Am Freitag, den 14. November befasste sich der Sprecherkreis der Initiative mit unseren Aktivitäten im Jahre 2014.
Im Mittelpunkt stand
dabei die Übergabe der über 3000 Unterschriften zur Aufhebung des
KPD-Verbots an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages.
Frau Steinke
versprach, dem Ausschuss zu berichten. Der Ausschuss lehnte
jedoch umgehend und ohne Prüfung mehrheitlich eine inhaltliche
Befassung mit dem Thema ab, worauf die Fraktion des „Die Linke“ in einer
Fragestunde des Bundestagestages nachhakte. Alles in allem wurde
immer wieder hervorgehoben, dass der Bundestag das Verbotsurteil
nicht aufheben könne. Die Möglichkeit eines Parlamentsbeschlusses auf
Überprüfung des Verbotsantrag durch das Bundesverfassungsgericht und die
Hinweise darauf, dass das Verbotsurteil unter Eindruck des Kalten Krieges
gefällt wurde, wird von der Parlamentsmehrheit rundweg abgelehnt.
Die ausdrücklich im
KPD-Verbotsurteil genannte Möglichkeit zur Überprüfung des Urteils bei der
Wiedervereinigung wird völlig ignoriert, da die ostdeutschen Bundesländerländer
ja der Bundesrepublik beigetreten seien und vorher keine gesamtdeutschen Wahlen
stattfanden, zu denen dann die KPD hätte zugelassen werden müssen. Mit dieser
Begründung wurde bekanntlich auch Diskussion um eine gesamtdeutsche Verfassung
abgelehnt.
Bei einer solchen
Haltung wird auch die Aufarbeitung der Geschichte der Bundesrepublik verhindert und die
Auseinandersetzung mit Funktionsträgern des NS-Regimes, vor allem in
Justizorganen, Polizei und Bundeswehr
vermieden. Immer wieder stoßen neuere Forschungen von Historikern auf
eklatante Verletzungen durch Politiker und Funktionsträger bei der Gründung der
Bundesrepublik, die ihre Vergangenheit leugneten und ihre Willfährigkeit beim
Einsatz von Zwangsarbeitern und der Enteignung jüdischem, polnischem und
tschechischen Eigentum vertuschten.
Ein Sprecher der
Initiativgruppe: "Wir haben immer wieder deutlich gesagt, das der juristische Weg nur eine
Möglichkeit ist und wir keine Gnade
wollen, sondern es muss ein gesellschaftliches Umdenken erfolgen, um neues
Unrecht zu verhindern."
Im weiteren Verlauf
unserer Sitzung wurde festgestellt, dass es auch in diesem Jahr weitere Veranstaltungen gab, in
denen Verfolgte aus der Zeit des Kalten Krieges als Zeitzeugen auftraten, und
verwiesen wurde auf die Zusammenarbeit
mit den „Kindern des Widerstands“, von denen
viele, so sie in der „alten“
Bundesrepublik groß geworden sind, die doppelte Verfolgung ihrer Eltern
erlebten. IROKK betonte die weitere Zusammenarbeit und würden begrüßen, wenn
auch in mehreren Bundesländern solche Gruppen entstehen.
Die Initiativen der
Opfer der Berufsverbote, ihre Anliegen erneut an die Öffentlichkeit und die
Landesparlamente heranzutragen, werden von der IROKK begrüßt. Unter den
Berufsverbote-Opfern sind auch eine Reihe von Kindern von Nazi-Verfolgten und Verfolgten
aus der Zeit des Kalten Krieges. Mit den
Gruppen zur Rehabilitierung der Berufsverbotsopfer und den „Kindern des
Widerstandes" will die IROKK im Jahr 2015 verstärkt zusammenarbeiten.
Ihnen soll das umfangreiche Archiv über die Verfolgungen im
Kalten Krieg zur Verfügung stehen, dass IROKK aufgebaut hat.
Peter Dürrbeck - Ulli Sander - Andreas Maluga
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