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Montag, 18. September 2017

Schwur von Buchenwald verteidigen

DKP zum Prozess der Antifaschistin Silvia Gingold gegen das Land Hessen

Am kommenden Dienstag verhandelt das Verwaltungsgericht Kassel über die Beobachtung der Antifaschistin und Friedensaktivistin Silvia Gingold durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz. Silvia Gingold engagiert sich in der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN–BdA) und im Kasseler Friedensforum. Sie ist Tochter der bekannten antifaschistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold und will erreichen, dass der sogenannte Verfassungsschutz sie nicht mehr überwacht und die über sie gespeicherte Informationen endgültig löscht. Dazu erklärt Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP):

„Das Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes ist vollkommen inakzeptabel. Der selbsternannte Verfassungsschutz, der nicht nur im Fall des neofaschistischen Terrornetzwerkes NSU mit Neonazis paktiert und rechte Netzwerke gefördert und mit aufgebaut hat, hat keinerlei Recht, Nazigegner und Demokraten zu überwachen. Nach wie vor und aller Skandale zum Trotz fühlt sich der Geheimdienst jedoch noch immer verpflichtet, gegen die politische Linke mobil zu machen und diese zu diffamieren.

Im Verfahren ‚Silvia Gingold gegen Land Hessen‘ hat der Verfassungsschutz etwa erklärt, dass es verfassungsfeindlich sei, sich auf den Schwur der Häftlinge von Buchenwald zu berufen. Zur Erinnerung: 1945 schworen die Häftlinge des KZ Buchenwald, die sich selbst befreit hatten: ‚Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung.‘ Sie zogen die Lehre aus der deutschen Geschichte: Solange die Banken und Konzerne die Macht haben, gibt es auch die Gefahr, dass sie zum faschistischen Terror übergehen. Der sogenannte Verfassungsschutz dreht das Ganze nun um. Er wirft Silvia Gingold und der VVN/BdA vor: Sie ‚bezeichnet den Kapitalismus als eigentlichen Urheber des Faschismus (…). Konkludent lehnt der Verband (VVN/BdA) also die ‚kapitalistische‘, mithin freiheitliche demokratische Grundordnung ab.‘

Damit erklärt der sogenannte Verfassungsschutz öffentlich, was wir wussten: Sein Ziel ist nicht die Verteidigung der Grundrechte, seine Aufgabe ist die Verteidigung des Kapitalismus.

Die DKP ruft alle Demokratinnen und Demokraten dazu auf, das Erbe des antifaschistischen Widerstandes entschlossen gegen die Schlapphüte, Schreibtischtäter und die politischen Scharfmacher in der Landes- und Bundespolitik zu verteidigen. Unsere Solidarität gilt den Opfern der immer aggressiver werdenden staatlichen Repressions- und Diffamierungsstrategie gegen links.

Würde der Inlandsgeheimdienst seiner Aufgabe, ‚extremistische Entwicklungen und Zusammenschlüsse‘ zu überwachen und zu bekämpfen, tatsächlich gerecht werden wollen, hätte er Grund genug zu aller erst in den eigenen Reihen aufzuräumen und sich selbst abzuwickeln.“

Prozess: Dienstag, 19. September, 10.30 Uhr, Verwaltungsgericht Kassel (Tischbeinstraße 32, Raum 204)

Begleitveranstaltung „Wen schützt der Verfassungsschutz? – Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?“: 11 Uhr, in der Kunsthochschule Kassel (Menzelstraße 13–15, Nordbau, Eingang A)