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Donnerstag, 14. Juni 2012

Staatliche Willkür

Opfer der Berufsverbote protestieren heute in Berlin gegen ihnen zugefügtes Unrecht. Gespräche mit Linksfraktion und Grünen im Bundestag. Kanzlerin hat keine Zeit

Von Markus Bernhardt in jungeWelt 14.06.2012

Das dunkle Kapitel der Kommunistenverfolgung in der BRD ist noch immer nicht abgeschlossen. Während etablierte Politik und Medien heutzutage mittels »Extremismusdoktrin« versuchen, Neonazis und ihre entschiedensten Gegner – nämlich Antifaschisten und Linke aller Couleur – gleichzusetzen, ist den Tausenden Opfern der vom SPD-Politiker und früheren Bundeskanzler Willy Brandt eingeführten staatlichen Berufsverbotspraxis bis heute keine Gerechtigkeit widerfahren. Unter dem Vorsitz Brandts hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Januar 1972 den sogenannten Radikalenerlaß beschlossen, um dafür zu sorgen, daß angebliche Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden.

Insgesamt etwa 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden in den vergangenen 40 Jahren vom Verfassungsschutz durchleuchtet. Es kam insgesamt zu rund 11000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2200 Disziplinarverfahren, 1250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Vor allem Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), aber auch Aktivisten der Friedens- und Ökologiebewegung sowie Gewerkschafter fielen der antikommunistischen Gesinnungsschnüffelei zum Opfer. Die Betroffenen wurden bis heute nicht rehabilitiert, geschweige denn für das ihnen zuteil gewordene Unrecht entschädigt.

Um auf letzteres aufmerksam zu machen, wird eine Delegation von Berufsverbotsopfern am heutigen Donnerstag versuchen, der in Berlin tagenden Ministerpräsidentenkonferenz eine Protestnote zu überreichen. In der fordern über 250 Opfer des »Radikalenerlasses« ihre Rehabilitierung. Außerdem ist zwischen 15 und 16 Uhr eine Kundgebung vor dem Kanzleramt geplant. Dort soll versucht werden, die gesammelten Unterschriften zur Aufhebung der Berufsverbote zu übergeben. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht sich allerdings nicht in der Lage, die Aktivisten zu empfangen, wie Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) der Initiative bereits im Vorfeld mitteilte.

Gesprächsbereit geben sich hingegen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Diese haben Vertreter der Initiative zu politischen Gesprächen in den Bundestag eingeladen. Zu Beginn der Zusammenkunft mit der Linksfraktion ist außerdem die Übergabe einer Petition der Initiativgruppe an die Petitionsausschußvorsitzende Kersten Steinke (Linke) geplant.

»Mit dem Kampfbegriff der ›Verfassungsfeindlichkeit‹ wurden mißliebige und systemkritische Organisationen und Personen an den Rand der Legalität gerückt und in der Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Organisationsfreiheit behindert«, erinnerte Klaus Lipps, Mitglied der »Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlaß« und selbst Berufsverbotsopfer, am Mittwoch gegenüber junge Welt. Es gelte daher, dafür Sorge zu tragen, daß das Thema in der öffentlichen Diskussion bleibt. Betroffene der antikommunistischen Willkürmaßnahmen rief der Pädagoge dazu auf, »Einsicht in die bei den Behörden über sie gespeicherten Daten, die bekanntlich in fast allen Fällen die Grundlage für die Berufsverbotsmaßnahmen bildeten, zu verlangen«.

Klaus Lipps wird heute Abend in der jW-Ladengalerie (Torstraße 6 in Berlin-Mitte) zugegen sein, wenn dort ab 19.30 Uhr eine polithistorische Revue unter dem Motto »40 Jahre Radikalenerlaß – ein abgeschlossenes Kapitel im ›Land der Freiheit‹?« stattfindet. Dabei werden mehrere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aus acht Bundesländern über die ihnen zugefügten staatlichen Willkürmaßnahmen berichten, darunter auch Silvia Gingold, Tochter der antifaschistischen Widerstandskämpfer Peter und Etti Gingold.


Donnerstag, 10. Mai 2012

Es war Mord! - zum 60. Todestag von Philipp Müller

Philipp_Mueller_demo_essen_2002_uzÜber 30 000 junge Menschen waren am 11. Mai 1952 nach Essen gereist, um gegen die Wieder-bewaffnung der Bundesrepublik und die Einbindung in ein westliches Verteidigungsbündnis zu demons-trieren. Menschen, die die Schrecken des Krieges miterlebt hatten und für eine friedliche Entwicklung in Deutschland eintraten. Die Karawane war für West- und Ostdeutschland geplant und die Sowjetunion hatte in eindringlichen Noten darauf hingewiesen, dass die Wiederaufrüstung die Spaltung Deutschlands zementieren würde.
So waren es nicht nur die Kommunisten und die Freie Deutsche Jugend, die diese Karawanen unterstützten, sondern viele christliche und sozialdemo-kratische Jugendorganisationen unterstützten sie ebenfalls. Vertreter der Bekennenden Kirche und andere Friedenskräfte stellten sich als Moderatoren zur Verfügung. Das alles passte jedoch nicht in das Konzept von Bundeskanzler Adenauer, der lieber „das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“ wollte.
Am 10. Mai verbot die NRW-Regierung mit fadenscheinigen Begründungen die Veranstaltung und beorderte ein Großaufgebot von Bereitschaftspolizei nach Essen. Diese waren auf harten Einsatz getrimmt, um mit allen Mitteln Demonstrationen zu verhindern. Nicht nur mit Schlagstöcken wurde auf die Jugendlichen brutal eingeschlagen, sondern es gab auch den Befehl, von Schusswaffen Gebrauch zu machen. Der Anmelder der Essener Veranstaltung, Arnold Haumann, Student der Theologie, späterer Pfarrer, schreibt dazu in seinen Erinnerungen „Gott mit uns“: „Einige unserer Jugendlichen sind bereits so verletzt, dass sie mit Krankenwagen abtransportiert werden müssen. Plötzlich werden aus der Menge Steine geworfen. Sofort gibt ein Polizeioffizier den Schießbefehl. Es wird gezielt in die Menge geschossen, nicht nur in die Luft. Tödlich getroffen, und zwar in den Rücken, wird Philipp Müller, ein Jugendlicher aus München. Mehrere sind verletzt.“ Und Herbert Mies, der in Essen dabei war, beschreibt in seinen Erinnerungen, dass außer dem Münchener Jungkommunisten zwei weitere Jugendliche aus Münster und Kassel lebensgefährlich verletzt wurden.
Philipp Müller ist das erste Todesopfer des Kalten Krieges. Ein später eingeleitetes Verfahren zu diesem Mord verläuft im Sande. Dafür wurden gegen viele Jugendliche Haftstrafen verhängt, hier handelte es sich gezielt um Mitglieder der FDJ.
Dem Resümee von Arnold Haumann möchte ich nichts hinzufügen: „Die makabere Frage bleibt unklar – obwohl es nach meiner Erfahrungen in den letzten Jahren nahe liegt – ob der Schuss auf Philipp Müller doppelt gezielt war, auf den Teilnehmer [der Karawane] und insbesondere auf ihn als Mitglied der verbotenen FDJ“

Kommentar von Peter Dürrbeck, Mitglied der IROKK, in der UZ vom 11.05.12, Foto: UZ

Aktionen zum 60. Todestag von Philipp Müller

Zu Philipp Müllers 60. Todestag hat sich in Essen ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen gegründet, das in mehreren Aktionen an Philipp Müller und sein Anliegen erinnern will. In einem Aufruf heißt es:
„Wogegen Philipp Müller auf die Straße ging, ist eingetreten: Die Bundeswehr war beteiligt am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien, sie führt seit zehn Jahren Krieg in Afghanistan. Deutschland ist beim Kriegstreiben in aller Welt mit von der Partie. Der Rüstungsetat der Bundesrepublik ist der zweitgrößte Haushaltsposten. Deutsche Rüstungsfirmen verkauften 2011 Waffen und Kriegsgerät für 2,1 Milliarden Euro ins Ausland – Deutschland ist zum drittgrößten Waffenexporteur der Welt aufgestiegen und heizt damit weltweit Krisen und Kriege an.“

Veranstaltungen in Essen:

11. Mai 2012
17.30 Uhr, Kranzniederlegung Rüttenscheider Brücke

19.00 Uhr, Beats against militarism!
Gedenkkonzert für Philipp Müller, Weststadthalle


12. Mai 2012
11.00 Uhr
Gedenkdemonstration für Philipp Müller
Rüttenscheider Brücke

Justizunrecht im Kalten Krieg


Hätte dieser Prozeß vor einem Gericht der DDR stattgefunden, die Öffentlichkeit wäre mit gruseliger Berichterstattung über einen «typisch kommunistischen Schauprozeß« auf die Straße getrieben worden. So aber ... So aber fand das Verfahren unter weitgehender Nichtbeachtung durch die bundesdeutschen Medien statt, und wer sich heute um Einsicht in die betreffenden Justizakten bemüht, wird amtlich informiert, daß sie «nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet« worden sind.
Aus der Versenkung der so lupenreinen Vergangenheit der freiheitlich-demo­krati­schen Grundordnung hat Friedrich-Martin Balzer das Verfahren mit dem Band «Justizunrecht im Kalten Krieg. Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozeß 1959/60« verdienstvollerweise in Erinnerung geholt. Für diesen Prozeß vom 10. November 1959 bis zum 8. April 1960, dem Tag der Urteilsverkündung gegen sechs Mitglieder des Friedenskomitees der Bundesrepublik, wurde der auf Grundlage des «Blitzgesetzes« von 1951 auch beim Düsseldorfer Oberlandesgericht gebildeten Politischen Sonderstrafkammer ein eigenes Gericht beigeordnet. «Der bedeutungsvollste politische Strafprozeß seit Bestehen der Bundesrepublik wurde somit von einer Sonderkammer der Düsseldorfer Sonderstrafkammer verhandelt«, beschreibt Diether Posser, der in diesem Verfahren als Verteidiger mitgewirkt hat, den einmaligen Vorgang. Der Spiegel schrieb 1961 vom «bislang ungewöhnlichsten politischen Strafprozeß«, der «das Elend der politischen Justiz im liberalen Rechtsstaat erhelle«.
Der Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation« beschuldigt wurden in einer nach sieben Jahren dauernden Ermittlung fertiggestellten und 243 Seiten umfassenden Anklageschrift: Pastor Johannes Oberhof, Freiwilliger im Zweiten Weltkrieg, Erwin Eckert, von der evangelischen Kirche nach seinem Eintritt in die KPD seines Pfarramtes enthoben, wegen Widerstand gegen den Faschismus 1936 zu drei Jahren und acht Monate Zuchthaus verurteilt, Walter Diehl, Sprachwissenschaftler, gläubiger Christ, Gerhard Wohlrath, Kommunist, 1933 der Festnahme durch Emigration entkommen, Mitglied der Internationalen Brigaden im spanischen Freiheitskampf, Gustav Thiefes und Erich Kompalla, beide Teilnehmer am Zweiten Weltkrieg, Kompalla in den Reihen der Waffen-SS, beide zu Kriegsgegnern geworden.
Diese sieben also, vier Kommunisten darunter, waren angeklagt, im am 5. Mai 1949 in Bonn gegründeten Friedenskomitee der BRD als Rädelsführer gewirkt und versucht zu haben, durch Schriften, Reden u. a. gegen die Wiederaufrüstung, für einen Friedensvertrag und Verhandlungen mit der DDR und der Sowjetunion, auch durch die Teilnahme an internationalen Kongressen der Friedensbewegung beabsichtigt zu haben, die verfassungsmäßige Grundordnung der BRD zu beseitigen, außer Geltung zu setzen... Der UNO hätten sie den Garaus machen wollen.
Die Angeklagten und ihre vier Verteidiger, Diether Posser, Heinrich Hannover, Walther Ammann und Friedrich-Karl Kaul, sowie der Reporter der DDR-Zeitung Wochenpost, Rudolf Hirsch, kommen in Balzers Band zu Wort. Jeder betrachtet unter einem speziellen Gesichtspunkt den Verlauf dieses Verfahrens. Diether Posser spricht von den «das Gesinnungsrecht offen praktizierenden Begründungen«, mit denen das Gericht in Serie das Vorbringen von Anträgen und Dokumenten der Beschuldigten ablehnte. Heinrich Hannover erinnert sich, wie seinem Kollegen Posser darob vor dem Gericht der Kragen platzte:
«Wenn Sie alle unsere Beweisanträge zurückweisen, würde ich es ehrlicher finden, unsere Mandanten durch Verwaltungsakt ins KZ einzuweisen, statt uns Anwälte als rechtsstaatliches Dekor zu mißbrauchen.«
Bei Walther Ammann, der schon als Verteidiger vor faschistischen Sondergerichten gewirkt hatte, verursachte der vom Gericht eingeführte Begriff von der «offenkundigen Wahrheit« der Regierungspolitik, die damit unangreifbar ist, „einen bitteren Geschmack auf der Zunge, weil sich die Parallele zu einer gewissen Spruchpraxis des Dritten Reiches abzuzeichnen schien“.
…Der Sinn des Prozesses? «Außerdem muß ich die Angeklagten, deren Strafe ausgesetzt ist, darüber belehren, daß bei einer Aussetzung davon ausgegangen ist, daß sie sich in Zukunft ruhig verhalten.«
Das Buch ist ein eindringliches Plädoyer für die überfällige Rehabilitierung der noch lebenden Opfer der politischen Justiz in der Bundesrepublik jener Jahre. Es sollte zur Pflichtlektüre für angehende Juristen und all diejenigen werden, deren geschichtsbetrachtender Blickwinkel für die Jahre 1945 bis 1998 einzig auf das Stück Deutschland zwischen Elbe und Oder begrenzt ist.

Hans Daniel in: Junge Welt vom 27.03.2006, Feuilleton, Seite 15

Weitere Kommentare zu diesem Prozeß auf der Seite von Friedrich-Martin Balzer

Mittwoch, 9. Mai 2012

Eine Gedenkstätte im Stillstand

So lautet die Überschrift eines Artikels in der Zeitschrift ossietzky vom 14. April 2012.
Der Autor Dr. Helmut Kramer aus Wolfenbüttel weiß genau, wovon er spricht: Dr. Kramer hat jahrelang im Auftrage der niedersächsischen Justizministerin Heide Merk (SPD) über die Haftanstalt Wolfenbüttel geforscht. Dr. Kramer war Richter am Oberlandesgericht in Braunschweig und hat bei seiner Forschungsarbeit über die Justiz in der Nazizeit zum Beispiel einen Prozess gegen eine Braunschweigerin, die wegen Plünderung hingerichtet wurde, erneut aufgerollt und erreicht, dass diese Frau postum freigesprochen wurde. Also lieferte er damit einen Beweis für die mörderische Justiz des sogenannten Dritten Reichs.

Aber Dr. Kramer leistete noch mehr, er erforschte, dass in der im März 1937 eingerichteten Hinrichtungsstätte im Gefängnis Wolfenbüttel in der NS- Zeit über 650 Menschen unter dem Fallbeil oder am Galgen starben. Ausländische Widerstandskämpfer, Wehrmachtsdeserteure und „Wehrkraftzersetzer“, verschleppte Zwangsarbeiter, Sinti und Roma und „Volksschädlinge“. In Gesprächen machte er immer deutlich, dass die Zahl der Umgekommenen wahrscheinlich wesentlich höher liegt und weiter geforscht werden müsste. Wie schon der obenerwähnte Fall der Braunschweigerin zeigt, nannte er nicht nur die Opfer sondern auch die Täter dieses mörderischen Systems. Und es kam wie nicht anders zu erwarten, bei diesen Untersuchungen heraus, dass in der Zeit des Kalten Krieges in diesem Gefängnis Menschen inhaftiert waren, die durch politische Strafjustiz in Niedersachsen verurteilt worden sind. Viele FDJler, KPD- Funktionäre, Mitglieder von Organisationen wie Freie Wählervereinigungen oder der Arbeitsgruppe „Für demokratische Rechte“ oder DDR- Bürger die im Auftrage von ihren Organisationen in die Bundesrepublik gefahren waren, um zu gesamtdeutschen Gesprächen einzuladen. Redakteure der niedersächsischen Tageszeit der KPD „Neue niedersächsische Volksstimme“ waren unter den Verfolgten schon vor dem KPD- Verbot. Unter diesen Verfolgten auch Genossen, die schon in der Nazi- Zeit in KZ`s und Gefängnissen inhaftiert waren. August Baumgarte (Hannover), Richard Brennig (Peine) und August Stein (Osterode) waren zum Beispiel unter den Gefangenen in der Zeit des Kalten Krieges.

Auf Anregung von Dr. Kramer sollte auch in einer Ausstellung an diese Genossen erinnert werden. Auch hier nannte Helmut Kramer Verfolgte und Verfolger. Die meisten der Verfolgten im Kalten Krieg waren in Lüneburg von der politischen Sonderkammer verurteilt worden. Und an diesem Gericht waren besonders viele NS- Richter und Staatsanwälte tätig. Berühmt berüchtigt war der Oberstaatsanwalt  Dr. Karl Heinz Ottersbach, der in den Kriegsjahren in Polen seinen Beitrag zu  Unrechtsurteilen leistete. Er war nicht der einzige furchtbare Jurist, der an der Sonderkammer tätig war. In einer Landeswanderausstellung über NS- Verfolgung sind solche eklatanten  Beispiele vor Jahren auch genannt. Allerdings ist weder vom Landesjustizministerium nicht weiter daran gearbeitet worden, noch ist die Ausstellung in Landesgedenkstätte Wolfenbüttel ergänzt worden.

Bei einem kurzen Gespräch in der KZ- Gedenkstätte in Moringen hat mir (P.D.) der Leiter der niedersächsischen Gedenkstätten, Dr. Habbo Knoch, auf meine Frage, wie es weiter ginge mit Wolfenbüttel, geantwortet, dass ein Konzept erstellt werden solle. Das ist aber inzwischen drei Jahre her. Helmut Kramer merkt in seinem Artikel an, dass er ein Opferschicksal aufgearbeitet hat: Moritz Klein wurde 1942 in Wolfenbüttel hingerichtet unter fadenscheinigen und fehlerhaften Begründungen wurde er auf Grund einer zweifelhaften Beweisführung verurteilt.

„Er war der letzte Jude in Helmstedt, das nach Willen fanatischer Nationalsozialisten und angepasster Richter „judenfrei“ werden sollte“, schreibt Helmut Kramer. Und er nennt auch hier den Täter, der nach 1945 straffrei blieb.

Im Weiteren nennt dann Dr. Kramer einen anderen Täter hohen Ranges, der nach 1945 wieder zu hohen Richterehren kam. 1950 Richter am Bundesgerichtshof und ab 1955 war Werner Hüllen Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg (i.O.).  64 seiner Opfer sind in Wolfenbüttel hingerichtet worden. Sein Name tauchte in der oben erwähnten Landesausstellung schon auf, wurde aber aus der Ausstellung in Wolfenbüttel getilgt.

Das alles macht deutlich, wie in der Gedenkstätten Politik eine Rolle rückwärts praktiziert wird und demokratische Ansätze verschwinden sollen.

Peter Dürrbeck, Göttingen April 2012           

Freitag, 4. Mai 2012

IROKK-Button zum Philipp-Müller-Gedenken 2012


Gegen Solispende in der Geschäftsstelle der IROKK oder vor der Gedenkdemonstration am 12. Mai in Essen erhältlich.

Samstag, 28. April 2012

18. April 1947 - Bomben auf Helgoland – Die KPD leistet Widerstand


Helgoland sollte nach dem Willen der Briten für alle Zeit im Meer versenkt und damit als militärischer Stützpunkt vernichtet werden. Mit einer gewaltigen Explosion unter Verwendung hunderter von Tonnen Sprengstoff wurden am 18. April 1947 alle militärischen Einrichtungen der Insel gesprengt. Der rote Felsen wankte, aber er blieb stehen. Dann wurde Helgoland von der Royal Air Force als Bombenübungsplatz genutzt.
Die Insel Helgoland, die seit Urzeiten als Schutzhafen für Fischer und gestrandete Seefahrer diente, konnte unter den Bedingungen der ständigen Bombenabwürfe nur noch unter größter Lebensgefahr für Leib und Seele angelaufen werden. Die Unzufriedenheit unter den Fischern, Seeleuten und der Bevölkerung nahm daher von Monat zu Monat zu.
Besonders die vertriebenen Helgoländer wurden aktiv und appellierten schon 1948 mit einer Unterschriftensammlung an die UNO, die Briten und die deutschen Behörden. Sie forderten: Einstellung der Bombardierung, Freigabe Helgolands und Rückkehr aller ehemaliger Inselbewohner. Ihr Appell blieb leider bei den Offiziellen ungehört. Die Adenauer-Regierung schwieg! Sie machte sich Liebkind bei den Westmächten und erkaufte sich Wohlwollen bei der Verfolgung eigener Aufrüstungspläne. Später stellte sich heraus, dass Adenauer hinter dem Rücken des Parlaments mit den Westmächten solche Pläne geschmiedet und dann ja auch verwirklicht hat.
Die Stimmung und Protestbewegung zur Befreiung und friedlichen Wiederansiedlung Helgolands in der Bevölkerung weitete sich aus. Helgoland als friedlicher Wohnort, als Schutz- und Ferienort sollte wieder errichtet werden. Das war die gängige Meinung nicht nur bei den Einheimischen, sondern auch in breiten Teilen der Bevölkerung. Bei der jungen Generation war der Gedanke populär, jetzt endlich zur Tat zu schreiten. Aber mit der Aktion der beiden Heidelberger Studenten, die im Dezember-Januar 1950/51 auf der Insel die Europa-Fahne hissten, und einer Unterstützung durch Prinz Hubertus zu Löwenstein war es nicht getan. Im Einvernehmen mit den Briten und freundlicher Begleitung durch die bestellte Presse verließen sie die Insel. Eine neue Militärverordnung, wonach jede weitere Besetzung Helgolands mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden konnte, wurde von ihnen widerspruchslos hingenommen.
Nicht hingenommen wurde sie bei Fischern, Seeleuten und einer politisch engagierten Jugend. Ich war damals Leiter der FDJ-Gruppe in Wedel, einer Stadt im Kreis Pinneberg, die viele Helgoländer Familien aufgenommen hatte. Helgoland war oft ein Thema auf unseren Gruppenabenden. Wir sahen die Bombardierung als Teil des Säbelrasselns gegen die Sowjetunion und die DDR im ständig sich verschärfenden kalten Krieg. Verhinderung der Remilitarisierung, die friedliche Einheit Deutschlands war unser Anliegen.

Es war aber auch ein Anliegen der KPD und ihrer Abgeordneten. Gewerkschaftsmitglieder und Betriebsräte solidarisierten sich mit der Antikriegsbewegung. Auf einer Funktionärskonferenz der FDJ in Hamburg nahm mich der damalige Landesvorsitzende der FDJ und der zu dieser Zeit jüngste Bürgerschaftsabgeordnete Kurt Erlebach zur Seite und fragte mich, ob wir in unserer Gruppe in Wedel einen Jugendlichen hätten, der die Leitung einer Landungsgruppe auf Helgoland übernehmen könnte. Ich machte eine vage Zusage und sprach danach mit Hans-Peter Götsche, der in Wedel wohnte, Kunststudent war und häufig als Gast an unseren FDJ-Gruppenabenden teilnahm. Er sagte sofort zu. Danach ging alles sehr schnell. Es wurden auch Teilnehmer aus Kiel, Haselsteck und Braunschweig für die geplante Überfahrt nach Helgoland gewonnen. Alle Teilnehmer wurden bis zur Überfahrt am 23. Februar 1951 bei meinen Eltern untergebracht. Kapitän Hülse, der ebenfalls gegen die Bombardierung der Insel war, steuerte die Gruppe mit seinem Fischerboot sicher nach Helgoland, wo die Gruppe als Erstes die Weltfriedensfahne mit der berühmten Picasso-Taube hisste und zur Solidarität mit den Helgoländern aufrief. Nach vier Tagen Besetzung der Insel wurden die sieben Teilnehmer der Besetzergruppe von britischen Besatzungssoldaten verhaftet und in das Gefängnis nach Lübeck gebracht. Hier wurden sie in einem Prozess der britischen Militärverwaltung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach der erfolgreichen Landung der FDJler, die von großen Teilen der Bevölkerung begrüßt wurde, erfolgten im gleichen Jahr weitere Landungen mit insgesamt 99 Jugendlichen. Auch diese wurden verhaftet und zu insgesamt 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Der anhaltende Widerstand zwang die Militärbehörden schließlich zum Einlenken. So wurde die Insel im März 1952 freigegeben. Die Bombardierungen wurden eingestellt und die Helgoländer konnten auf ihre Insel zurückkehren.
Die Bundesregierung und ihre Verfolgungsorgane erhöhten dagegen den Druck auf die antimilitaristisch gestimmte FDJ. Sie wurde kurzerhand verboten und 1953 ihre gesamte Führung verhaftet. Im Prozess gegen die FDJ und ihrem damaligen Vorsitzenden, Jupp Angenfort, wurde ich von den Verteidigern als Zeuge vor das Bundesgericht in Karlsruhe geladen. Ich wollte über die Friedensaktivitäten der FDJ sprechen, wobei mein besonderes Anliegen die aktuelle Freigabe Helgolands und der Beitrag der jungen Generation dazu war. Das Gericht lehnte meine Zeugenaussage dazu kategorisch ab. Jupp Angenfort wurde in diesem Prozess zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.


Ewald Stiefvater


(Leicht gekürzt aus den „Mitteilungen der Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges – Niedersachen“ vom November 2008)

Samstag, 21. April 2012

Der Prozess gegen das Friedenskomitee der BRD

Auch das gehört zur Geschichte der Bundesrepublik


Die Mitglieder des Friedenskomitees der Bundesrepublik Deutschland -
Bildnachweis: VVN-BdA Bochum
Am 8. April 1960 fand ein Prozess der bundesrepublikanischen Schande sein Ende. Die politische Sonderkammer des Landgerichts Düsseldorf sprach am 56. Verhandlungstag, das Urteil gegen sechs führende Mitglieder des Friedenskomitees der Bundesrepublik Deutschland. Das waren : (1) der Pfarrer i. W. Johannes Oberhof, (2) der frühere Pfarrer Erwin Eckert, (3) der Diplomdolmetscher Walter Diehl, (4) der Gärtnereibesitzer Gerhard Wohlrath, (5) der kaufmännische Angestellte Gustav Thiefes, (6) der Versicherungsangestellte Erich Kompalla.

Walter Diehl wurde zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde im Revisionsverfahren auf 9 Monate Gefängnis (auf Bewährung) reduziert. Erich Kompalla erhielt eine Geldstrafe von DM 500. Die anderen erhielten Gefängnisstrafen zwischen 9 und 3 Monaten auf Bewährung.

Angeklagt war auch die frühere Münchener Stadtverordnete Edith Hoereth-Menge. Gegen ihren Protest wurde sie von der Sonderkammer des LG aus Gesundheitsgründen von der Teilnahme am Prozess ausgeschlossen. Sie war Mitglied des Weltfriedensrates und maßgeblich daran beteiligt, dass es für den Stockholmer Appell zur Ächtung der Atomwaffen eine starke Beteiligung aus der Bundesrepublik zur weltweiten Sammlung von über 500 Millionen Unterschriften gab.

Erwin Eckert und Gerhard Wohlrath waren bereits wegen ihres Kampfes gegen Krieg und Faschismus von der Nazijustiz verfolgt.

Über Menschen wie sie schrieb Heinrich Hannover im Vorwort zum Buch Rolf Gössners "Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs" u. a.: Zu ihnen gehörten "Menschen, denen zweimal in ihrem Leben Justizunrecht zugefügt worden ist, das erste Mal von Hitlers Nazijustiz und das zweite Mal von Richtern, die den Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geleistet hatten. Und oft genug waren es Richter, deren erster Treueschwur dem Führer Adolf Hitler gegolten hatte. Sie brauchten als Waffenträger des Kalten Krieges nur geringfügig umzulernen. Den Feind kannten sie schon." Hier bezog sich Hannover wohl auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Hassler, der im Bundestag vom 1. Strafrechtsänderungsgesetz von 1951, dem "Blitzgesetz" sagte, es sei eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen. Denn die Anklageschrift stützte sich eben auf dieses Blitzgesetz, das nach seiner Verabschiedung 1951 bis zum 8. Strafrechtsänderungsgesetz von 1968 zu einer Quelle zehntausendfachen politischen Unrechts wurde.

Die Anklageschrift war vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dr. Max Güde erstellt worden. Gegen seinen Widerstand hatte der BGH die Verhandlung der Anklage an das LG Düsseldorf abgegeben. Die Anklageschrift stand unter dem Zeichen 1 StE 1/58 - (StE 159/52)

Doch das LG Düsseldorf verhandelte ganz auf der von der Anklage vorgegebenen Linie. Und das war der Antikommunismus und Antisowjetismus. Jegliche Kritik an der Politik der CDU und der CDU-geführten Regierung wurde als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewertet. Da hatte Adenauer an Ludwig XIV. und seinen Ausspruch angeknüpft: "Der Staat, das bin ich." Wer sich danach nicht richtete, bekam es mit dem juristischen Knüppel des Adenauerstaates zu tun. Das prägte dann auch den ganzen Prozessverlauf. Da saß nicht nur das Friedenskomitee auf der Anklagebank, sondern gleich der ganze Weltfriedensrat, an dessen Arbeit einige der Angeklagten führend teilgenommen hatten. Da auch die KPD vor und selbstverständlich auch nach dem Verbot eine Politik der Friedenssicherung für unser Land verfolgte, wurde dann auch stets vom kommunistischen Friedenskomitee gesprochen. Und der Regierung der Sowjetunion wurde unterstellt, sie wolle den Weltfriedensrat in eine "kommunistische UNO" umgestalten. (Anklageschrift Seite 10, 1. Abs.) Der Angeklagte Eckert habe in einem Rundschreiben vom 21. 9. 1951 Bundeskanzler Adenauer vorgeworfen, er habe US-amerikanische Kriegspläne nachdrücklich begrüßt (Anklageschrift Seite 21 unter 5.). Da hatte der Herr Generalbundesanwalt wohl die Tatsache verdrängt: "Als Bundeskanzler Adenauer im August 1950 den Westmächten anbot, ein Kontingent westdeutscher Soldaten für eine "Europa-Armee" aufzustellen, trat Innenminister Heinemann aus Protest dagegen zurück und legte in einem Memorandum vom 13. 10. die politischen Gründe dafür dar, weshalb er Adenauers Initiative für verfehlt hielt." (Gustav Heinemann "Einspruch - Ermutigung für entschiedene Demokraten", Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger 1999, Seite 110 ff.) Als Zeuge der Verteidigung sagte Dr. Dr. Gustav Heinemann im Prozess aus, was aber vom Gericht nicht berücksichtigt, wurde. Die Ursache dafür lag wohl auch darin, dass bei Prozessbeginn sein Ausgang bereits festlag: Alle Personen, die sich für den Frieden einsetzen, zu diffamieren und die Friedenskomitees aller Ebenen in der BRD zu diskreditieren, um Menschen von der Betätigung für die Ziele der Friedensbewegung abzuhalten, um auch den letzten Widerstand gegen die Adenauersche Kriegspolitik zu brechen.

Die Anklageschrift unterstellt entgegengesetzt der Wahrheit auf Seite 2 ff. "in Düsseldorf und anderen Orten im In- und Ausland seit 1951 (das Friedenskomitee wurde 1949 im Bonner Rathaus gegründet, aber 1951 wurde das Blitzgesetz verabschiedet, das die juristischen Gründe für diesen Prozess wie für Zehntausende andere abgab) fortgesetzt und gemeinschaftlich durch dieselbe Handlung a) die Bestrebungen einer Vereinigung, deren Zwecke oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, als Rädelsführer gefördert zu haben, b) an einer Verbindung teilgenommen zu haben, deren Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll, und zwar als Vorsteher. (...) Die Anklageschrift entlarvt die Geheimhaltungsabsicht selbst als eine Unterstellung, die diffamieren soll. Im Abschnitt "V. Publizistische Tätigkeit der Friedensorganisationen" nimmt die Aufzählung der Publikationen 70 Seiten ein. Wer macht sich eine solche Arbeit, wenn er Geheimhaltung beabsichtigt?

In dem von Friedrich-Martin Balzer herausgegebenem Buch "Justizunrecht im Kalten Krieg - Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozess 1959/60" (Papy Rossa, Köln 2006) schreibt Walter Giehl am Ende seines Beitrags: "Eine Nachbemerkung fürs Heutige: Exekutive und Justiz der alten Bundesrepublik waren wahrlich keine Gralsritter mit weißem, unbeflecktem Schild. Wer arbeitet die ´Altlasten´ dieser Republik auf?" Wir, die Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, haben in den vergangenen 20 Jahren dazu mancherlei - auch parlamentarische - Anstöße gegeben. Zunehmend wird dazu auch unser Archiv, das wir mühsam zusammengetragen haben, für verschiedene Zwecke genutzt.

Doch auch der damalige Generalbundesanwalt Güde hat wohl auch aus den Erfahrungen dieses Prozesses Schlussfolgerungen gezogen. Die Güde-Titelgeschichte im Spiegel vom 5. August 1961 machte das publik. Mit Blick auf den Prozess gegen das Friedenskomitee der BRD schrieb die Redaktion kommentierend: "Staatsanwaltschaft und Gericht operierten mit dem deutschen Recht fremden Begriff der ´Kontaktschuld´. So wie in der griechischen Sage der phrygische König Midas alles, was er berührte, in Gold verwandelte, so wurde alles, was Kommunisten unterstützten, sofort verfassungsfeindlich. Das war die Faustregel der Urteilsfindung." Doch Güde spitzte seine Kritik gemessen an der Vergangenheit zu. Und der Höhepunkt war die Feststellung: "Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist." Und den Bundestagsabgeordneten schrieb er ins Stammbuch: "Die Bundestagsabgeordneten wissen überhaupt, was sie (mit dem Ersten Strafrechtsänderungsgesetz 1951) beschlossen haben." Hinsichtlich der Äußerungen Güdes im Spiegel schrieb Diether Posser in seinem Band "Anwalt im Kalten Krieg" (Seite 257): "Auch andere Stellen dieser Güde-Titelgeschichte stimmten uns hoffnungsfroh. Für viele, gerade auch für Heinemann und mich, waren die Äußerungen Güdes wie eine Befreiung." Das Düsseldorfer Urteil vom 8. April 1960 war juristisches Unrecht. Es zeigt sich, dass das ganze Verfahren nur eingeleitet und durchgeführt wurde, um mit Hilfe der Gesinnungsjustiz unter dem Vorwand angeblich schwerer Vergehen die Betätigungsmöglichkeiten für die Friedensbewegung in der Bundesrepublik einzuschränken. Die herrschenden und Regierenden wollten durch das Urteil erreichen, das sich die sechs führenden Persönlichkeiten des FK der BRD auf lange Zeit nicht politisch im Sine der Verständigung und des Friedens betätigen sollten. Das Urteil richtete sich damit gegen die Friedensbewegung in ihrer Gesamtheit.

Doch der Bereitschaft zum Engagement für den Frieden und vor allem gegen die Gefahr eines Atomkriegs wurde durch das Urteil nicht der Boden entzogen. Der "Marsch von London nach Aldermaston" wurde europaweit aufgegriffen. Ein Jahr danach, 1960, nur eine Woche nach dem Düsseldorfer Urteilsspruch, begann der erste Ostermarsch in der BRD, von Hamburg und anderen norddeutschen Städten nach Bergen-Hohne. Im Jahr darauf ging der erste Ostermarsch Ruhr von Oberhausen (Rheinland) über drei Tage durch das Ruhrgebiet nach Dortmund. In Oberhausen gingen wir mit ca. 250 Marschierern los und kamen Ostermontag mit 5 000 Teilnehmern in Dortmund an.

Die Ostermärsche wurden über Jahrzehnte zu einer Massenbewegung, mit wenn auch schwankender Beteiligung. Das zeigt: Die Idee des Friedens bleibt lebendig!

Karl Stiffel