei aufzulösen.

Aber man wollte ja den "Extremismus" bekämpfen.
Auch hier gaukelte man der Bevölkerung Demokratie vor. Es zeigte sich in der Folgezeit, dass neben den vielen Altnazis, die schon in der CDU und FDP Unterschlupf und Posten ergattert hatten, der SRP-Funktionär Adolf von Thadden in anderen Parteien weiterarbeiten konnten und letztlich Gründer der NPD wurde. Kommunisten allerdings wurden verfolgt, selbst wenn sie als Einzelkandidaten oder mit Wählergruppen auftraten.
Die Aussage, dass das Recht immer das Recht der Herrschenden ist, hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik deutlich gezeigt. Nach dem KPD-Verbot gab es, wie Alexander von Brünneck in seiner Arbeit "Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland" aus der edition suhrkamp feststellte, fast 100 000 Ermittlungsverfahren und 10 000 Verurteilungen. Andere Autoren sprechen von deutlich mehr Ermittlungsverfahren, was wohl auch stimmt, wenn berücksichtigt wird, dass jeder Brief aus der DDR erfasst wurde und sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, wenn in dem Brief eine Zeitung oder Druckschrift aus der DDR lag.

In einem Hausdurchsuchungsbefehl bei der Familie Müller aus Hannover war in dem Beschlagnahmeprotokoll zu lesen: Buch "Ahrendsee die Perle der Altmark"; Buch "Feudalmuseum in der Burg Wernigerode" ...

Bei mir wurden Schallplatten beschlagnahmt. So Schostakowitschs 7. Symphonie, das ist die Leningrader Symphonie.

Lutz Lehmann berichtete bereits 1966 in seinem Buch "Legal & Opportun" (Voltaire-Verlag) über haarsträubende Fälle der politischen Strafjustiz in Folge des KPD-Verbots.

Auch die KPD berichtete in Veröffentlichungen darüber. Und die Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges informiert seit 1988 über die Problematik, wozu heute ja auch noch die Opfer der Berufsverbote-Politik und die Verfolgungen von DDR-Bürgern kommen.
Nicht immer blieb es bei Ermittlungsverfahren, sondern oft genug wurden daraus auch Strafverfahren mit empfindlichen Strafen, wobei übermäßig lange und unzulässige Untersuchungshaft keine Seltenheit waren.
Die Kette der Kommunistenverfolgungen seit den Kölner Kommunisten-Prozessen ist bis heute nicht durchbrochen. Mit dem Strafrecht bzw. Strafunrechtsparagraphen setzt sich auch heute die Verfolgung Andersdenkender fort.

Peter Dürrbeck