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Montag, 24. September 2012

Gerhard Bialas - 60 Jahre vom Verfassungsschutz überwacht


Gerhard_Bialas24.09.2012: Landauf, landab wird in diesem Jahr 60 Jahre Baden Württemberg gefeiert. Und in der Tat durch die Hände Arbeit und den Geist von Millionen arbeitenden Menschen wurde vieles erreicht. So wurde Baden Württemberg zu einem der reichsten Regionen in Europa. Die Kehrseite davon. 60 Jahre Baden Württemberg sind auch 60 Jahre Überwachung der kommunistischen Partei, 40 Jahre Berufsverbote und mehr als 60 Jahre Überwachung des Kommunisten Gerhard Bialas, der über 30 Jahre dem Gemeinderat von Tübingen und über 20 Jahre dem Kreistag angehörte. Und die Bespitzelung geht auch unter der grün-roten Landesregierung weiter.
Eine unrühmliche fast unglaubliche Geschichte, die nur begreift wer hinter das System des Kapitalismus, seiner Machenschaften und seiner geschaffenen Macht- und Überwachungsorgane blickt und diese durchschaut. Gerhard Bialas war von 1975 bis 1994 Stadt– und Kreisrat der DKP. Danach als Kommunist für die Tübinger Linke  (TÜL) und für das Wahlbündnis TÜL/PDS bis 2005 im Gemeinderat  und im Kreistag. Er war darüber hinaus bis zu seiner Rente 27 Jahre als Gärtnermeister im botanischen Garten der Universität Tübingen beschäftigt. Viele Jahre gewählter Vertreter der Uni-Beschäftigten im Senat, im Großen Senat und im Personalrat.
Gerhard Bialas zog sich 2005 nach 30 Jahren mit 75 Jahren aus Altersgründen von der gemeinderätlichen Parlamentsarbeit zurück. Nicht aber von der Politik. Nicht von der Arbeit als überzeugter Kommunist und konsequenter Vertreter der Interessen der Tübinger Bevölkerung und der kleinen Leute. Bei Aktionen, in Bürgerinitiativen, Demonstrationen durch Leserbriefe steckt er mit seinen heute 81 Jahren noch immer „den Finger in die Wunde.“ Oder wie er bei seinem damaligen Ausscheiden formulierte „ich werde weitermachen und „manchen weiterhin auf den Wecker gehen, bis es bei ihnen klingelt.“
Für seinen langen ehrenamtlichen Einsatz bekam Gerhard Bialas im Jahr 2002 das Verdienstabzeichen in Silber und 2005 in Gold des Städtetags von Baden Württemberg. Der  Präsident des Städtetages, der Bruchsaler OB Doll (CDU) und dessen Tübinger SPD-Amtskollegin Brigitte Russ-Scherer appellierten an den damaligen Ministerpräsidenten Teufel die Überwachung von Gerhard Bialas zu überdenken, da sich Bialas „stets auf dem Boden des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gemeindeordnung Baden Württemberg bewegt“ habe. Darüber hinaus erhielt Gerhard Bialas im Jahr 2004 vom Landkreistag Baden Württemberg die Landkreismedaille verliehen und 1993 eine Urkunde, in der die CDU Landesregierung ihm für die „treu geleistete Arbeit Dank und Anerkennung“ ausspricht. Kein Wort also, dass Bialas ein „Verfassungsfeind“ sei, sondern er auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung agiert, handelt und diese umsetzt. Mehr noch: Gerhard Bialas hat diese gegen alle antidemokratischen Angriffe offensiv verteidigt.
Doch all dieses Lob nutzt ihm nichts. Seiner mehrfach erhobenen Forderung die diskriminierenden Tätigkeiten des Verfassungsschutzes gegen sich und seine Partei die DKP einzustellen, kamen die früheren Landesregierungen der CDU nicht nach. Überwachung und Bespitzelungen gingen und gehen munter weiter. War das von den ehemaligen Nazigrößen und Ministerpräsidenten unseres Landes wie Kurt Georg Kiesinger oder dem fürchterlichen Nazijuristen Hans Filbinger oder ihren Nachfolgern. Sie alle waren auf dem rechten Auge blind. Sie alle hofierten die Rechten und kriminalisierten die Linken.
Durch den Druck einer breiten demokratischen Öffentlichkeit wurde die 57 Jahre anhaltende CDU Herrschaft in Baden Württemberg beendet. Doch nicht nur bei „Stuttgart 21“ macht sich die Koalition von Grünen und SPD, von Kretschmann und Schmid zum Vollstrecker dessen, woran u.a. Mappus scheiterte. Auch was die Bespitzelung und Überwachung von KommunistInnen und DemokratInnen anbelangt macht diese Regierung munter weiter. Es gibt keine Neubewertung der Verfassungsschutz-Überwachung. Auch nicht nach all den systemischen Verfilzungen und Verflechtungen staatlicher Behörden im Zusammenhang mit der Blutspur die die NSU durch die Bundesrepublik zog.

Bialas weiterhin im Visier des „Verfassungsschutzes“
Bialas_Brief_300112Empört darüber wandte sich Gerhard Bialas „nach 40 Jahren Radikalenerlaß“ am 30. Januar, dem 79. Jahrestages der Machtübertragung auf Hitler,  an den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), mit der Aufforderung, die diskriminierenden Tätigkeiten, Bespitzelung und Überwachung gegen seine Person zu beenden (siehe Anhang). In seinem Schreiben formuliert er u.a.
Er sei nun „80 Jahre alt, davon 60 Jahre bespitzelt, obwohl ich nie straffällig wurde. Der Grund bestehe lediglich darin, dass ich Mitglied der DKP bin.“ Mit seiner Forderung  verbindet Gerhard Bialas die Hoffnung an den Ministerpräsidenten  „nicht … einfach alte Antworten zu geben. Mit dem Ablösen der schwarz-gelben Landesregierung sollte sich auch hier einiges zur Stärkung der Demokratie ändern.“
Doch weit gefehlt: Die neue Landesregierung hat keine neuen Antworten und so bleibt es bei den alten. Es ähneln sich die Antworten an Gerhard Bialas zu seiner weiteren Bespitzelung und Überwachung vor 10 Jahren aus dem Ministerium von Erwin Teufel (CDU)  mit denen aus dem Staatsministerium von Kretschmann heute. Allerdings ein Unterschied gibt es. Gerhard Bialas ist mittlerweile 80 Jahre alt. Und so schreibt die Landesregierung. „Auch der Verweis auf ihr hohes Alter vermag die Beendigung der Beobachtung nicht zu begründen. Entscheidend ist vielmehr, ob Ihrerseits eine aktive Betätigung für verfassungsfeindliche Bestrebungen unterbleibt. Dies ist nicht der Fall. … Ihr Alter findet insofern Berücksichtigung, als das Landesamt für Verfassungsschutz verpflichtet ist, bei Personen über 70 Jahren in kürzeren Abständen als bei jüngeren Personen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beobachtung weiter vorliegen.“
Die Antwort der Landesregierung auf seine Forderung ahnend, formulierte Gerhard in seinem Brief an Kretschmann weiter:  Es ist eine „unglaubliche Anmaßung mir Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen.“ Er habe „ein großes Unbehagen angesichts der Vorkommnisse um V-Leute aus dem Nazispektrum, dass ich als Antifaschist möglicherweise von Leuten bespitzelt und bedroht werde, die zu denen gehören könnten.“ Seine Konsequenz und Forderung daraus an die Landesregierung, sie „solle den „Verfassungsschutz“ auflösen, (der Bund auch) um damit die verfassungsgemäßen Rechte der BürgerInnen zu schützen.“
Anstatt die enormen finanziellen Mittel der Bespitzelung gegen „ihn und andere Linke zu verplempern“ fordert er „diesen Unsinn einzustellen“ und diese Mittel für sinnvolle Aufgaben zu verwenden.
Was die Landesregierung von ihm will, spricht Gerhard ganz offen aus. „Sie wollen, dass ich aus der DKP austrete. Doch den Gefallen werde ich ihnen nicht tun“ sagt er  stolz, selbstbewusst, überzeugend und trotzig „Meine Mitgliedschaft in der DKP endet frühestens mit meinem Tod.“

Text: Dieter Keller

Kommunisten.de 

Donnerstag, 20. September 2012

Erklärung vor dem Göttinger Amtsgericht

Wir dokumentieren hier die Erklärung des jungen Genossen vor dem Göttinger Amtsgericht:
 
"Heute stehe ich vor dem Amtsgericht als Angeklagter. Nicht weil ich etwas verbrochen habe, sondern weil ich als kommunistischer Demokrat aktiv bin.
Staatliche Repression ist in meiner Familie nichts Neues. Ich bin Kommunist in dritter Generation. Bereits mein Großvater wurde vom Geheimdienst des ägyptischen Präsidenten Gamel Abdel Nasser verhaftet und gefoltert. Er verlor zudem seine Lizenz als Rechtsanwalt zu arbeiten, weil er ein Aktivist der Kommunistischen Partei und Verteidiger der Sache der Arbeiter war.
Mein Vater musste mehrmals sein Studium abbrechen und erhielt in allen arabischen Staaten Einreiseverbot. Er wurde im Irak unter Saddam Hussein verhaftet, zum Tode verurteilt und gefoltert. Durch Gefangenenaustausch kam er schließlich frei, um dann vom syrischen Regime unter Hafiz Al-Assad (dem Vater des heutigen syrischen Präsidenten) verhaftet und gefoltert zu werden.
Selbst ich wurde mit dreizehn Jahren vom syrischen Geheimdienst für Nationale Angelegenheiten verhört. Ich musste mit meinen Eltern Syrien verlassen, weil meine Eltern sich für die Freilassung politischer Gefangener und für die Belebung der syrischen Zivilgesellschaft eingesetzt hatten. 2002 kamen wir in die Bundesrepublik Deutschland, wo wir Asyl beantragten. Daraufhin mussten wir sechs Jahre in einem Isolationslager im Thüringer Wald vegetieren. Aber wir blieben erhobenen Hauptes im Kampf gegen das Isolationsregime und die Apartheid-Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, namentlich die Residenzpflicht. In diesen sechs Jahren haben wir den Rassismus in diesem Land kennengelernt. Keine Rechte zu besitzen, die ständige Angst vor Erniedrigung durch Polizisten zu erfahren, weil man sein Menschenrecht auf Bewegung und politische Aktivität wahrgenommen hat. In ständiger Angst vor nächtlicher Abschiebung durch vermummte Polizisten, die uns damit in Folter und Tod geschickt hätten. Die Erniedrigung wegen des deutschen sogenannten „Gutscheinsystems“ im Supermarkt jedesmal als Asylant gebrandmarkt zu werden. Durch Androhung der Ausländerbehörde von der Schule verwiesen zu werden und der Willkür, als von dort mein Antrag auf ein Studium untersagt wurde, obwohl damals die Universität Jena keinerlei Einwände gegen meinen Studienbeginn hatte. Dieses Leben, sechs Jahre lang, hat mich und meine Eltern geprägt. Wir haben den Kampf dagegen stets geführt. Gemeinsam mit Freunden von The Voice Refugee Forum und von der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten standen wir fest für die Menschenwürde in diesem Land.
Ich erzähle diese Geschichte unserer syrischen kommunistischen Familie mit ihren zwei Perspektiven, einmal in ihrer Heimat und einmal in ihrem Exil. Und wenn ich gegen Schünemann, Kruse und Co. protestiere, dann sollen sie wissen, dass hier ein Betroffener dieser Politik vor ihnen steht. Ich und meine Familie kennen die Geheimdienste, die Polizei und den institutionellen Rassismus aufgrund eigener Erfahrung. Ich bin in diesem Sinne ein Überzeugter, aber kein Täter.
Und erneut steht ein Kommunist vor einem deutschen Gericht. Das hat Tradition in Deutschland. Vom Kommunistenprozess in Köln vor zwei Jahrhunderten hin zur Verfolgung der politischen Führung des sozialistischen Deutschlands, der Deutschen Demokratischen Republik. Immer handelt es sich dabei um politische Schauprozesse. Es soll an Einzelnen ein Exempel statuiert werden, um eine ganze Bewegung zu delegitimieren. Ankläger werden dabei zu Angeklagten, Angeklagte werden zu Anklägern. Angeklagt gehört hätten heute vor diesem Gericht allerdings zwei andere Männer:
Zum einen der zweifache Gewinner des Titels „Abschiebeminister des Jahres“ und zweifache Träger des Big Brother Awards, Herr Uwe Schünemann, Innenminister des Landes Niedersachsen. Zum anderen sein ehemaliger stellvertretender Inlandsgeheimdienstchef Herr Robert Kruse, derzeitiger Polizeichef Göttingens.
Die Anklageschrift würde wie folgt lauten: Der Herr Innenminister ist politisch verantwortlich für den Tod des Flüchtlings Shambu Lama aus Meinersen, der durch das widerrechtliche Handeln der dem Innenminister unterstehenden Ausländerbehörde Gifhorn in den „Freitod“ getrieben wurde. Shambu Lama wollte mit seinem Sohn zusammenziehen, um gemeinsam mit ihm zu leben, doch die Ausländerbehörde verweigerte ihm seinen Wunsch und drohte mit Abschiebung. Shambu Lama sprang daraufhin aus Verzweiflung vor einen Zug und starb.
Herr Schünemann ist auch für die Abschiebung von schwangeren Frauen verantwortlich. Unter anderem die Abschiebung der im vierten Monat schwangeren Syrerin Abta Houran am 7. Juli 2009. Sie wurde nach ihrer Ankunft in Syrien umgehend von syrischen Behörden festgenommen. Der wohl noch bekanntere Fall ist der der libanesischen Frau Gazale Salame. Sie wurde von ihrem Ehemann und ihren Kindern durch deutsche Polizei getrennt und trotz ihrer Schwangerschaft abgeschoben, und zwar in das ihr völlig fremde Land Türkei. Die Abschiebung von Frau Salame fand auf persönliches Drängen des Innenministers statt. Die Liste von schändlichen Abschiebungen ließe sich noch ergänzen. Der Innenminister soll die Ausländerbehörden sogar zu noch rigoroserem Verhalten angespornt haben, so viele Medienberichte.
Der Innenminister veranlasste im Jahr 2003 auch den ersten Einsatz von Überwachungsdrohnen bei Anti-Castor-Protesten und ist Betreiber und Befürworter massiver Einschränkungen der demokratischen Rechte, so u.a. des Versammlungsgesetzes. Er steht auch für präventive Überwachung von Email-Verkehr und Telefongesprächen.
Herr Uwe Schünemann ist damit natürlich nicht als Person gemeint, sondern als Stellvertreter eines institutionellen Rassismus in krassester Form: nämlich Abschiebung, Ausgrenzung, Isolation und Menschenverachtung. Er steht ebenfalls stellvertretend für eine Reihe antidemokratischer Gesetzgebungen im Bereich des Ausbaus der Geheimdienste, der Einschränkung des Versammlungsgesetzes und diversen politischen Angriffen auf Demokraten, Antifaschisten und Kommunisten.
Auf der anderen Seite steht Herr Robert Kruse als ehemaliger stellvertretender Leiter des niedersächsischen Inlandsgeheimdiensts, dem sogenannten Verfassungsschutz, nun als derzeitiger Chef der Göttinger Polizei. Zuallererst überkommt einen dabei das Befremden und Fremdschämen gegenüber dem Land Niedersachsen, eine solche Personalentscheidung getroffen zu haben, die ein Angriff ist auf den Geist des Grundgesetzes und die von Mitgliedern der Anti-Hitler-Koalition beschlossenen Potsdamer Abkommen, in denen eine Verschmelzung von Geheimdienst und Polizei strikt untersagt wird. Das ist ein Schritt zur Abschaffung der bürgerlichen Demokratie von rechts, indem man den stellvertretenden Geheimdienstchef zum Polizeichef beruft und den Polizeichef zum Geheimdienstchef – eine personelle Verschmelzung, die Besorgnis bei jedem Demokraten und Antifaschisten hervorrufen sollte.
Herr Robert Kruse ist damit natürlich auch nicht als Person gemeint, sondern als Stellvertreter für die polizeilichen widerrechtlichen Maßnahmen gegen Abschiebegegner und Antifaschisten im Rahmen des sogenannten „Tee-Küchen-Vorfalls“, für die Verfolgung eines jungen Mannes, der wochenlang untertauchen und dann unrechtmäßig seine DNA abgeben musste. Herr Kruse steht stellvertretend für die Überwachung von demokratischen und antifaschistischen Organisationen wie der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) oder Einzelpersonen wie dem Göttinger Journalisten Kai Budler durch den Inlandsgeheimdienst und für die Überwachung der Kommunisten, die letztendlichen Kämpfer für Menschenrechte.
Beide, Herr Schünemann und Herr Kruse, waren im Januar diesen Jahres vom rechten Studierendenverband der CDU in die Universität eingeladen worden. Ihnen stellten sich mehrere hundert Demokraten, Antifaschisten und Kommunisten friedlich in dem Weg. Die Polizei aber prügelte trotz reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung in die Menge.
Daher kurz noch zur Polizei, obwohl sie kein direkter politischer Gegner ist. Der Göttinger Polizei geht es heute mit diesem Prozess darum, ihr Gesicht zu bewahren, nachdem sie an jenem Januartag in bürgerlichen Medien wie dem NDR als Prügelpolizei dargestellt wurde. Es geht um Nachlieferung einer Begründung für ihre brutale Gewaltorgie gegen demokratische und antifaschistische Studierende wie mich. Ein Zitat eines Ihrer Kollegen, Richter Steinhof aus Dessau, zum Verhalten der gesamten Polizei Dessau im Rahmen der Gerichtsverhandlung um den Mord an dem Flüchtling Oury Jalloh spricht, meine ich, Bände über den Geist der deutschen Polizei:
„Was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat, und Polizeibeamte, die in besonderem Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht.“
Es ist kein Geheimnis, dass in der Polizei ein sogenannter Korps-Geist vorherrscht, in der immer mehr prügelnde Polizisten sich gegenseitig durch Absprachen vor strafrechtlicher Verfolgung – wie der Fall Oury Jalloh zeigt – schützen. Polizisten sind Instrumente des bürgerlichen Staates um die demokratische und fortschrittliche Bewegung zu unterdrücken. Sie werden häufig vor Einsätzen politisch gedrillt. Gedrillt gegen uns, jene Demokraten, die gegen Rassismus, Sozial- und Demokratieabbau vorgehen. Max Reimann, Vorsitzender der verbotenen KPD, sagte zur Verabschiedung des Grundgesetzes 1949: „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“
Die Verteidigung der bürgerlichen Demokratie gegen ihre Feinde von rechts und gegen die politische Elite dieses Landes ist eine Linie der Kommunisten, die trotz KPD-Verbot und Berufsverbote nicht geändert wurde. Wenn Sie mich heute verurteilen, dann ist es nicht nur meine Person, die sie aburteilen, sondern die demokratische und antifaschistische Bewegung. Eine demokratische und antifaschistische Bewegung, welche gegen die rechten Feinde der Demokratie protestiert hat, die protestiert hat gegen Abschiebeminister Schünemann und Ex-Geheimdienst-Chef Kruse. Es wäre ein Urteil gegen die demokratischen und antifaschistischen Kräfte, gegen die Demokratie."

Quelle: SDAJ Göttingen

Freispruch! - Politischer Prozeß in Göttingen

Am 10.01.2012 organisierte der konservative Studierendenverband Ring Christlicher Studenten (RCDS) im Zentralen Hörsaalgebäude der Universität eine Veranstaltung mit Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und dem Göttinger Polizeipräsidenten Robert Kruse unter dem Titel „Sicherheitspolitik in Niedersachsen und Göttingen im Speziellen“. Der CDU-nahe Studierendenverband wollte sich mit dieser provokativen Veranstaltung in der Endphase des Uni-Wahlkampfes ins Gespräch bringen und Stimmung gegen linke Politik machen. Ein breites Bündnis aus AStA, Fachschaften und Basisgruppen, studentischen Hochschulgruppen sowie antifaschistischen und antirassistischen Initiativen mobilisierte zu Gegenprotesten, um gemeinsam ein Zeichen gegen die Law-and-Order-Politik des niedersächsischen Abschiebe- und Innenministers zu setzen. Mittels einer symbolischen Menschenblockade vor dem Eingang der RCDS-Veranstaltung wurde gegen die von Schünemann und Kruse betriebene reaktionäre Politik protestiert.
All dies war den beiden Herren offenbar ein Dorn im Auge, so dass sie ein größeres Polizeiaufgebot gegen die Protestversammlung in Stellung brachten. Zum Einsatz kam dabei auch die seit Anfang 2012 in Göttingen stationierte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), die mittlerweile für ihr unverhältnismäßiges und brutales Vorgehen bekannt ist. Wie u.a. in einem Fernsehbeitrag des NDR über den Polizeieinsatz zu sehen war, stürmte diese geschlossene Polizeieinheit ohne äußeren Anlass in die vor dem Hörsaal friedlich versammelte Menschenmenge und traktierte die Anwesenden mit Knüppeln, Faustschlägen und Tritten. Hierbei erlitten mehrere Demonstrierende Verletzungen. Sämtliche vor dem Hörsaal befindlichen Personen wurden unter polizeilichem Gewalteinsatz aus dem Uni-Gebäude getrieben. Die losgelassene BFE-Einheit setzte somit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit faktisch außer Kraft.
Bei der Abfahrt des Ministers im Dienstfahrzeug kam es auf dem Uni-Campus erneut zu unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen gegen spontane Sitzblockaden. Personen, die sich vor dem Fahrzeugkonvoi auf die Straße setzten, wurden dabei mit unverhältnismäßiger Polizeigewalt entfernt. Insgesamt sind mehrere Strafverfahren gegen Demonstrierende eingeleitet worden. Einige vom Polizeieinsatz Betroffene haben ihrerseits Anzeigen gegen Polizeibeamte gestellt.
Während einer Demonstration am 10. März 2012 in der Göttinger Innenstadt anlässlich des Internationalen Frauenkampftags wurde ein Göttinger Antifaschist von der Polizei angehalten, seine Personalien wurden festgestellt und ihm wurde eröffnet, dass ein Verfahren anlässlich des Schünemannbesuchs vom 10.01.2012 gegen ihn laufe. Konkret lautet der Vorwurf auf Widerstand gegen die Polizei sowie Körperverletzung an einem Polizisten. Im Juli 2012 wurde ihm ein Strafbefehl über 50 Tagessätze á 15 EUR (also insg. 750 EUR) zugestellt, gegen den er Widerspruch eingelegt hat.
 
Am Donnerstag, dem 20.09.2012 fand nun der Prozess gegen den Antifaschisten vor dem Amtsgericht Göttingen statt. Er endete mit einem Freispruch in allen Punkten der Anklage.

Quelle: SDAJ Göttingen

Mittwoch, 18. Juli 2012

Buchempfehlung: GefängnisTagebuch



Kurt Fritsch, Walter Timpe (Hg.)

GefängnisTagebuch

Politische Gefangene in Hannover 1950-51

Dieses 74-seitige handschriftliche Tagebuch wurde in den Jahren 1950 und 1951 von KPD-Funktionären im Gefängifiis Hannover geschrieben. Lange vor dem KPD-Verbot 1956 wurden Antifaschisten in diesen Jahren inhaftiert, weil sie gegen die Zerstörung der Salzgitter Stahlwerke und die Zerstörung der Druckmaschine der kommunistischen Zeitung demonstrierten. Das Tagebuch wurde Mitte Mai 2002 dem lang jährigen politischen Häftling unter Hitler und Adlfitruer, Kurt Baumgarte, in seiner Wohnung von einer ihm unbekannten Person überbracht. Erst im Juli 2002 gelang es, diese Person zu ermitteln, es war ein 89-jähriger ehemaliger Beamter der niedersächsischen Justiz, der früher in mehreren regionalen Haftanstalten; auch im Justizministe­rium, tätig gewesen war. Über die Gründe für den langjährigen Besitz und die jetzige Übergabe äußerte er sich nicht. Zu vermuten bleibt, dass er es an sich genommen hat, um es vor der verordneten Vernich­tung zu bewahren und um es nun, im hohen Alter, seinen rechtmäßigen Eigentümern wieder zu übergeben, getreu dem Hinweis: „Dieses Buch ist Eigentum der Arbeitsgemeinschaft deutscher Patrioten".

2003, Kart., 140 Seiten

über die IROKK zum Sonderpreis von 5,00 EUR bestellbar.

Donnerstag, 14. Juni 2012

Staatliche Willkür

Opfer der Berufsverbote protestieren heute in Berlin gegen ihnen zugefügtes Unrecht. Gespräche mit Linksfraktion und Grünen im Bundestag. Kanzlerin hat keine Zeit

Von Markus Bernhardt in jungeWelt 14.06.2012

Das dunkle Kapitel der Kommunistenverfolgung in der BRD ist noch immer nicht abgeschlossen. Während etablierte Politik und Medien heutzutage mittels »Extremismusdoktrin« versuchen, Neonazis und ihre entschiedensten Gegner – nämlich Antifaschisten und Linke aller Couleur – gleichzusetzen, ist den Tausenden Opfern der vom SPD-Politiker und früheren Bundeskanzler Willy Brandt eingeführten staatlichen Berufsverbotspraxis bis heute keine Gerechtigkeit widerfahren. Unter dem Vorsitz Brandts hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Januar 1972 den sogenannten Radikalenerlaß beschlossen, um dafür zu sorgen, daß angebliche Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden.

Insgesamt etwa 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden in den vergangenen 40 Jahren vom Verfassungsschutz durchleuchtet. Es kam insgesamt zu rund 11000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2200 Disziplinarverfahren, 1250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Vor allem Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), aber auch Aktivisten der Friedens- und Ökologiebewegung sowie Gewerkschafter fielen der antikommunistischen Gesinnungsschnüffelei zum Opfer. Die Betroffenen wurden bis heute nicht rehabilitiert, geschweige denn für das ihnen zuteil gewordene Unrecht entschädigt.

Um auf letzteres aufmerksam zu machen, wird eine Delegation von Berufsverbotsopfern am heutigen Donnerstag versuchen, der in Berlin tagenden Ministerpräsidentenkonferenz eine Protestnote zu überreichen. In der fordern über 250 Opfer des »Radikalenerlasses« ihre Rehabilitierung. Außerdem ist zwischen 15 und 16 Uhr eine Kundgebung vor dem Kanzleramt geplant. Dort soll versucht werden, die gesammelten Unterschriften zur Aufhebung der Berufsverbote zu übergeben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht sich allerdings nicht in der Lage, die Aktivisten zu empfangen, wie Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) der Initiative bereits im Vorfeld mitteilte.

Gesprächsbereit geben sich hingegen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Diese haben Vertreter der Initiative zu politischen Gesprächen in den Bundestag eingeladen. Zu Beginn der Zusammenkunft mit der Linksfraktion ist außerdem die Übergabe einer Petition der Initiativgruppe an die Petitionsausschußvorsitzende Kersten Steinke (Linke) geplant.

»Mit dem Kampfbegriff der ›Verfassungsfeindlichkeit‹ wurden mißliebige und systemkritische Organisationen und Personen an den Rand der Legalität gerückt und in der Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Organisationsfreiheit behindert«, erinnerte Klaus Lipps, Mitglied der »Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlaß« und selbst Berufsverbotsopfer, am Mittwoch gegenüber junge Welt. Es gelte daher, dafür Sorge zu tragen, daß das Thema in der öffentlichen Diskussion bleibt. Betroffene der antikommunistischen Willkürmaßnahmen rief der Pädagoge dazu auf, »Einsicht in die bei den Behörden über sie gespeicherten Daten, die bekanntlich in fast allen Fällen die Grundlage für die Berufsverbotsmaßnahmen bildeten, zu verlangen«.

Klaus Lipps wird heute Abend in der jW-Ladengalerie (Torstraße 6 in Berlin-Mitte) zugegen sein, wenn dort ab 19.30 Uhr eine polithistorische Revue unter dem Motto »40 Jahre Radikalenerlaß – ein abgeschlossenes Kapitel im ›Land der Freiheit‹?« stattfindet. Dabei werden mehrere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aus acht Bundesländern über die ihnen zugefügten staatlichen Willkürmaßnahmen berichten, darunter auch Silvia Gingold, Tochter der antifaschistischen Widerstandskämpfer Peter und Etti Gingold.


Donnerstag, 10. Mai 2012

Es war Mord! - zum 60. Todestag von Philipp Müller

Philipp_Mueller_demo_essen_2002_uzÜber 30 000 junge Menschen waren am 11. Mai 1952 nach Essen gereist, um gegen die Wieder-bewaffnung der Bundesrepublik und die Einbindung in ein westliches Verteidigungsbündnis zu demons-trieren. Menschen, die die Schrecken des Krieges miterlebt hatten und für eine friedliche Entwicklung in Deutschland eintraten. Die Karawane war für West- und Ostdeutschland geplant und die Sowjetunion hatte in eindringlichen Noten darauf hingewiesen, dass die Wiederaufrüstung die Spaltung Deutschlands zementieren würde.
So waren es nicht nur die Kommunisten und die Freie Deutsche Jugend, die diese Karawanen unterstützten, sondern viele christliche und sozialdemo-kratische Jugendorganisationen unterstützten sie ebenfalls. Vertreter der Bekennenden Kirche und andere Friedenskräfte stellten sich als Moderatoren zur Verfügung. Das alles passte jedoch nicht in das Konzept von Bundeskanzler Adenauer, der lieber „das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“ wollte.
Am 10. Mai verbot die NRW-Regierung mit fadenscheinigen Begründungen die Veranstaltung und beorderte ein Großaufgebot von Bereitschaftspolizei nach Essen. Diese waren auf harten Einsatz getrimmt, um mit allen Mitteln Demonstrationen zu verhindern. Nicht nur mit Schlagstöcken wurde auf die Jugendlichen brutal eingeschlagen, sondern es gab auch den Befehl, von Schusswaffen Gebrauch zu machen. Der Anmelder der Essener Veranstaltung, Arnold Haumann, Student der Theologie, späterer Pfarrer, schreibt dazu in seinen Erinnerungen „Gott mit uns“: „Einige unserer Jugendlichen sind bereits so verletzt, dass sie mit Krankenwagen abtransportiert werden müssen. Plötzlich werden aus der Menge Steine geworfen. Sofort gibt ein Polizeioffizier den Schießbefehl. Es wird gezielt in die Menge geschossen, nicht nur in die Luft. Tödlich getroffen, und zwar in den Rücken, wird Philipp Müller, ein Jugendlicher aus München. Mehrere sind verletzt.“ Und Herbert Mies, der in Essen dabei war, beschreibt in seinen Erinnerungen, dass außer dem Münchener Jungkommunisten zwei weitere Jugendliche aus Münster und Kassel lebensgefährlich verletzt wurden.
Philipp Müller ist das erste Todesopfer des Kalten Krieges. Ein später eingeleitetes Verfahren zu diesem Mord verläuft im Sande. Dafür wurden gegen viele Jugendliche Haftstrafen verhängt, hier handelte es sich gezielt um Mitglieder der FDJ.
Dem Resümee von Arnold Haumann möchte ich nichts hinzufügen: „Die makabere Frage bleibt unklar – obwohl es nach meiner Erfahrungen in den letzten Jahren nahe liegt – ob der Schuss auf Philipp Müller doppelt gezielt war, auf den Teilnehmer [der Karawane] und insbesondere auf ihn als Mitglied der verbotenen FDJ“

Kommentar von Peter Dürrbeck, Mitglied der IROKK, in der UZ vom 11.05.12, Foto: UZ

Aktionen zum 60. Todestag von Philipp Müller

Zu Philipp Müllers 60. Todestag hat sich in Essen ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen gegründet, das in mehreren Aktionen an Philipp Müller und sein Anliegen erinnern will. In einem Aufruf heißt es:
„Wogegen Philipp Müller auf die Straße ging, ist eingetreten: Die Bundeswehr war beteiligt am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien, sie führt seit zehn Jahren Krieg in Afghanistan. Deutschland ist beim Kriegstreiben in aller Welt mit von der Partie. Der Rüstungsetat der Bundesrepublik ist der zweitgrößte Haushaltsposten. Deutsche Rüstungsfirmen verkauften 2011 Waffen und Kriegsgerät für 2,1 Milliarden Euro ins Ausland – Deutschland ist zum drittgrößten Waffenexporteur der Welt aufgestiegen und heizt damit weltweit Krisen und Kriege an.“

Veranstaltungen in Essen:

11. Mai 2012
17.30 Uhr, Kranzniederlegung Rüttenscheider Brücke

19.00 Uhr, Beats against militarism!
Gedenkkonzert für Philipp Müller, Weststadthalle


12. Mai 2012
11.00 Uhr
Gedenkdemonstration für Philipp Müller
Rüttenscheider Brücke

Justizunrecht im Kalten Krieg


Hätte dieser Prozeß vor einem Gericht der DDR stattgefunden, die Öffentlichkeit wäre mit gruseliger Berichterstattung über einen «typisch kommunistischen Schauprozeß« auf die Straße getrieben worden. So aber ... So aber fand das Verfahren unter weitgehender Nichtbeachtung durch die bundesdeutschen Medien statt, und wer sich heute um Einsicht in die betreffenden Justizakten bemüht, wird amtlich informiert, daß sie «nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet« worden sind.
Aus der Versenkung der so lupenreinen Vergangenheit der freiheitlich-demo­krati­schen Grundordnung hat Friedrich-Martin Balzer das Verfahren mit dem Band «Justizunrecht im Kalten Krieg. Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozeß 1959/60« verdienstvollerweise in Erinnerung geholt. Für diesen Prozeß vom 10. November 1959 bis zum 8. April 1960, dem Tag der Urteilsverkündung gegen sechs Mitglieder des Friedenskomitees der Bundesrepublik, wurde der auf Grundlage des «Blitzgesetzes« von 1951 auch beim Düsseldorfer Oberlandesgericht gebildeten Politischen Sonderstrafkammer ein eigenes Gericht beigeordnet. «Der bedeutungsvollste politische Strafprozeß seit Bestehen der Bundesrepublik wurde somit von einer Sonderkammer der Düsseldorfer Sonderstrafkammer verhandelt«, beschreibt Diether Posser, der in diesem Verfahren als Verteidiger mitgewirkt hat, den einmaligen Vorgang. Der Spiegel schrieb 1961 vom «bislang ungewöhnlichsten politischen Strafprozeß«, der «das Elend der politischen Justiz im liberalen Rechtsstaat erhelle«.
Der Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation« beschuldigt wurden in einer nach sieben Jahren dauernden Ermittlung fertiggestellten und 243 Seiten umfassenden Anklageschrift: Pastor Johannes Oberhof, Freiwilliger im Zweiten Weltkrieg, Erwin Eckert, von der evangelischen Kirche nach seinem Eintritt in die KPD seines Pfarramtes enthoben, wegen Widerstand gegen den Faschismus 1936 zu drei Jahren und acht Monate Zuchthaus verurteilt, Walter Diehl, Sprachwissenschaftler, gläubiger Christ, Gerhard Wohlrath, Kommunist, 1933 der Festnahme durch Emigration entkommen, Mitglied der Internationalen Brigaden im spanischen Freiheitskampf, Gustav Thiefes und Erich Kompalla, beide Teilnehmer am Zweiten Weltkrieg, Kompalla in den Reihen der Waffen-SS, beide zu Kriegsgegnern geworden.
Diese sieben also, vier Kommunisten darunter, waren angeklagt, im am 5. Mai 1949 in Bonn gegründeten Friedenskomitee der BRD als Rädelsführer gewirkt und versucht zu haben, durch Schriften, Reden u. a. gegen die Wiederaufrüstung, für einen Friedensvertrag und Verhandlungen mit der DDR und der Sowjetunion, auch durch die Teilnahme an internationalen Kongressen der Friedensbewegung beabsichtigt zu haben, die verfassungsmäßige Grundordnung der BRD zu beseitigen, außer Geltung zu setzen... Der UNO hätten sie den Garaus machen wollen.
Die Angeklagten und ihre vier Verteidiger, Diether Posser, Heinrich Hannover, Walther Ammann und Friedrich-Karl Kaul, sowie der Reporter der DDR-Zeitung Wochenpost, Rudolf Hirsch, kommen in Balzers Band zu Wort. Jeder betrachtet unter einem speziellen Gesichtspunkt den Verlauf dieses Verfahrens. Diether Posser spricht von den «das Gesinnungsrecht offen praktizierenden Begründungen«, mit denen das Gericht in Serie das Vorbringen von Anträgen und Dokumenten der Beschuldigten ablehnte. Heinrich Hannover erinnert sich, wie seinem Kollegen Posser darob vor dem Gericht der Kragen platzte:
«Wenn Sie alle unsere Beweisanträge zurückweisen, würde ich es ehrlicher finden, unsere Mandanten durch Verwaltungsakt ins KZ einzuweisen, statt uns Anwälte als rechtsstaatliches Dekor zu mißbrauchen.«
Bei Walther Ammann, der schon als Verteidiger vor faschistischen Sondergerichten gewirkt hatte, verursachte der vom Gericht eingeführte Begriff von der «offenkundigen Wahrheit« der Regierungspolitik, die damit unangreifbar ist, „einen bitteren Geschmack auf der Zunge, weil sich die Parallele zu einer gewissen Spruchpraxis des Dritten Reiches abzuzeichnen schien“.
…Der Sinn des Prozesses? «Außerdem muß ich die Angeklagten, deren Strafe ausgesetzt ist, darüber belehren, daß bei einer Aussetzung davon ausgegangen ist, daß sie sich in Zukunft ruhig verhalten.«
Das Buch ist ein eindringliches Plädoyer für die überfällige Rehabilitierung der noch lebenden Opfer der politischen Justiz in der Bundesrepublik jener Jahre. Es sollte zur Pflichtlektüre für angehende Juristen und all diejenigen werden, deren geschichtsbetrachtender Blickwinkel für die Jahre 1945 bis 1998 einzig auf das Stück Deutschland zwischen Elbe und Oder begrenzt ist.

Hans Daniel in: Junge Welt vom 27.03.2006, Feuilleton, Seite 15

Weitere Kommentare zu diesem Prozeß auf der Seite von Friedrich-Martin Balzer