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Mittwoch, 9. Mai 2012

Eine Gedenkstätte im Stillstand

So lautet die Überschrift eines Artikels in der Zeitschrift ossietzky vom 14. April 2012.
Der Autor Dr. Helmut Kramer aus Wolfenbüttel weiß genau, wovon er spricht: Dr. Kramer hat jahrelang im Auftrage der niedersächsischen Justizministerin Heide Merk (SPD) über die Haftanstalt Wolfenbüttel geforscht. Dr. Kramer war Richter am Oberlandesgericht in Braunschweig und hat bei seiner Forschungsarbeit über die Justiz in der Nazizeit zum Beispiel einen Prozess gegen eine Braunschweigerin, die wegen Plünderung hingerichtet wurde, erneut aufgerollt und erreicht, dass diese Frau postum freigesprochen wurde. Also lieferte er damit einen Beweis für die mörderische Justiz des sogenannten Dritten Reichs.

Aber Dr. Kramer leistete noch mehr, er erforschte, dass in der im März 1937 eingerichteten Hinrichtungsstätte im Gefängnis Wolfenbüttel in der NS- Zeit über 650 Menschen unter dem Fallbeil oder am Galgen starben. Ausländische Widerstandskämpfer, Wehrmachtsdeserteure und „Wehrkraftzersetzer“, verschleppte Zwangsarbeiter, Sinti und Roma und „Volksschädlinge“. In Gesprächen machte er immer deutlich, dass die Zahl der Umgekommenen wahrscheinlich wesentlich höher liegt und weiter geforscht werden müsste. Wie schon der obenerwähnte Fall der Braunschweigerin zeigt, nannte er nicht nur die Opfer sondern auch die Täter dieses mörderischen Systems. Und es kam wie nicht anders zu erwarten, bei diesen Untersuchungen heraus, dass in der Zeit des Kalten Krieges in diesem Gefängnis Menschen inhaftiert waren, die durch politische Strafjustiz in Niedersachsen verurteilt worden sind. Viele FDJler, KPD- Funktionäre, Mitglieder von Organisationen wie Freie Wählervereinigungen oder der Arbeitsgruppe „Für demokratische Rechte“ oder DDR- Bürger die im Auftrage von ihren Organisationen in die Bundesrepublik gefahren waren, um zu gesamtdeutschen Gesprächen einzuladen. Redakteure der niedersächsischen Tageszeit der KPD „Neue niedersächsische Volksstimme“ waren unter den Verfolgten schon vor dem KPD- Verbot. Unter diesen Verfolgten auch Genossen, die schon in der Nazi- Zeit in KZ`s und Gefängnissen inhaftiert waren. August Baumgarte (Hannover), Richard Brennig (Peine) und August Stein (Osterode) waren zum Beispiel unter den Gefangenen in der Zeit des Kalten Krieges.

Auf Anregung von Dr. Kramer sollte auch in einer Ausstellung an diese Genossen erinnert werden. Auch hier nannte Helmut Kramer Verfolgte und Verfolger. Die meisten der Verfolgten im Kalten Krieg waren in Lüneburg von der politischen Sonderkammer verurteilt worden. Und an diesem Gericht waren besonders viele NS- Richter und Staatsanwälte tätig. Berühmt berüchtigt war der Oberstaatsanwalt  Dr. Karl Heinz Ottersbach, der in den Kriegsjahren in Polen seinen Beitrag zu  Unrechtsurteilen leistete. Er war nicht der einzige furchtbare Jurist, der an der Sonderkammer tätig war. In einer Landeswanderausstellung über NS- Verfolgung sind solche eklatanten  Beispiele vor Jahren auch genannt. Allerdings ist weder vom Landesjustizministerium nicht weiter daran gearbeitet worden, noch ist die Ausstellung in Landesgedenkstätte Wolfenbüttel ergänzt worden.

Bei einem kurzen Gespräch in der KZ- Gedenkstätte in Moringen hat mir (P.D.) der Leiter der niedersächsischen Gedenkstätten, Dr. Habbo Knoch, auf meine Frage, wie es weiter ginge mit Wolfenbüttel, geantwortet, dass ein Konzept erstellt werden solle. Das ist aber inzwischen drei Jahre her. Helmut Kramer merkt in seinem Artikel an, dass er ein Opferschicksal aufgearbeitet hat: Moritz Klein wurde 1942 in Wolfenbüttel hingerichtet unter fadenscheinigen und fehlerhaften Begründungen wurde er auf Grund einer zweifelhaften Beweisführung verurteilt.

„Er war der letzte Jude in Helmstedt, das nach Willen fanatischer Nationalsozialisten und angepasster Richter „judenfrei“ werden sollte“, schreibt Helmut Kramer. Und er nennt auch hier den Täter, der nach 1945 straffrei blieb.

Im Weiteren nennt dann Dr. Kramer einen anderen Täter hohen Ranges, der nach 1945 wieder zu hohen Richterehren kam. 1950 Richter am Bundesgerichtshof und ab 1955 war Werner Hüllen Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg (i.O.).  64 seiner Opfer sind in Wolfenbüttel hingerichtet worden. Sein Name tauchte in der oben erwähnten Landesausstellung schon auf, wurde aber aus der Ausstellung in Wolfenbüttel getilgt.

Das alles macht deutlich, wie in der Gedenkstätten Politik eine Rolle rückwärts praktiziert wird und demokratische Ansätze verschwinden sollen.

Peter Dürrbeck, Göttingen April 2012           

Freitag, 4. Mai 2012

IROKK-Button zum Philipp-Müller-Gedenken 2012


Gegen Solispende in der Geschäftsstelle der IROKK oder vor der Gedenkdemonstration am 12. Mai in Essen erhältlich.

Samstag, 28. April 2012

18. April 1947 - Bomben auf Helgoland – Die KPD leistet Widerstand


Helgoland sollte nach dem Willen der Briten für alle Zeit im Meer versenkt und damit als militärischer Stützpunkt vernichtet werden. Mit einer gewaltigen Explosion unter Verwendung hunderter von Tonnen Sprengstoff wurden am 18. April 1947 alle militärischen Einrichtungen der Insel gesprengt. Der rote Felsen wankte, aber er blieb stehen. Dann wurde Helgoland von der Royal Air Force als Bombenübungsplatz genutzt.
Die Insel Helgoland, die seit Urzeiten als Schutzhafen für Fischer und gestrandete Seefahrer diente, konnte unter den Bedingungen der ständigen Bombenabwürfe nur noch unter größter Lebensgefahr für Leib und Seele angelaufen werden. Die Unzufriedenheit unter den Fischern, Seeleuten und der Bevölkerung nahm daher von Monat zu Monat zu.
Besonders die vertriebenen Helgoländer wurden aktiv und appellierten schon 1948 mit einer Unterschriftensammlung an die UNO, die Briten und die deutschen Behörden. Sie forderten: Einstellung der Bombardierung, Freigabe Helgolands und Rückkehr aller ehemaliger Inselbewohner. Ihr Appell blieb leider bei den Offiziellen ungehört. Die Adenauer-Regierung schwieg! Sie machte sich Liebkind bei den Westmächten und erkaufte sich Wohlwollen bei der Verfolgung eigener Aufrüstungspläne. Später stellte sich heraus, dass Adenauer hinter dem Rücken des Parlaments mit den Westmächten solche Pläne geschmiedet und dann ja auch verwirklicht hat.
Die Stimmung und Protestbewegung zur Befreiung und friedlichen Wiederansiedlung Helgolands in der Bevölkerung weitete sich aus. Helgoland als friedlicher Wohnort, als Schutz- und Ferienort sollte wieder errichtet werden. Das war die gängige Meinung nicht nur bei den Einheimischen, sondern auch in breiten Teilen der Bevölkerung. Bei der jungen Generation war der Gedanke populär, jetzt endlich zur Tat zu schreiten. Aber mit der Aktion der beiden Heidelberger Studenten, die im Dezember-Januar 1950/51 auf der Insel die Europa-Fahne hissten, und einer Unterstützung durch Prinz Hubertus zu Löwenstein war es nicht getan. Im Einvernehmen mit den Briten und freundlicher Begleitung durch die bestellte Presse verließen sie die Insel. Eine neue Militärverordnung, wonach jede weitere Besetzung Helgolands mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden konnte, wurde von ihnen widerspruchslos hingenommen.
Nicht hingenommen wurde sie bei Fischern, Seeleuten und einer politisch engagierten Jugend. Ich war damals Leiter der FDJ-Gruppe in Wedel, einer Stadt im Kreis Pinneberg, die viele Helgoländer Familien aufgenommen hatte. Helgoland war oft ein Thema auf unseren Gruppenabenden. Wir sahen die Bombardierung als Teil des Säbelrasselns gegen die Sowjetunion und die DDR im ständig sich verschärfenden kalten Krieg. Verhinderung der Remilitarisierung, die friedliche Einheit Deutschlands war unser Anliegen.

Es war aber auch ein Anliegen der KPD und ihrer Abgeordneten. Gewerkschaftsmitglieder und Betriebsräte solidarisierten sich mit der Antikriegsbewegung. Auf einer Funktionärskonferenz der FDJ in Hamburg nahm mich der damalige Landesvorsitzende der FDJ und der zu dieser Zeit jüngste Bürgerschaftsabgeordnete Kurt Erlebach zur Seite und fragte mich, ob wir in unserer Gruppe in Wedel einen Jugendlichen hätten, der die Leitung einer Landungsgruppe auf Helgoland übernehmen könnte. Ich machte eine vage Zusage und sprach danach mit Hans-Peter Götsche, der in Wedel wohnte, Kunststudent war und häufig als Gast an unseren FDJ-Gruppenabenden teilnahm. Er sagte sofort zu. Danach ging alles sehr schnell. Es wurden auch Teilnehmer aus Kiel, Haselsteck und Braunschweig für die geplante Überfahrt nach Helgoland gewonnen. Alle Teilnehmer wurden bis zur Überfahrt am 23. Februar 1951 bei meinen Eltern untergebracht. Kapitän Hülse, der ebenfalls gegen die Bombardierung der Insel war, steuerte die Gruppe mit seinem Fischerboot sicher nach Helgoland, wo die Gruppe als Erstes die Weltfriedensfahne mit der berühmten Picasso-Taube hisste und zur Solidarität mit den Helgoländern aufrief. Nach vier Tagen Besetzung der Insel wurden die sieben Teilnehmer der Besetzergruppe von britischen Besatzungssoldaten verhaftet und in das Gefängnis nach Lübeck gebracht. Hier wurden sie in einem Prozess der britischen Militärverwaltung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach der erfolgreichen Landung der FDJler, die von großen Teilen der Bevölkerung begrüßt wurde, erfolgten im gleichen Jahr weitere Landungen mit insgesamt 99 Jugendlichen. Auch diese wurden verhaftet und zu insgesamt 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Der anhaltende Widerstand zwang die Militärbehörden schließlich zum Einlenken. So wurde die Insel im März 1952 freigegeben. Die Bombardierungen wurden eingestellt und die Helgoländer konnten auf ihre Insel zurückkehren.
Die Bundesregierung und ihre Verfolgungsorgane erhöhten dagegen den Druck auf die antimilitaristisch gestimmte FDJ. Sie wurde kurzerhand verboten und 1953 ihre gesamte Führung verhaftet. Im Prozess gegen die FDJ und ihrem damaligen Vorsitzenden, Jupp Angenfort, wurde ich von den Verteidigern als Zeuge vor das Bundesgericht in Karlsruhe geladen. Ich wollte über die Friedensaktivitäten der FDJ sprechen, wobei mein besonderes Anliegen die aktuelle Freigabe Helgolands und der Beitrag der jungen Generation dazu war. Das Gericht lehnte meine Zeugenaussage dazu kategorisch ab. Jupp Angenfort wurde in diesem Prozess zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.


Ewald Stiefvater


(Leicht gekürzt aus den „Mitteilungen der Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges – Niedersachen“ vom November 2008)

Samstag, 21. April 2012

Der Prozess gegen das Friedenskomitee der BRD

Auch das gehört zur Geschichte der Bundesrepublik


Die Mitglieder des Friedenskomitees der Bundesrepublik Deutschland -
Bildnachweis: VVN-BdA Bochum
Am 8. April 1960 fand ein Prozess der bundesrepublikanischen Schande sein Ende. Die politische Sonderkammer des Landgerichts Düsseldorf sprach am 56. Verhandlungstag, das Urteil gegen sechs führende Mitglieder des Friedenskomitees der Bundesrepublik Deutschland. Das waren : (1) der Pfarrer i. W. Johannes Oberhof, (2) der frühere Pfarrer Erwin Eckert, (3) der Diplomdolmetscher Walter Diehl, (4) der Gärtnereibesitzer Gerhard Wohlrath, (5) der kaufmännische Angestellte Gustav Thiefes, (6) der Versicherungsangestellte Erich Kompalla.

Walter Diehl wurde zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde im Revisionsverfahren auf 9 Monate Gefängnis (auf Bewährung) reduziert. Erich Kompalla erhielt eine Geldstrafe von DM 500. Die anderen erhielten Gefängnisstrafen zwischen 9 und 3 Monaten auf Bewährung.

Angeklagt war auch die frühere Münchener Stadtverordnete Edith Hoereth-Menge. Gegen ihren Protest wurde sie von der Sonderkammer des LG aus Gesundheitsgründen von der Teilnahme am Prozess ausgeschlossen. Sie war Mitglied des Weltfriedensrates und maßgeblich daran beteiligt, dass es für den Stockholmer Appell zur Ächtung der Atomwaffen eine starke Beteiligung aus der Bundesrepublik zur weltweiten Sammlung von über 500 Millionen Unterschriften gab.

Erwin Eckert und Gerhard Wohlrath waren bereits wegen ihres Kampfes gegen Krieg und Faschismus von der Nazijustiz verfolgt.

Über Menschen wie sie schrieb Heinrich Hannover im Vorwort zum Buch Rolf Gössners "Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs" u. a.: Zu ihnen gehörten "Menschen, denen zweimal in ihrem Leben Justizunrecht zugefügt worden ist, das erste Mal von Hitlers Nazijustiz und das zweite Mal von Richtern, die den Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung geleistet hatten. Und oft genug waren es Richter, deren erster Treueschwur dem Führer Adolf Hitler gegolten hatte. Sie brauchten als Waffenträger des Kalten Krieges nur geringfügig umzulernen. Den Feind kannten sie schon." Hier bezog sich Hannover wohl auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Hassler, der im Bundestag vom 1. Strafrechtsänderungsgesetz von 1951, dem "Blitzgesetz" sagte, es sei eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen. Denn die Anklageschrift stützte sich eben auf dieses Blitzgesetz, das nach seiner Verabschiedung 1951 bis zum 8. Strafrechtsänderungsgesetz von 1968 zu einer Quelle zehntausendfachen politischen Unrechts wurde.

Die Anklageschrift war vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dr. Max Güde erstellt worden. Gegen seinen Widerstand hatte der BGH die Verhandlung der Anklage an das LG Düsseldorf abgegeben. Die Anklageschrift stand unter dem Zeichen 1 StE 1/58 - (StE 159/52)

Doch das LG Düsseldorf verhandelte ganz auf der von der Anklage vorgegebenen Linie. Und das war der Antikommunismus und Antisowjetismus. Jegliche Kritik an der Politik der CDU und der CDU-geführten Regierung wurde als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gewertet. Da hatte Adenauer an Ludwig XIV. und seinen Ausspruch angeknüpft: "Der Staat, das bin ich." Wer sich danach nicht richtete, bekam es mit dem juristischen Knüppel des Adenauerstaates zu tun. Das prägte dann auch den ganzen Prozessverlauf. Da saß nicht nur das Friedenskomitee auf der Anklagebank, sondern gleich der ganze Weltfriedensrat, an dessen Arbeit einige der Angeklagten führend teilgenommen hatten. Da auch die KPD vor und selbstverständlich auch nach dem Verbot eine Politik der Friedenssicherung für unser Land verfolgte, wurde dann auch stets vom kommunistischen Friedenskomitee gesprochen. Und der Regierung der Sowjetunion wurde unterstellt, sie wolle den Weltfriedensrat in eine "kommunistische UNO" umgestalten. (Anklageschrift Seite 10, 1. Abs.) Der Angeklagte Eckert habe in einem Rundschreiben vom 21. 9. 1951 Bundeskanzler Adenauer vorgeworfen, er habe US-amerikanische Kriegspläne nachdrücklich begrüßt (Anklageschrift Seite 21 unter 5.). Da hatte der Herr Generalbundesanwalt wohl die Tatsache verdrängt: "Als Bundeskanzler Adenauer im August 1950 den Westmächten anbot, ein Kontingent westdeutscher Soldaten für eine "Europa-Armee" aufzustellen, trat Innenminister Heinemann aus Protest dagegen zurück und legte in einem Memorandum vom 13. 10. die politischen Gründe dafür dar, weshalb er Adenauers Initiative für verfehlt hielt." (Gustav Heinemann "Einspruch - Ermutigung für entschiedene Demokraten", Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger 1999, Seite 110 ff.) Als Zeuge der Verteidigung sagte Dr. Dr. Gustav Heinemann im Prozess aus, was aber vom Gericht nicht berücksichtigt, wurde. Die Ursache dafür lag wohl auch darin, dass bei Prozessbeginn sein Ausgang bereits festlag: Alle Personen, die sich für den Frieden einsetzen, zu diffamieren und die Friedenskomitees aller Ebenen in der BRD zu diskreditieren, um Menschen von der Betätigung für die Ziele der Friedensbewegung abzuhalten, um auch den letzten Widerstand gegen die Adenauersche Kriegspolitik zu brechen.

Die Anklageschrift unterstellt entgegengesetzt der Wahrheit auf Seite 2 ff. "in Düsseldorf und anderen Orten im In- und Ausland seit 1951 (das Friedenskomitee wurde 1949 im Bonner Rathaus gegründet, aber 1951 wurde das Blitzgesetz verabschiedet, das die juristischen Gründe für diesen Prozess wie für Zehntausende andere abgab) fortgesetzt und gemeinschaftlich durch dieselbe Handlung a) die Bestrebungen einer Vereinigung, deren Zwecke oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, als Rädelsführer gefördert zu haben, b) an einer Verbindung teilgenommen zu haben, deren Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll, und zwar als Vorsteher. (...) Die Anklageschrift entlarvt die Geheimhaltungsabsicht selbst als eine Unterstellung, die diffamieren soll. Im Abschnitt "V. Publizistische Tätigkeit der Friedensorganisationen" nimmt die Aufzählung der Publikationen 70 Seiten ein. Wer macht sich eine solche Arbeit, wenn er Geheimhaltung beabsichtigt?

In dem von Friedrich-Martin Balzer herausgegebenem Buch "Justizunrecht im Kalten Krieg - Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozess 1959/60" (Papy Rossa, Köln 2006) schreibt Walter Giehl am Ende seines Beitrags: "Eine Nachbemerkung fürs Heutige: Exekutive und Justiz der alten Bundesrepublik waren wahrlich keine Gralsritter mit weißem, unbeflecktem Schild. Wer arbeitet die ´Altlasten´ dieser Republik auf?" Wir, die Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, haben in den vergangenen 20 Jahren dazu mancherlei - auch parlamentarische - Anstöße gegeben. Zunehmend wird dazu auch unser Archiv, das wir mühsam zusammengetragen haben, für verschiedene Zwecke genutzt.

Doch auch der damalige Generalbundesanwalt Güde hat wohl auch aus den Erfahrungen dieses Prozesses Schlussfolgerungen gezogen. Die Güde-Titelgeschichte im Spiegel vom 5. August 1961 machte das publik. Mit Blick auf den Prozess gegen das Friedenskomitee der BRD schrieb die Redaktion kommentierend: "Staatsanwaltschaft und Gericht operierten mit dem deutschen Recht fremden Begriff der ´Kontaktschuld´. So wie in der griechischen Sage der phrygische König Midas alles, was er berührte, in Gold verwandelte, so wurde alles, was Kommunisten unterstützten, sofort verfassungsfeindlich. Das war die Faustregel der Urteilsfindung." Doch Güde spitzte seine Kritik gemessen an der Vergangenheit zu. Und der Höhepunkt war die Feststellung: "Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist." Und den Bundestagsabgeordneten schrieb er ins Stammbuch: "Die Bundestagsabgeordneten wissen überhaupt, was sie (mit dem Ersten Strafrechtsänderungsgesetz 1951) beschlossen haben." Hinsichtlich der Äußerungen Güdes im Spiegel schrieb Diether Posser in seinem Band "Anwalt im Kalten Krieg" (Seite 257): "Auch andere Stellen dieser Güde-Titelgeschichte stimmten uns hoffnungsfroh. Für viele, gerade auch für Heinemann und mich, waren die Äußerungen Güdes wie eine Befreiung." Das Düsseldorfer Urteil vom 8. April 1960 war juristisches Unrecht. Es zeigt sich, dass das ganze Verfahren nur eingeleitet und durchgeführt wurde, um mit Hilfe der Gesinnungsjustiz unter dem Vorwand angeblich schwerer Vergehen die Betätigungsmöglichkeiten für die Friedensbewegung in der Bundesrepublik einzuschränken. Die herrschenden und Regierenden wollten durch das Urteil erreichen, das sich die sechs führenden Persönlichkeiten des FK der BRD auf lange Zeit nicht politisch im Sine der Verständigung und des Friedens betätigen sollten. Das Urteil richtete sich damit gegen die Friedensbewegung in ihrer Gesamtheit.

Doch der Bereitschaft zum Engagement für den Frieden und vor allem gegen die Gefahr eines Atomkriegs wurde durch das Urteil nicht der Boden entzogen. Der "Marsch von London nach Aldermaston" wurde europaweit aufgegriffen. Ein Jahr danach, 1960, nur eine Woche nach dem Düsseldorfer Urteilsspruch, begann der erste Ostermarsch in der BRD, von Hamburg und anderen norddeutschen Städten nach Bergen-Hohne. Im Jahr darauf ging der erste Ostermarsch Ruhr von Oberhausen (Rheinland) über drei Tage durch das Ruhrgebiet nach Dortmund. In Oberhausen gingen wir mit ca. 250 Marschierern los und kamen Ostermontag mit 5 000 Teilnehmern in Dortmund an.

Die Ostermärsche wurden über Jahrzehnte zu einer Massenbewegung, mit wenn auch schwankender Beteiligung. Das zeigt: Die Idee des Friedens bleibt lebendig!

Karl Stiffel

Dienstag, 17. April 2012

Wiederholungstäter

Bild von der Trauerfeier in Seelze am 28. Juli 2006

Erinnerung an Kurt Baumgarte zum 100. Geburtstag. Der Kommunist und Widerstandskämpfer gehört zu den »­vergessenen Justizopfern des Kalten Krieges«

Von Hans Daniel, in junge Welt 18.04.2012
Aber wer weiß noch, daß es auch in der alten Bundesrepublik eine politische Justiz gegeben hat, die den Kalten Krieg im Gerichtssaal geführt und Menschen um ihre Freiheit, ihren Beruf, ihre Renten, mit einem Wort um ihr Lebensglück gebracht hat, weil ihre politische Gesinnung nicht in die antikommunistische ausgerichtete formierte Gesellschaft paßte?« So beginnt Heinrich Hannover, Rechtsanwalt und Verteidiger nicht weniger Bundesbürger, die in den Jahren von 1951 bis 1968 mit Verfahren belegt wurden, sein Vorwort zur Streitschrift seines Kollegen Rolf Gössner über »Die vergessenen Justiz­opfer des Kalten Krieges«. (Aufbau Taschenbuch Verlag 1998) Unter den rund 10000 Bundesbürgern, die durch die Politische Sonderstrafkammer zu Zuchthaus und Gefängnisstrafen verurteilt worden sind, nimmt der am 22. April 1912 in Braunschweig geborene Graphiker Kurt Baumgarte einen ganz besonderen Platz ein.

Er gehörte zu jenen Opfern, die, um noch einmal Heinrich Hannover zu zitieren, »nach einer der schäbigsten Gesetzesvorschriften, die man sich in Bonn ausgedacht hat«, den Paragraphen 6 des Bundesentschädigungsgesetzes, sogar Rentenansprüche verloren haben, »die ihnen als Wiedergutmachung für das in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslager des Hitler-Staates erlittene Unrecht zugesprochen worden waren.«

Im Februar 1935 war Baumgarte als Mitglied der KPD verhaftet worden. Am 3. April 1936 verurteilte ihn der »Volksgerichtshof«, wegen »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« zu 15 Jahren Zuchthaus. Es folgten zehn Jahre Isolationshaft, unter anderem im Zuchthaus Waldheim. »Kaum nach zehnjähriger KZ- und Folterhaft befreit, ging er 1945 wieder zur KPD, wurde sogar von den Engländern in den ersten niedersächsischen Landtag delegiert«, notierte der Hamburger Spiegel über den »gefährlichen Mann mit der falschen Gesinnung«, der am 13. März 1966 zu zwei Jahren Gefängnis sowie drei Jahren Aberkennung der Bekleidung öffentlicher Ämter und Wählbarkeit verurteilt worden war. Diesmal »wegen Rädelsführerschaft in Tateinheit mit Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht. Eine Rente, die ihm als Nazi-Verfolgten zugestanden hätte, bekam der Staatsfeind nicht.«

Weil nicht erwartet werden könne, »daß der Verurteilte in Zukunft ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben führen« werde, wurde eine vorzeitige Haftentlassung von der 4. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg abgelehnt. Denn der »engagierte Parteigänger der verbotenen KPD« habe sich seit seinem 14. Lebensjahr aktiv für die KPD betätigt – »unterbrochen durch die Inhaftierung in Zuchthäusern und Konzentrationslager von 1936 bis 1945 auf Grund eines Urteils des von den nationalsozialistischen Machthabern errichteten Volksgerichtshofes.« Damit stand dem Wiederholungstäter Baumgarte auch keine Rente als Opfer des Faschismus zu. Im Februar 1991 verweigerte das niedersächsische Innenministerium erneut die Zahlung der Opferrente – wiederum unter Verweis auf die Anklage der faschistischen Justiz und die »düstere« Vergangenheit Baumgartes: »Ein Anspruch auf Entschädigung nach dem BEG (Bundesentschädigungsgesetz) steht ihm dagegen nicht zu. Herr Baumgarte wurde sofort nach 1945 wieder Funktionär der KPD.«

Kurt Baumgarte starb am 21. Juli 2006. Rehabilitiert wurde er nicht. Der »Rechtsstaat« hielt ihn noch bis in hohe Alter unter Kontrolle. Der Landesverfassungsschutz bestätigte ihm am 5. März 1992 vorliegende »umfangreiche Erkenntnisse«. Einen Anspruch auf Akteneinsicht bekam er nicht. Dem damals 82jährige Verfassungsfeind auf Lebenszeit wurde jedoch versichert: »Die einschlägigen Vorgänge werden fortgesetzt.«
 

Montag, 16. April 2012

Kommt zur Gedenkdemonstration für Philipp Müller !


Jugendlicher vor Essener Grugahalle von Polizei erschossen!

Am 11. Mai 1952 kamen in Essen 30.000 junge Menschen aus der ganzen Bundesrepublik zur „Jugendkarawane“ zusammen, um gegen die Wiederbewaffnung Deutschlands zu demonstrieren. Regierungsbehörden verboten die Friedensdemonstration nur wenige Stunden vor Beginn und gingen mit einem riesigen Polizeiaufgebot und dem Einsatz von Waffengewalt gegen die Jugendlichen vor. Polizisten erschossen den 21jährigen Kommunisten Philipp Müller, einen Arbeiter aus München – das erste Todesopfer des kalten Krieges in Deutschland.

Wogegen Philipp Müller demonstriert hat, ist eingetreten: Die Bundeswehr war beteiligt am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien, und sie führt seit 10 Jahren Krieg in Afghanistan.

Deutschland ist beim Kriegstreiben in aller Welt mit von der Partie.

Der Rüstungsetat der Bundesrepublik beträgt 2012 31,7 Mrd. € und ist der zweitgrößte Haushaltsposten. Deutsche Rüstungsfirmen verkauften 2011 Waffen und Kriegsgerät für 2,1 Milliarden € ins Ausland - Deutschland ist zum drittgrößten Waffenexporteur der Welt aufgestiegen und heizt damit weltweit Krisen und Kriege an.

Militarisierung der Gesellschaft bedeutet neben Krieg und Aggression nach Außen auch Repression nach Innen. Das zeigt sich beim brutalen Vorgehen der Polizei gegen die Teilnehmer der Demonstration gegen die jährliche Münchener NATO-„Sicherheitskonferenz“, bei der Kriminalisierung von AntifaschistInnen in Dortmund und Dresden, beim gewalttätigen Einsatz gegen die Gegner von Stuttgart 21. Und längst ist es Alltag, dass sich die Bundeswehr in Arbeitsagenturen und JobCentern, auf Jugend- und Jobmessen und in Klassenzimmern als „bombensicherer“ Arbeitgeber zur Schau stellt.

Die Jugendkarawane von 1952 wollte ein entmilitarisiertes Deutschland und damit die Lehren aus zwei Weltkriegen ziehen. Nie wieder Krieg - dieses Anliegen Philipp Müllers ist heute hochaktuell.


Kommt zur Gedenkdemonstration für Philipp Müller

12.5.2012 11 Uhr Rüttenscheider Brücke


Kommt zu Kranzniederlegung:

11. 5. 2012 17 Uhr 30 Rüttenscheider Brücke


Beats against militarism! Gedenkkonzert für Philipp Müller:

11. 5. 2012 Weststadthalle 19 Uhr

Erstunterstützer:
DKP Essen
SDAJ Essen
BSV Essen
Essener Jugendbündnis
Partei die Linke Essen
MLPD Essen
Rebell Essen
FDJ
Essener Friedensforum
Die Falken Essen
VVN/BdA Essen
IROKK
DDR-Kabinett-Bochum e.V.
Freundschaftsgesellschaft BRD-Cuba Essen
Rote Antifa
Essen steht Auf

Freitag, 13. April 2012

Der Rechtsstaat und sein Recht

von Dr. Robert Steigerwald
Wenn wir nicht amerikanischer als die Amerikaner arbeiten, brauchen wir gar nicht nach Karlsruhe zu fahren!« Der das sagte, war Emil Carlebach, Buchenwald-Häftling, KPD-Landtagsabgeordneter in Hessen und Mitbegründer der Frankfurter Rundschau, der kein Verehrer des »American Way of Life« war. Der ihm dabei zuhörte, war ich, zu diesem Zeitpunkt im KPD-Zentralorgan Freies Volk für die Theorieseite »zuständig«, also - es war ja noch die »Zeit Stalins«! - so ein wenig ideologischer Wachhabender.

Etwas düpiert fragte ich Emil, wohl auch mit etwas erstaunt wirkender Stimme: »Emil, wie meinst Du das?« Er hielt ein kleines Taschenbuch hoch, kleiner als DIN A6, und sagte: »Also wir gehen in den Saal, jeder mit so einem Büchlein, abwechselnd macht sich je einer von uns für eine halbe Stunde Notizen, dann verläßt er den Saal und geht zu unseren schreibenden Genossinnen. Er diktiert anhand seiner Notizen. Sie rnudeltl das ab. Es kommt der nächste Genosse, und so entsteht zu einigen Stunden des Prozeßverlaufs ein von uns verfaßter Bericht. Kommt dann die Pause, stehen wir am Saalausgang und verteilen unser rProtokolll. Könnt Gift drauf nehmen, ich kenne die Korrespondenten, sie werden sich um unser Material reißen. Wir sind schneller als alle anderen, eben amerikanischer als die Amerikaner.« So machten wir es dann.

Aber kommen wir zur Sache! Am 22. November 1951 fanden in Paris unter Teilnahme Konrad Adenauers Verhandlungen statt. Es ging unter dem Firmenschild der Bildung einer »Europäischen Verteidigungsgemeinschaft« darum, die BRD in den Westen zu integrieren und den Aufbau einer westdeutschen Armee vorzubereiten. Einen Tag darauf, am 23. November 1951, beantragte die Adenauer-Regierung beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der entschiedensten Kämpferin gegen diese Remilitarisierung unseres Landes, die KPD.

Solche terminliche Duplizität gab es beim Verbotsprozeß noch einmal: 1956 stand die Wiederwahl des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, des erzkonservativen Dr. Josef Wintrich, auf der Tagesordnung, aber der unter seinem Vorsitz tagende Senat des Gerichts hatte die KPD noch immer nicht verboten. Da lud Bundeskanzler Adenauer - vierzehn Tage vor besagter Wahl Wintrichs - diesen Herrn zum Gespräch.

Worüber werden die beiden sich wohl unterhalten haben? Dreimal darf geraten werden, und ein Schelm ist, wer da Böses denkt. Am 17. August 1956 erklären die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Partei schließlich für verfassungswidrig und ordnen ihre Auflösung an.

Lenkende Hand der USA

Während des Prozesses wirkte der CIA-Offizier Franz von Borkenau als Berater des Prozeßbevollmächtigten der Regierung, Ritter von Lex. Und der US-Senat in Gestalt seines »Ausschusses zur Bekämpfung umstürzlerischer Tätigkeit« hatte das Material über den Verbotsantrag des amerikanischen Justizministers zur KP der USA veröffentlicht. Dieses wurde während des Verbotsprozesses gegen die KPD von der Bundeszentrale für Heimatdienst - Vorläuferin der Bundeszentrale für Politische Bildung - in deutscher Sprache verbreitet. Wir hatten davon erfahren, ich bat in einem Brief an diese Zentrale um Überreichung des Materials. Am 27. November 1954 erhielt ich einen ablehnenden Bescheid. Darin hieß es: »Bitte halten Sie uns nicht für übervorsichtig, aber mir ist bekannt, daß sich z.Zt. auch viele Kommunisten in Karlsruhe aufhalten, und ich möchte« - nun stand im Brief ursprünglich »Ihnen«, »Ihnen« groß geschrieben, also ich war gemeint, das wurde dann durchgestrichen und durch »denen« ersetzt - ich fahre fort: »...und ich möchte denen unser Material nicht schicken. Deshalb erklären Sie sich noch bitte kurz zu Ihrer Person ...« Nun, wir kamen dennoch an das Material heran.

Eingebettete Richter

Der ideologische Schein läßt viele übersehen, daß die Gesetze nicht aus einer Welt des schönen Scheins vom hohen Himmel herunterkommen: »Gesetze sind nicht freie Erzeugnisse des menschlichen Geistes, die sich dem ewigen klassenlosen Ideal der Gerechtigkeit in stets wachsender Verbesserung nähern (...) Sie sind vielmehr zeitbedingte Erzeugnisse der jeweiligen Herrschaftsverhältnisse, und ihr Zweck ist, diese zu sichern.« (Emil Julius Gumbel, Verräter verfallen der Feme, Berlin 1929, S. 28). Und Karl Dietrich Bracher über die politische Justiz der Weimarer Republik: »Dies alles vollzog sich hinter der Fiktion vom unpolitischen, überparteilichen Charakter der Justiz als einer eigenen, unabhängigen Gewalt. In Wahrheit gehört die Justiz nicht nur in der Demokratie (...) zum wesentlichen Teil dem Bereich des Politischen dazu, ja, sie muß dort als eine durchaus politische Gewalt betrachtet werden. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Beurteilung und Behandlung politischer Vorgänge: also Politischer Justiz im engeren Sinne (...) Die Fiktion vom überparteilichen Charakter der Justiz (...) verdeckte die Tatsache, daß die Beamten und gerade auch die Juristen in ihrem Verhalten, in ihrer Tätigkeit, in ihren Entscheidungen doch wesentlich abhängig sind von politischen Einflüssen und sozialer Herkunft ...« (zit. n. H. und E. Hannover, Politische Justiz 1918-1933, Frankfurt a. M. 1966, S. 10).

In der BRD werden diese Richter doch vom Richterwahlausschuß des Bundestags nominiert und stammen aus den Bundestagsparteien. So ist die politische Justiz - über Vermittlungsglieder hinweg - an die Träger der politischen Macht gebunden und folglich auf die Durchsetzung der Grundziele dieser politischen Macht ausgerichtet. Da dieses Grundziel in der hier zu behandelnden Zeit erklärtermaßen das Zurückdrängen (»Rollback«) des Sozialismus war, hatte die politische Justiz genau diesem Ziel zu dienen.

Natürlich haben all jene Richter, die gemäß dem Parteienproporz und der Zugehörigkeit zur jeweils richtigen Partei in die höchsten Richterämter delegiert worden sind, beim Einzug in ihr neues Amt ihre Überzeugungen, ihre Vorurteile, ihre Karriereerwartungen aufgegeben und bei der Rechtsprechung vergessen, daß sie als Mitglieder von CDU, CSU, SPD, FDP usw. in ihre wohldotierte Position gelangt sind. Daß da irgend jemand in die unabhängige Rechtsprechung eingreifen würde, das gibt es doch nur in der Agitation der Kommunisten. Wir haben doch Gewaltenteilung. Da handelt man nur streng nach dem Gesetz. Oder nicht?

In seinem Buch »Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968« (Frankfurt/M. 1978) zählt Alexander von Brünneck eine ganze Reihe ehemaliger Nazijuristen auf, die über Kommunisten zu Gericht saßen (a.a.O., S. 228, 234). So setzte Karlheinz Ottersbach, der als Staatsanwalt am Sondergericht Katowice (Kattowitz) im von Nazideutschland besetzten Polen auch bei Bagatelldelikten Todesurteile ausgesprochen hatte, nach 1945 seinen antikommunistischen Feldzug an der IV.Strafkammer beim Landgericht Lüneburg fort, wo er gegen zahlreiche KPD-Mitglieder ermittelte. Ein anderer der über die KPD zu Gericht sitzenden Richter hatte in der Weimarer Republik einen der Mörder von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg aus dem Leipziger Reichsgerichtsgebäude entkommen lassen. Der Prozeßbeauftragte der Bundesregierung in Karlsruhe, Ritter von Lex, hatte 1933 als Repräsentant der Bayerischen Volkspartei im Reichstag in äußerst aggressiver Weise die Zustimmung seiner Fraktion zu Hitlers Ermächtigungsgesetz begründet.

Im Prozeß gegen die KPD saß mit Theodor Ritterspach jemand im Richtergremium, der zuvor im Bundesinnenministerium - das den Prozeß vorbereitete und betrieb - als Beamter gearbeitet hatte. Der Berichterstatter des Gerichts, Dr. Erwin Stein, hatte bei den Ermittlungen der Anklageseite gegen die KPD gearbeitet, beim Anlegen von Geheimakten mitgewirkt, war daher in hohem Maße als befangen einzustufen, wurde aber dennoch im Gericht belassen. Insgesamt kamen acht der zwölf Richter des Verbotsprozesses aus dem gleichen Staatsapparat oder der gleichen Partei des Bundeskanzlers, der bzw. die den Prozeß führte. In jedem normal rechtsstaatlich funktionierenden Justizsystem hätte die Befangenheit dieses Gerichts keines Zweifels bedurft.

Übrigens hatte einer der zwölf Richter des Senats sich unmittelbar vor Prozeßbeginn krankgemeldet und konnte so an den Sitzungen des Senats nicht mehr teilnehmen: Dort oben saßen also elf Richter, wir sprachen unter uns nur vom »Elferrat«, und wer den rheinischen Karneval kennt, kann mit dem Namen etwas anfangen - allerdings hielten wir diese Leute nicht für Narren!

Grundrechte entzogen

Wie nun ordnete sich die Politische Justiz in diese politischen Grundziele ein? Zunächst durch die Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang spielte das erste Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 eine zentrale Rolle, welches 37 neue Strafnormen festlegte, und unter anderem Hochverrat, Landesverrat und Geheimbündelei unter Strafe stellte. Es war eindeutig gegen die Kommunisten gerichtet. »Praktisch die gesamte politische Betätigung der Kommunisten wurde kriminalisiert.« (von Brünneck, a.a.O., S. 74) In Anlehnung an die Nazipraxis wurde dem bis dahin geltenden politischen Bereich des Hochverrats und seiner Vorbereitung ein neuer vorgeschaltet: die Staatsgefährdung. Das war eine Vorverlegung der Schutzvorschriften, die »eine Vielzahl von gewaltlosen Formen politischer Betätigung pönalisierte (...), bei denen eine - wenn auch nur sehr vermittelte - Form der Gefährdung des Staates objektiv nicht festgestellt werden mußte«. (von Brünneck, a.a.O., S. 75) Mit dieser Manipulation bezeichnete man einfach politische Betätigungen, die man nicht dem Hochverrat gleichsetzen konnte, als staatsgefährdend. Max Güde, damals Generalbundesanwalt: Zur Begründung von Staatsgefährdung bedürfe es »nicht der ausdrücklichen Feststellung einer konkreten Gefährdung«. (Max Güde, »Probleme des politischen Strafrechts«, in: Monatsschrift für Deutsches Recht 1957, S. 21) Die Absicht genüge, und die stellt das Gericht fest. Es reichte aus, daß Richter den Angeklagten bestimmte Absichten einfach unterstellten. »Der Täter braucht subjektiv keine verfassungsfeindlichen Ziele zu verfolgen. Er braucht auch selbst keine gegen die Verfassung gerichteten Handlungen begangen zu haben.« (von Brünneck, a.a.O., S. 85) Sein Handeln wurde dadurch Straftat, daß ihm bestimmte Absichten unterstellt wurden.

Sodann erfolgte die Einordnung der Politischen Justiz in die politischen Grundziele der Machtträger durch die Rechtsprechung selbst. Hier wirken vor allem folgende Faktoren:

- eine extreme Auslegung der Gesetze selbst;

- die extreme Auslegung jeglicher kommunistischer Meinungsäußerung (insbesondere später, nach dem KPD-Verbot), was in der Praxis auf den Entzug eines eigentlich verfassungsrechtlich geschützten Grundrechts hinauslief;

- die extensive Verwendung des rechtstechnischen Verfahrens, von der »Offenkundigkeit eines Tatbestands« (die oft das entsprechende Gericht in einem früheren Verfahren »festgestellt« hatte) auszugehen;

- Behinderung der Verteidigung, insbesondere durch Verdächtigung und Diffamierung der Verteidiger;

- lange, oft jahrelange Untersuchungshaft;

- hohe Finanzforderungen;

- Haftbedingungen, bei denen mit einem Mal die Gesinnung der Verurteilten nicht mehr in Betracht kam, also insbesondere die Verweigerung der Kennzeichnung und Behandlung als politische Gefangene;

- im Hintergrund des Verfahrens eine faktisch beherrschende Stellung der politischen Polizei und des sogenannten Verfassungsschutzes;

- Aufhebung sogar des alten Rechtsgrundsatzes, daß niemand für Taten bestraft werden dürfe, die zum Zeitpunkt ihres Stattfindens noch nicht strafbar waren (dies mußte allerdings das Gericht 1961 als nicht verfassungsgemäß korrigieren).

Die faktische Verweigerung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für Kommunisten fand in der Weise statt, daß nahezu jegliche politische Äußerung von Kommunistinnen oder Kommunisten als eine Handlung wider das KPD-Verbot ausgelegt wurde. »Praktisch hieß das, daß der rFörderungswillel dann angenommen wurde, wenn Kommunisten sich politisch äußerten. Sie machten sich für ihre politischen Aussagen im Ergebnis immer strafbar, unabhängig vom Inhalt ihrer Äußerung. Es kam insbesondere nicht darauf an, ob ihre Forderungen sachlich berechtigt waren oder ob sie auch von anderen Gruppen in der Bundesrepublik vertreten wurden. Unerheblich war auch, daß ihre Äußerungen für sich genommen strafrechtlich irrelevant waren, insbesondere nicht gegen Paragraph 93 StGB (Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; d.Red.) verstießen« (von Brünneck (a.a.O., S.176).

Indem man etwas als offenkundige Tatsache ausgab, mußte über die strafrechtliche Relevanz eines Tatbestandes oder einer unterstellten Absicht gar nicht mehr verhandelt werden.

Was die lange Untersuchungshaft angeht - sie betrug zum Beispiel in meinem Fall zwei Jahre -, so hatte sie mehrere Auswirkungen. Erstens wurde damit ohne Gerichtsverfahren eine faktische Freiheitsstrafe vollzogen. Zweitens lief sie auf ein langes Voruntersuchungsverfahren hinaus, das - zusammen mit den umfangreichen Ermittlungen und der Länge der Verfahren (bei mir dauerte der Prozeß fast sieben Wochen!) - zu sehr hohen Prozeßkosten führte (bei mir waren es etwa 10000 DM, 1956 eine unerhörte Summe). Abgesehen davon wurde die ganze Länge der Untersuchungshaft nicht als Teil der Strafe anerkannt. Mir wurden zum Beispiel sechs Monate von zwei Jahren Untersuchungshaft nicht auf die Strafe angerechnet, so daß ich de facto im Ergebnis meines ersten Prozesses nicht dreieinhalb Jahre, sondern deren vier »verbüßte«.

Urteile und Vorurteile

Es wurde nicht die von der KPD wirklich anerkannte Theorie ins Verfahren eingeführt, sondern eine auf bekannten westlichen Vorurteilen beruhende.

Das bedeutete, daß über die KPD im Rahmen der vorgegebenen bürgerlichen Vorurteile über die Kommunisten verhandelt und geurteilt wurde! Es wurde zwar ausdrücklich erklärt, die Weltanschauung des Marxismus-Leninismus könne nicht Verfahrensgegenstand sein, sei nicht justitiabel, weil Weltanschauungen grundgesetzlich geschützt seien, doch »mit der Illegalisierung des Bekenntnisses zum rMarxismus-Leninismusl« wurde »auch ein Teil dieser rLehrel selbst illegalisiert«. (von Brünneck, a.a.O., S.

123) Als Dr. Achim von Winterfeld für die Bundesregierung die weite Verbreitung der marxistischen Theorie als verbotswidrig anführte, gab er zu »bedenken«, »daß allein die Auflagenhöhe der klassischen Werke des Marxismus-Leninismus 931000000 beträgt«.

In den Begründungen der Antragsteller im KPD-Verbotsprozeß, ausgerechnet durch von Lex vorgetragen, heißt es im typischen Nazi-Blut-und-Boden-Jargon: »Sie« (gemeint ist die KPD) »ist ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoff in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet«. (48. Tag der Verhandlung)

Im Verfahren gegen die KPD spielte die These von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eine zentrale Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hielt sich für verpflichtet, »den rWertegehaltl der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingehend authentisch zu interpretieren. Es hat ignoriert, daß es gerade der Sinn der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist - wie Artikel 5 GG deutlich ausweist -, verschiedenen Kräften mit sehr widersprechenden politischen Philosophien gleichberechtigte politische Entfaltungsmöglichkeiten im Rahmen des durch das Grundgesetz gebildeten Systems zuzubilligen, es also keineswegs die Aufgabe des Verfassungsgerichts sein konnte, den Bürgern der Bundesrepublik und den politischen Parteien irgendeine politische Kompromißphilosophie obligatorisch aufzuerlegen. Es ist wohl kein Zufall, daß das Gericht dem Leser der Urteilsgründe einen Nachweis für diese Rechtsmanipulation schuldig geblieben ist. Das Gericht hat sich dazu verleiten lassen, seinen eigenen Glaubensinhalt dem Grundgesetz zu unterlegen.« (Wolfgang Abendroth, Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie, Neuwied und Berlin 1968, S. 148) Präsident Dr. Wintrich meinte, das Verfassungsgericht habe nicht nur die Aufgabe, die Verfassungsordnung zu wahren, sondern sie auch zu entfalten (!). Der Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth zeigt die darin liegende Gefahr, das Prinzip der Gewaltentrennung zu durchbrechen: Das Gericht habe die Aufgabe, bestehende Normen anzuwenden und die Verfassung zu wahren, nicht aber, sie zu »entfalten«. Diese Aufgabe komme einzig der gesetzgebenden Körperschaft, also dem Parlament, zu.

Die Politische Justiz war, wegen des ideologischen Scheins, eine neutrale Instanz zu sein, das geeignete Mittel, um die aggressive, revanchistische Politik der Bundesregierung mit dem Weihrauch des Rechts einzuhüllen. Kein Wunder, daß der den Nazis verpflichtete Professor für Staatsrecht Ernst Forsthoff (NS-Beurteilung: »Nationalsozialist durch und durch«) - auch er kam in der Bundesrepublik wieder zu hohen Ehren - im Widerspruch zu Artikel 24 und 25 des Grundgesetzes erklären konnte, die Überwindung des Kapitalismus sei ein verfassungswidriges Ziel! Genau diese Begründung finden wir im Tenor des KPD-Verbots-Urteils. Nicht um Recht und Gesetz ging und geht es in der Kommunistenhatz, sondern um die Ideen von Marx, Engels und Lenin. Weil wir Kommunisten uns auf sie beziehen, haben wir uns seit eh und je den Haß der Reichen und Mächtigen zugezogen - darauf sind wir stolz!

Dr. Robert Steigerwald ist Mitherausgeber und Redakteur der Marxistischen Blätter und seit 1948 kommunistisch organisiert. Wegen seiner Mitgliedschaft in der KPD saß er zwischen 1953 und 1960 insgesamt fünf Jahre in Einzelhaft