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Donnerstag, 20. September 2012

Freispruch! - Politischer Prozeß in Göttingen

Am 10.01.2012 organisierte der konservative Studierendenverband Ring Christlicher Studenten (RCDS) im Zentralen Hörsaalgebäude der Universität eine Veranstaltung mit Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und dem Göttinger Polizeipräsidenten Robert Kruse unter dem Titel „Sicherheitspolitik in Niedersachsen und Göttingen im Speziellen“. Der CDU-nahe Studierendenverband wollte sich mit dieser provokativen Veranstaltung in der Endphase des Uni-Wahlkampfes ins Gespräch bringen und Stimmung gegen linke Politik machen. Ein breites Bündnis aus AStA, Fachschaften und Basisgruppen, studentischen Hochschulgruppen sowie antifaschistischen und antirassistischen Initiativen mobilisierte zu Gegenprotesten, um gemeinsam ein Zeichen gegen die Law-and-Order-Politik des niedersächsischen Abschiebe- und Innenministers zu setzen. Mittels einer symbolischen Menschenblockade vor dem Eingang der RCDS-Veranstaltung wurde gegen die von Schünemann und Kruse betriebene reaktionäre Politik protestiert.
All dies war den beiden Herren offenbar ein Dorn im Auge, so dass sie ein größeres Polizeiaufgebot gegen die Protestversammlung in Stellung brachten. Zum Einsatz kam dabei auch die seit Anfang 2012 in Göttingen stationierte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), die mittlerweile für ihr unverhältnismäßiges und brutales Vorgehen bekannt ist. Wie u.a. in einem Fernsehbeitrag des NDR über den Polizeieinsatz zu sehen war, stürmte diese geschlossene Polizeieinheit ohne äußeren Anlass in die vor dem Hörsaal friedlich versammelte Menschenmenge und traktierte die Anwesenden mit Knüppeln, Faustschlägen und Tritten. Hierbei erlitten mehrere Demonstrierende Verletzungen. Sämtliche vor dem Hörsaal befindlichen Personen wurden unter polizeilichem Gewalteinsatz aus dem Uni-Gebäude getrieben. Die losgelassene BFE-Einheit setzte somit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch außer Kraft.
Bei der Abfahrt des Ministers im Dienstfahrzeug kam es auf dem Uni-Campus erneut zu unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen gegen spontane Sitzblockaden. Personen, die sich vor dem Fahrzeugkonvoi auf die Straße setzten, wurden dabei mit unverhältnismäßiger Polizeigewalt entfernt. Insgesamt sind mehrere Strafverfahren gegen Demonstrierende eingeleitet worden. Einige vom Polizeieinsatz Betroffene haben ihrerseits Anzeigen gegen Polizeibeamte gestellt.
Während einer Demonstration am 10. März 2012 in der Göttinger Innenstadt anlässlich des Internationalen Frauenkampftags wurde ein Göttinger Antifaschist von der Polizei angehalten, seine Personalien wurden festgestellt und ihm wurde eröffnet, dass ein Verfahren anlässlich des Schünemannbesuchs vom 10.01.2012 gegen ihn laufe. Konkret lautet der Vorwurf auf Widerstand gegen die Polizei sowie Körperverletzung an einem Polizisten. Im Juli 2012 wurde ihm ein Strafbefehl über 50 Tagessätze á 15 EUR (also insg. 750 EUR) zugestellt, gegen den er Widerspruch eingelegt hat.
 
Am Donnerstag, dem 20.09.2012 fand nun der Prozess gegen den Antifaschisten vor dem Amtsgericht Göttingen statt. Er endete mit einem Freispruch in allen Punkten der Anklage.

Quelle: SDAJ Göttingen

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