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Die
Verfolgung der politischen Opposition in der Adenauerzeit – ein Film von Daniel
Burkholz
Aus der
Filmbeschreibung: „Bereits
kurz nach Ende des 2. Weltkriegs begann der Kalte Krieg. Vor diesem Hintergrund
plante die Bundesregierung unter Kanzler Adenauer schon 1950 den Aufbau einer
Armee. Gegen dieses Vorhaben gab es in der Bevölkerung große Proteste. Die
Regierung Adenauer reagierte schnell. Innerhalb weniger Wochen wurde ein
politisches Strafrecht eingeführt, das seine Wurzeln im Strafrecht der Nazizeit
hatte. Alle BürgerInnen, die gegen die Wiederbewaffnung oder für die
Wiedervereinigung waren, galten nun als StaatsfeindInnen. Über 200.000 Menschen wurden politisch verfolgt - häufig von
Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern, die ihr Handwerk noch in der Nazizeit
gelernt hatten - und ca. 10.000 von ihnen zu teils langjährigen
Gefängnisstrafen verurteilt. Oftmals wurde ihre Existenz zerstört. Auf diese
Weise wurde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik - und lange vor 1968
- eine große außerparlamentarische Bewegung zerschlagen.“
Besonders
von der Strafverfolgung betroffen waren Kommunistinnen und Kommunisten. Viele
saßen schon während des Faschismus hinter Gittern. Und ihre Richter, Staatsanwälte
und Wärter blieben die gleichen. So wundert es wenig, das nur wenige Jahre nach
der Befreiung vom Faschismus, in manchen Urteilen der Adenauer-Justiz die
früher erlittene KZ-Haft auch noch als strafverschärfend gewertet wurde.
Der
Film soll auch die Forderung nach Rehabilitierung bekräftigen, die die Opfer
der bundesdeutschen Linkenverfolgung erheben. Sie haben nie eine Entschuldigung
gehört, nie auch nur einen Cent Wiedergutmachung erhalten. Seit vielen Jahren
setzt sich besonders die „Initiativgruppe zur Rehabilitierung der Opfer des
kalten Krieges“ (IROKK) dafür ein, verbunden mit der Forderung der Aufhebung
des seit 1956 bestehenden KPD-Verbots.
21. Juni
2013 um 19:00 Uhr
Filmvorführung
und Diskussion im
Kulturzentrum „Bahnhof Langendreer“,
Wallbaumweg 108, 44894 Bochum – Raum 6
Im Anschluss an den Film freuen wir uns auf die weiterführende Diskussion mit den beiden Zeitzeugen Ingrid und Herbert Wils aus Hagen. Beide waren als Mitglieder der in Westdeutschland bereits 1951 verbotenen Freien Deutschen Jugend (FDJ) jahrelang inhaftiert. Ihr „Verbrechen“, die Herstellung einer Betriebszeitung und das Singen von als staatsfeindlich ein-geschätzten Liedern. Wie heute noch bei den Paragraphen 129a und 129b, wo eigentlich legale Aktionen plötzlich ein Straftatbestand sein können.
Veranstalter: DKP Kreisorganisation Bochum
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